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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » Binance lieferte Moskau Kundendaten für Terrorismus-Anklage
    Russische Ermittler erhielten von Binance Kundendaten eines Nutzers, die eine Terrorismusanklage wegen Ukraine-Spenden stützen.

    Binance lieferte Moskau Kundendaten für Terrorismus-Anklage

    von Redaktion cvj.ch am 17. August 2026 Legal/Compliance

    Binance hat russischen Ermittlern Kundendaten eines Nutzers übermittelt, die eine Terrorismusanklage wegen Krypto-Spenden an die Ukraine stützen. Den eigenen Rückzug aus Russland hatte der Konzern zuvor als vollständig bezeichnet.

    Binance ist gemessen am Handelsvolumen die grösste Krypto-Börse der Welt. Über die Plattform kaufen, verkaufen und verwahren Millionen Nutzer digitale Vermögenswerte. Als Finanzdienstleister unterliegt das Unternehmen in regulierten Märkten KYC- und AML-Pflichten. Dazu gehört ebenso die Zusammenarbeit mit Strafverfolgern bei rechtmässigen Anfragen. Nach dem russischen Einzug in der Ukraine folgten zunächst westliche Sanktionen. Im September 2023 verkaufte die Börse schliesslich ihr gesamtes Russland-Geschäft an die neu gegründete Plattform CommEX. Im November desselben Jahres zahlte sie zudem 4.3 Mrd. USD, um ein US-Strafverfahren wegen Geldwäsche- und Sanktionsverstössen beizulegen. Gründer Changpeng Zhao bekannte sich damals schuldig und trat als CEO zurück. Ein Reuters-Exklusivbericht zeichnet nun jedoch ein anderes Bild. Er stützt sich auf Ermittlungsakten, wonach Binance russischen Strafverfolgern die Transaktionshistorie sowie Pass- und Adressdaten des IT-Spezialisten Yuri Belenkiy übermittelte. Belenkiy sitzt seit September 2025 in Untersuchungshaft.

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    Binance lieferte Beweise für Anklage gegen Ukraine-Spender

    Yuri Belenkiy ist 49 Jahre alt und arbeitet als IT-Spezialist. Er besitzt ausserdem einen russischen Pass und eine bulgarische Aufenthaltsbewilligung. Im Oktober 2025 erhob Russlands Ermittlungskomitee schliesslich formell Anklage. Belenkiy soll zwischen Januar 2023 und März 2024 mehr als 700 USD in Kryptowährungen überwiesen haben. Empfänger waren nach Darstellung der Anklage die ukrainische Armee und die Asow-Brigade. Moskau stuft die Einheit als Terrororganisation ein. Der Vorwurf lautet somit auf Terrorismusfinanzierung, obwohl die Anklage einen Betrag von gut 700 USD nennt.

    Auslöser war ein Spendenaufruf auf Telegram. Der im Exil lebende Kreml-Kritiker Arkady Babchenko hatte dort Wallet-Adressen veröffentlicht, um medizinische Ausrüstung für ukrainische Soldaten zu finanzieren. Babchenko bestätigte diese Aufrufe. Russischen Absendern rät er allerdings davon ab, weil ihnen im Land eine Festnahme droht. Die Weitergabe von Nutzerdaten durch Börsen nennt er unangemessen.

    Die Ermittler forderten daher Belenkiys Transaktionshistorie direkt bei der Börse an. Sie schrieben dafür an case@binanceholdings.ru, eine Adresse, die Binance auf der eigenen Website für russische und belarussische Strafverfolgungsbehörden ausweist. Zurück kam weit mehr als eine Zahlungsübersicht. Die Datei enthielt eine Bestätigung der Kundenidentität, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Passnummer. Kopien des russischen Passes und der bulgarischen Aufenthaltsbewilligung legte die Börse ebenfalls bei. Im Anklageentwurf an die Generalstaatsanwaltschaft zitieren die Ermittler später genau jene Transfers als Grundlage der Vorwürfe. Das Verfahren stützt sich folglich weitgehend auf die Angaben der Börse.

    Trotz Russland-Rückzugs bleibt Binance mit Moskau im Kontakt

    Der Verkauf an CommEX Ende September 2023 galt als Schlussstrich. Die Käuferin war eine Neugründung, und eine Umsatzbeteiligung oder Rückkaufoption sah der Vertrag nicht vor. Für die Migration der Nutzer räumte Binance gleichzeitig eine Übergangsfrist von bis zu einem Jahr ein. Das Unternehmen sprach von einem vollständigen Austritt aus dem Land. Marktbeobachter hielten die junge Börse dennoch für das alte Geschäft unter neuem Namen.

    Infolge des Austritts bestand keine Pflicht zur Zusammenarbeit mit russischen Behörden mehr. Die Daten gingen trotzdem nach Moskau, und zwar über einen Kanal, den der Konzern öffentlich ausweist. Neu ist dieses Muster ohnehin nicht.

    Einen früheren Fall machte Reuters bereits 2022 öffentlich. Im April 2021 traf sich Gleb Kostarev, damals Regionalchef für Osteuropa und Russland, mit Vertretern der FSB-nahen Aufsichtsbehörde Rosfinmonitoring. Er sagte zu, Kundendaten zu teilen, um Bitcoin-Spenden an das Netzwerk des Oppositionellen Alexei Nawalny zurückzuverfolgen. Es ging insgesamt um mehr als 670 BTC, seinerzeit rund 28 Mio. USD. Gegenüber Reuters erklärte Binance damals hingegen, russische Behörden hätten das Unternehmen in der Sache Nawalny nie kontaktiert. Nawalny starb 2024 in einer Strafkolonie in der Arktis.

    Zum aktuellen Fall verweist die Börse auf ihre allgemeine Kooperationspolitik.

    "Binance erlässt und vollzieht die Gesetze keiner Jurisdiktion, entscheidet nicht über Anklagen und bestimmt nicht, wie eine Regierung Informationen in Gerichtsverfahren verwendet. Wie andere globale Finanzinstitute kooperieren wir mit rechtmässigen Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden weltweit, vorbehaltlich geltender rechtlicher, datenschutzrechtlicher und regulatorischer Anforderungen. Diese Entscheidungen liegen allein bei den jeweiligen Behörden." - Binance-Sprecher, schriftliche Stellungnahme

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    Juristen sehen bei der Datenweitergabe einen möglichen DSGVO-Verstoss

    Mike Bystrov, Gründer der auf Krypto-Regulierung spezialisierten Kanzlei Stellar Consulting, hält die Weitergabe für rechtlich angreifbar. War Belenkiy als EU-Ansässiger mit bulgarischem Wohnsitz registriert, greift nach seiner Lesart die DSGVO. Folglich hätte für Binance sogar eine Pflicht bestanden, die Daten zurückzuhalten. Ohne Gerichtsbeschluss dürfte die Börse die Daten nicht offenlegen. Bystrov kennt das Unternehmen übrigens aus nächster Nähe. Ursprünglich vertrat er das Unternehmen sogar selbst, denn 2021 gehörte er dem Anwaltsteam an, das eine russische Netzsperre erfolgreich abwehrte.

    Kapitel V der DSGVO regelt Datenübermittlungen in Drittländer und setzt dafür enge Grenzen. Artikel 48 verlangt ferner für Ersuchen von Behörden aus Drittstaaten grundsätzlich ein internationales Abkommen, etwa ein Rechtshilfeabkommen. Nach dieser Lesart deckt die Vorschrift eine direkte Korrespondenz per E-Mail daher nicht ab. Binance bestreitet Bystrovs Einschätzung. Ob die Übermittlung einen Verstoss darstellt, lässt das Unternehmen jedoch offen.

    Der entscheidende Punkt bleibt ungeklärt. Ob Binance ihn formell als EU-Kunden führte, liess sich nicht feststellen. Die Anwendbarkeit der Verordnung bleibt somit eine offene Rechtsfrage. Die zuständigen Aufsichtsstellen schweigen bislang ebenfalls. Der Europäische Datenschutzausschuss lehnte eine Stellungnahme ab und verwies auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Bulgariens Datenschutzkommission antwortete nicht auf Anfragen, das Aussenministerium in Sofia wollte sich ebenso wenig äussern.

    Der Fall Belenkiy reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein

    Belenkiy ist kein Einzelfall. Rechtsaktivisten, die solche Verfahren dokumentieren, zählen in Russland mehrere Dutzend Verurteilte. Ihnen allen legte die Justiz Krypto-Zahlungen an Empfänger zur Last, die Moskau als extremistisch oder terroristisch einstuft. Eine unabhängig überprüfte Zahl liegt hingegen nicht vor.

    Die Dokumente zum aktuellen Verfahren stammen von The First Department, einer NGO, die Beschuldigte in politischen Strafprozessen juristisch unterstützt. Nach eigenen Angaben erhielt sie die Akten von einem Verwandten Belenkiys, unabhängig bestätigen liess sich das allerdings nicht. NGO-Leiter Dmitry Zair-Bek verweist auf die Erwartungshaltung in der EU. Dort rechne kaum jemand damit, dass ein Konzern nach angekündigtem Marktaustritt einen offenen Kanal zu Russlands Strafverfolgern unterhält.

    Der Zeitpunkt trifft Binance in einer heiklen Phase. Eine MiCA-Lizenz besitzt die Börse in der EU weiterhin nicht. Den Antrag in Griechenland zog sie zurück. Eine Neubewerbung über Frankreich stellte sie später in Aussicht. Ende Juni 2026 kündigte der Konzern zudem an, seine Dienste in mehreren EU-Ländern zum 1. Juli einzustellen. Zuvor lief die MiCA-Frist ohne Zulassung ab. Eine Debatte über den Umgang mit Kundendaten kommt dieser Bewerbung deshalb ungelegen.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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