MiCA (Markets in Crypto-Assets) ist die erste umfassende EU-Regulation für Kryptowährungen, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist. Die Verordnung versucht, Transparenz im Blockchain-Bereich zu schaffen. Sie legt einen regulatorischen Rahmen für die Transparenz, Autorisierung und Überwachung von Transaktionen durch Dienstleister für digitale Vermögenswerte fest.
Das Regulierungspaket zielt primär darauf ab, einen einheitlichen Ansatz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. MiCA wird zahlreichen Akteuren auf dem Kryptomarkt neue Vorschriften auferlegen. Neben Börsen betrifft es vor allem die Emittenten sogenannter Stablecoins, die an bestehende Vermögenswerte wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind.
Neue Vorschriften unter MiCA
Nach den neuen Regeln müssen Stablecoins wie Tether (USDT) und USDC von Circle ausreichende Reserven vorhalten, um im Falle von Massenabhebungen Rücknahmeanträge erfüllen zu können. Systemrelevante „Nicht-Euro-Stablecoins“ müssen ausserdem damit rechnen, dass ihre Transaktionen auf 200 Millionen Euro pro Tag begrenzt werden; eine von Branchenvertretern scharf kritisierte Vorschrift, die vorerst entfernt und erst auf den letzten Drücker wieder aufgenommen wurde.
Die Verordnung betrifft auch eine Reihe von Unternehmen, die als Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) eingestuft sind. Dazu gehören Entitäten wie Verwahrungswallets, Börsen, die Transaktionen zwischen Kryptowährungen oder mit Fiat-Währungen erleichtern, Krypto-Handelsplattformen sowie Krypto-Asset-Beratungsunternehmen und Portfolio-Manager. In Bezug auf Vermögenswerte gelten für MiCA drei Kategorien:
- Asset-referenzierte Token
Hierzu gehören Stablecoins, die durch Waren oder durch eine oder mehrere Währungen gestützt werden. - E-Geld-Token
Speziell Stablecoins, die durch eine einzelne Fiat-Währung gestützt sind. - Andere Token
Einschliesslich Utility Tokens
Nicht von MiCA abgedeckt
MiCA regelt teilweise auch NFTs (nicht fungible Tokens). Die Verordnung gilt nur, wenn die NFTs Merkmale mit Vermögenswerten teilen, die unter die Zuständigkeit von MiCA fallen. Beispielsweise wenn Merkmale ähnlich einem Utility-Token oder einem Finanzinstrument sind. Es ist wichtig zu beachten, dass unter MiCA ein NFT nicht automatisch als NFT eingestuft ist auch wenn es eine eindeutige Kennnummer hat. Interessanterweise könnten in grossen Mengen ausgegebene NFTs unter MiCA als fungibel betrachtet werden. Dies hätte besondere Auswirkungen auf Projekte, die sich beispielsweise mit der Tokenisierung von Kunstwerken befassen. Hier werden oft NFTs verwendet, um eine Untereinheit eines Originalstücks zu repräsentieren um Mikrokäufe zu ermöglichen.
Auf der anderen Seite werden vollständig dezentralisierte DeFi-Anwendungen nicht von MiCA abgedeckt. Da dezentrale Anwendungen (dApps) für DeFi ohne zentralisierte Dienstleiter arbeiten, sind sie nicht von MiCA abgedeckt. Diese Ausnahme entspricht der dezentralen Natur dieser Anwendungen. Wenn die dApps "teilweise dezentralisiert" sind, fallen sie unter den Anwendungsbereich von MiCA. Weitere Details finden Sie in der EU ECON-Studie zur MiCA-Verordnung.
Fazit
Insgesamt ist MiCA ein erster Versuch, eine umfassende Regulierung für digitale Vermögenswerte in der EU zu schaffen. Während Meinungen über die Umsetzungsdetails geteilt sind, sind sich Branchenvertreter über die zentrale Rolle einer erhöhten Rechtssicherheit einig. Durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Krypto-Asset-Dienstleister wie Verwahrer, Börsen und Beratungsunternehmen zielt MiCA darauf ab, den wachsenden Herausforderungen und Risiken der Kryptobranche zu begegnen. Die Verordnung kategorisiert den Kryptomarkt und legt einen Schwerpunkt auf asset-referenzierte Token, E-Geld-Token und Utility Tokens.
Die Einführung von MiCA soll den Anlegerschutz fördern, die Marktintegrität stärken und Innovationen fördern, um so zu einem einheitlichen regulatorischen Rahmen für Krypto-Assets in den Mitgliedstaaten der EU beizutragen. Die Entscheidungsträger müssen dabei auf die sich verändernden Dynamiken im Kryptobereich achten und bestrebt sein, das angemessene Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovationen und der Sicherstellung eines widerstandsfähigen Anlegerschutzes zu finden.