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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » HEX-Gründer Richard Heart in Istanbul festgenommen
    Türkische Medien melden die Festnahme von Richard Heart in Istanbul, den Finnland per Red Notice sucht; eine Bestätigung steht aus.

    HEX-Gründer Richard Heart in Istanbul festgenommen

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    von Redaktion cvj.ch am 14. Oktober 2026 Legal/Compliance

    Die Istanbuler Behörden sollen Richard Heart, den Gründer von HEX, PulseChain und PulseX, festgenommen haben, berichten türkische Medien. Grundlage der Festnahme sei eine Interpol-Red-Notice auf Antrag Finnlands, eine amtliche Bestätigung liegt allerdings nicht vor.

    Richard Heart ist das Pseudonym von Richard James Schueler, 47, der als zentrale öffentliche Figur hinter drei miteinander verbundenen Krypto-Projekten auftritt. Dazu gehören der Token HEX, die Ethereum-Abspaltung PulseChain und die darauf laufende dezentrale Börse PulseX, auf der Nutzer ohne zentralen Vermittler Token tauschen. In türkischen Medien heisst er „Balina James", übersetzt Wal James. Finnland erwirkte im Dezember 2024 eine Red Notice gegen ihn, ausserdem führt Europol ihn seither auf der Fahndungsliste „Europe's Most Wanted". Eine Red Notice ist jedoch kein internationaler Haftbefehl. Sie ersucht Behörden lediglich, eine gesuchte Person zu lokalisieren und vorläufig festzunehmen. Den Berichten zufolge erfolgte der Zugriff am frühen Morgen im Istanbuler Stadtteil Beşiktaş. Gleichzeitig nahm die Polizei seine Ehefrau fest, die türkische Medien nur mit den Initialen A.K. nennen.

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    Zugriff im Morgengrauen: Was türkische Medien aus Beşiktaş melden

    Laut den türkischen Berichten griffen mehrere staatliche Stellen gemeinsam zu. Beteiligt waren demnach der Nachrichtendienst MİT sowie die Nachrichten- und die Finanzkriminalitätsabteilung der Istanbuler Polizei. Die Koordination lag bei der Oberstaatsanwaltschaft Istanbul. Zuvor hatten die Ermittler die Adresse in Beşiktaş technisch und physisch überwacht. Über den Einsatz berichten neben der englischsprachigen Daily Sabah ebenfalls die Zeitungen Sözcü, Karar und Takvim.

    Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände fällt umfangreich aus, sofern die Angaben zutreffen. Die Beamten sollen rund ein Dutzend Mobiltelefone, mehrere Laptops, Grafikkarten und Computer-Gehäuse sichergestellt haben. Hinzu kommen laut mehreren türkischen Berichten drei Pistolen, vier Langwaffen, sieben Magazine und 1'360 Schuss Munition. Ferner nennen die Berichte zwei Drohnen und Goldschmuck. Sözcü und Takvim zählen 64 Luxusuhren, davon 53 von Rolex und 11 von Patek Philippe. Beim Bargeld gehen die Angaben auseinander. Ein Teil der türkischen Berichte beziffert die Summe auf 600'000 USD, 2'600 EUR und 50'000 türkische Lira, Sözcü und Takvim nennen hingegen rund 4 Mio. USD. Welcher Betrag zutrifft, lässt sich folglich nicht unabhängig prüfen.

    Sämtliche Details stammen aus türkischen Medien, von denen einige als regierungsnah gelten, darunter Sabah und Takvim. Eine amtliche Mitteilung der Behörden fehlt bisher. Ebenso wenig sind eine türkische Anklage, ein Haftbefehl eines türkischen Gerichts oder ein Auslieferungsantrag öffentlich bekannt. Auch ein internationales Krypto-Nachrichtenportal, das den Fall aufgriff, verweist auf die ausstehende amtliche Bestätigung.

    Finnland sucht Heart wegen Steuerdelikten und Körperverletzung

    Die Rechtsgrundlage der Festnahme liegt in Finnland. Dort ermittelt die Polizei Helsinki seit 2024 gegen Schueler wegen des Verdachts auf Hinterziehung privater und geschäftlicher Steuern. Im Kern geht es um Abweichungen zwischen seinen Einkommensangaben und den Schätzungen der finnischen Steuerverwaltung. Laut Europol soll er Geschäftssteuererklärungen nicht eingereicht und in vorausgefüllten Steuererklärungen unvollständige Einkommensangaben gemacht haben. Die mutmasslich hinterzogenen Steuern beziffert die EU-Polizeibehörde auf „hunderte Millionen Euro". Zudem werfen ihm die finnischen Ermittler Körperverletzung an einer 16-jährigen Person vor.

    Interpol veröffentlichte die Red Notice im Dezember 2024 auf Antrag Finnlands. Europol nahm den Gründer im selben Monat ebenfalls in die Liste „Europe's Most Wanted" auf. Heart kommentierte die Listung später auf X mit dem Satz, es fühle sich grossartig an, gesucht zu werden. Rechtlich ist die Wirkung einer Red Notice allerdings begrenzt. Sie ersetzt weder ein Gerichtsverfahren noch einen Entscheid über die Auslieferung.

    Auffällig ist die Darstellung in Teilen der türkischen Presse. Daily Sabah begründet die Festnahme mit „internationalem Kryptobetrug" und beruft sich dabei auf türkische Berichte. Für die Red Notice von 2024 nennt dieselbe Zeitung jedoch selbst Steuerbetrug und Körperverletzung als Grund. Genau diese Vorwürfe erheben die finnischen Ermittler, Betrug an Anlegern gehört nicht dazu. Einzelne türkische Medien wie Takvim vermischen das finnische Verfahren mit den früheren Vorwürfen der US-Börsenaufsicht. Schuldig gesprochen hat Schueler bisher kein Gericht.

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    Warum die SEC-Klage gegen Heart 2025 endete

    Die US-Börsenaufsicht SEC hatte im Juli 2023 Klage gegen Schueler sowie gegen HEX, PulseChain und PulseX eingereicht. Die Behörde warf ihm nicht registrierte Angebote von Krypto-Wertpapieren vor, die mehr als 1 Mrd. USD eingebracht hätten. Ausserdem erhob die SEC einen Betrugsvorwurf. Schueler soll mindestens 12 Mio. USD für Luxusgüter verwendet haben, darunter Sportwagen, Uhren und den 555-karätigen schwarzen Diamanten „The Enigma". Die Klage richtete sich somit gegen das gesamte Projektumfeld um Heart, nicht nur gegen die Person.

    Im Februar 2025 wies Richterin Carol Bagley Amon vom Bundesgericht für den Eastern District of New York die Klage ab. Ausschlaggebend war die fehlende persönliche Zuständigkeit. Die SEC habe nicht ausreichend dargelegt, dass sich Hearts Online-Aussagen gezielt an die USA richteten. Global verfügbare Internetinhalte genügten dafür nicht. Ob überhaupt Wertpapiere vorlagen, liess das Gericht offen. Zunächst erhielt die SEC eine Frist von 20 Tagen zur Nachbesserung, die das Gericht bis April 2025 verlängerte. Am Ende der verlängerten Frist teilte die Behörde schliesslich mit, sie werde die Klage nicht ändern, womit das Verfahren endete. Hearts Anwalt David Kirk sprach später von einem vollständigen Sieg für seinen Mandanten.

    Ein Freispruch lässt sich aus der Abweisung deshalb nicht ableiten, eine Bestätigung der Vorwürfe auch nicht. Für Krypto-Gründer mit weltweitem Publikum ist vor allem der Massstab des Gerichts relevant, wonach global abrufbare Online-Kommunikation allein keine US-Zuständigkeit begründet. Nach den vorliegenden Angaben steht die Festnahme in Istanbul in keinem Zusammenhang mit dem US-Verfahren. Grundlage ist vielmehr die Red Notice auf Antrag Finnlands.

    Ob Finnland Heart aus der Türkei bekommt, ist offen

    Über eine Auslieferung nach Finnland entscheidet die Türkei selbst. An die Red Notice ist Ankara nicht gebunden, das Ersuchen begründet keine Pflicht zur Überstellung. Wie türkische Gerichte über einen Auslieferungsantrag entscheiden würden, ist daher offen, zumal ein solcher Antrag Finnlands bisher nicht öffentlich bekannt ist. Unklar ist ferner, ob die türkische Justiz eigene Verfahren gegen Schueler einleitet. Bis zu einem Urteil gilt für ihn zudem in allen Verfahren die Unschuldsvermutung.

    Eine öffentliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft Istanbul oder des türkischen Innenministeriums war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar. Gleiches gilt für Interpol und die finnischen Behörden, auf deren Antrag die Red Notice ursprünglich zurückgeht. Die bisherigen Angaben beruhen somit allein auf Medienberichten aus der Türkei. Überprüfbar wird der Fall letztlich erst mit einer offiziellen Mitteilung aus Istanbul oder einem Auslieferungsantrag aus Helsinki.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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