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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » SEC schlägt gestufte Krypto-Emissionsregeln mit Safe Harbor vor
    Die neuen Krypto-Emissionsregeln der SEC befreien Angebote bis 5 Mio. USD vier Jahre von der Registrierungspflicht des Bundes.

    SEC schlägt gestufte Krypto-Emissionsregeln mit Safe Harbor vor

    von Redaktion cvj.ch am 19. August 2026 Legal/Compliance

    Die US-Börsenaufsicht SEC hat mit „Regulation Crypto Assets" neue Krypto-Emissionsregeln vorgeschlagen, die Kapitalbeschaffung über gestufte Dollar-Schwellen erleichtern sollen. Gleichzeitig steckt der umfassendere Clarity Act im Kongress fest.

    Die SEC beaufsichtigt in den USA die Wertpapiermärkte und legt fest, welche Angebote eine Registrierung brauchen. "Reg Crypto" ist als „tailored offering regime" angelegt. Gemeint ist ein eigenständiges Ausnahmeregime unterhalb der vollen Registrierungspflicht des Securities Act von 1933. Statt eines Alles-oder-nichts-Ansatzes bindet die Regel Offenlegungs- und Berichtspflichten an die Grössenordnung des Angebots. Zunächst hatten SEC und CFTC im März 2026 klargestellt, dass die meisten Digital Assets keine Wertpapiere sind. Darauf baut der Vorschlag auf. In der Kommission unter Chair Paul Atkins sitzen derzeit ausschliesslich Republikaner. Der Vorschlag umfasst einerseits eine Startup-Ausnahme bis 5 Mio. USD, andererseits eine Fundraising-Ausnahme bis 75 Mio. USD pro Zwölfmonatszeitraum. Nach Veröffentlichung im Federal Register läuft zudem eine 60-tägige öffentliche Kommentarfrist.

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    Die neuen Schwellenwerte für Krypto-Kapitalbeschaffung

    Den Kern des Vorschlags bilden zwei gestufte Ausnahmen. Die Startup-Ausnahme gilt für Angebote bis 5 Mio. USD. Sie befreit Emittenten vier Jahre lang von den Registrierungspflichten des Securities Act von 1933. Junge Projekte können folglich Kapital einsammeln, ohne den vollen Prospektapparat zu durchlaufen. Die zweite Stufe zielt hingegen auf grössere Emittenten. Deren Fundraising-Ausnahme deckt Angebote bis 75 Mio. USD pro Zwölfmonatszeitraum ab. Oberhalb dieser Grenze bleibt es beim regulären Registrierungsweg.

    Bedingungslos sind beide Ausnahmen jedoch nicht. Emittenten müssen Anlegern in beiden Fällen Offenlegungen bereitstellen. Die Fundraising-Stufe verlangt ausserdem laufende Berichte. Damit koppelt die Behörde den Anlegerschutz an die erleichterte Kapitalaufnahme. Der Zuschnitt folgt einer Logik, die das traditionelle Wertpapierrecht längst kennt. Beobachter verglichen die beiden Schwellen vorab mit Reg CF und Reg A. Beide Regimes decken vergleichsweise kleine Emissionen klassischer Wertpapiere ab.

    Für Krypto-Projekte in den USA verschiebt sich daher die praktische Ausgangslage. Bislang mussten Emittenten entweder eine volle Registrierung anstreben oder sich auf Ausnahmen stützen, die aus dem klassischen Wertpapierrecht stammen. Reg Crypto ist hingegen ausdrücklich auf die Assetklasse zugeschnitten. Ob die Schwellen in der Praxis tragen, hängt schliesslich davon ab, wie eng die Kommission die Bedingungen fasst.

    Bedingter Safe Harbor stellt Wertpapier-Status infrage

    Über die Emissionsschwellen hinaus enthält der Vorschlag ferner einen bedingten Safe Harbor. Ein Digital Asset kann demnach aufhören, ein Wertpapier zu sein. Die Regel knüpft das an definierte Bedingungen und daran, dass alle Management-Bemühungen eingestellt wurden. Automatisch greift der Ausstieg also nicht. Der Wertpapier-Status entscheidet in den USA darüber, welche Registrierungs- und Berichtspflichten ein Emittent trägt. Damit greift die Kommission einen der ältesten Streitpunkte der Branche auf. Bislang war strittig, ob ein Token dauerhaft dem Wertpapierrecht unterliegt oder mit zunehmender Dezentralisierung herauswachsen kann.

    Ebenso relevant ist die föderale Dimension. Einzelstaatliche Wertpapiergesetze gelten in den USA weiterhin neben dem Bundesrecht. Der Entwurf verhindert nun, dass Bundesstaaten für Angebote unter den neuen Bundes-Ausnahmen eigene Registrierungspflichten auferlegen. Emittenten müssten sich somit nicht mehr durch parallele einzelstaatliche Regelwerke arbeiten. Reg Crypto unterscheidet sich zudem von der separaten „Innovation Exemption", die auf tokenisierte Vermögenswerte zielt. Commissioner Hester Peirce ordnete den Vorschlag als Etappe ein.

    "Dieser Vorschlag ist ein Schritt auf einem langen Weg zu einem klaren, sinnvollen und durchsetzbaren regulatorischen Rahmen für Krypto." - Hester Peirce, Commissioner, U.S. Securities and Exchange Commission

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    SEC unter Atkins baut auf März-Leitlinie mit CFTC auf

    Reg Crypto entsteht nicht isoliert. Zuvor hatte die Behörde gemeinsam mit der CFTC im März 2026 festgehalten, dass die meisten Digital Assets keine Wertpapiere darstellen. Beide Behörden teilen sich in den USA die Aufsicht über Wertpapier- und Derivatemärkte. Diese Leitlinie bildet somit die dogmatische Grundlage des aktuellen Vorschlags. Wer die Assetklasse überwiegend ausserhalb des Wertpapierbegriffs verortet, braucht ein eigenes Regime für die Fälle, die doch darunterfallen. Offen blieb allerdings, wie Emittenten in diesen Fällen Kapital aufnehmen können. Die Regel schliesst genau diese Lücke.

    Ungewöhnlich ist ebenfalls die personelle Lage der Behörde. Neben Chair Paul Atkins gehört Commissioner Hester Peirce der Kommission an. Demokraten sitzen derzeit nicht in der Kommission. Unter Atkins gilt die Regulierungslinie ausserdem als innovationsfreundlicher als unter seinem Vorgänger Gary Gensler. Genslers Amtszeit stand für einen Kurs, der Krypto-Unternehmen primär über Durchsetzungsverfahren regulierte. Atkins selbst beschreibt die Weiterentwicklung des Rahmens als zentrales Element der SEC-Strategie. Ziel sei es, das Regelwerk für die moderne Ära zu erneuern und Innovation in den Krypto-Asset-Märkten zu verankern.

    Reibungslos verlief der Weg dorthin allerdings nicht. Eine ursprünglich für den 14. August angesetzte Sitzung zur Vorstellung der Regel sagte die Behörde kurzfristig ab. Zur Begründung verwies sie auf ein unvorhergesehenes Terminproblem. Vier Tage später legte die Kommission den Vorschlag trotzdem vor. Insgesamt reiht sich Reg Crypto in eine längere Serie von Schritten ein. Sie ordnen den Umgang der Aufsicht mit Digital Assets neu.

    Kongress vertagt den Clarity Act auf September

    Der Vorstoss der Behörde fällt in eine Phase gesetzgeberischen Stillstands. Der Clarity Act, das geplante umfassende Bundesgesetz für digitale Assets, hängt weiterhin im Kongress fest. Streit gibt es unter anderem zwischen Krypto-Industrie und Bankenlobby über die Vergütung von Stablecoin-Guthaben. Dabei geht es um die Frage, ob Anbieter ihren Nutzern Zinsen auf Guthaben zahlen dürfen. Ferner stehen Fragen zu möglichen Interessenkonflikten von Präsident Donald Trump im Raum. Schon vor der August-Sommerpause des Senats geriet das Verfahren daher ins Stocken.

    Der Senat hat eine prozedurale Abstimmung für Mitte September angesetzt. Der Zeitplan gilt jedoch als knapp, weil die politische Aufmerksamkeit zunehmend auf die Novemberwahlen wandert. Aus dem Weissen Haus kam am selben Tag ebenfalls ein Signal. Krypto-Berater Patrick Witt deutete bei einer Podiumsdiskussion der SALT-Konferenz weitere Regelsetzung durch SEC und CFTC an. Voraussetzung wäre, dass der Kongress den Clarity Act nicht rechtzeitig verabschiedet.

    Damit bleibt die Verordnungsebene vorerst der schnellere Weg. Ein Bundesgesetz ersetzt sie nicht. Eine künftige Kommission mit anderer Mehrheit könnte den Rahmen später wieder aufschnüren. Zunächst läuft nun die 60-tägige Kommentarfrist ab der Veröffentlichung im Federal Register. In dieser Phase können Marktteilnehmer Stellungnahmen einreichen und Änderungen anregen. Danach entscheidet die SEC über die endgültige Fassung.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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