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    Krypto-Selbstverwahrung: "not your keys, not your coins"

    Krypto-Selbstverwahrung: „not your keys, not your coins“

    von Redaktion cvj.ch am 23. November 2022 Basiswissen

    Die Implosion des verflochtenen Konstrukts zentralisierter Anbieter - von Celsius, über BlockFi bis hin zu FTX und dessen Kollateralschäden - bestätigt das uralte Bitcoiner-Credo einmal mehr. "Not your Keys, not your Coins" bedeutet schliesslich nichts anderes als die Unabhängigkeit von zentralen Anbietern und Gegenparteien.

    Bitcoins pseudonymer Gründer Satoshi Nakamoto wollte mit seiner Kreation die Mittelsmänner einer Transaktion ausschalten, sodass die Nutzung zwischen zwei Parteien für jedermann erlaubnisfrei und zensurresistent ist. Dabei sind die jeweiligen Besitzer der "Krypto-Briefbörsen" (engl. = Wallets) auch für deren sicheren Aufbewahrung verantwortlich. So hängt die Verwendung der digitalen Werte von keiner dritten Instanz und kann - solange eine Internetverbindung gewährleistet ist - nicht limitiert werden. Die Nutzung zentralisierter Dienste kompromittiert diese Vision gewisserweise. Eine Rückbesinnung auf die zugrundeliegenden Werte der Blockchain-Technologie dürfte Nutzer noch vor mancher künftiger Gefahr schützen.

    Selbstverwahrung: ein unrealistisches Ideal?

    Mt. Gox, Celsius, BlockFi, FTX...die Liste fehlgeschlagener Zentralverwahrer wächst jährlich. Trotzdem wenden sich Krypto-Halter immer wieder diesen Diensten zu - FTX alleine hatte vor seinem Kollaps über 1 Mio. aktive Nutzer. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Selbstverwahrung ist nicht nur mühsam, sie verhindert auch den aktiven Handel verschiedener Kryptowährungen - Bitcoin, Ether, Solana, etc. basieren schliesslich nicht alles auf derselben Blockchain. So haben Kryptobörsen schon früh eine Schlüsselrolle im Blockchain-Ökosystem eingenommen. Was vorerst als Anlaufstelle für den Handel galt, etablierte sich rasch auch als Verwahrer für die Kryptobestände der Kunden.

    Dies bietet trotz erhöhtem Komfort zusätzliche Risiken für Nutzer. Schliesslich wird neben der Verantwortung die Kontrolle und das letztendliche Eigentum über die Kryptowährungen an eine Drittpartei übergeben. Dabei sind Kryptobörsen einerseits anfällig auf böswillige/fahrlässige Praktiken der Führungskräfte (FTX-Debakel). Andererseits sind sie auch beliebte Ziele für Hacker und können leicht übersehbaren Fehlern unterliegen. Am Ende bezahlt der Kunde den Preis.

    Fehlende Regulierung des Bereichs

    Das Bankenrecht schützt in erheblichem Masse die Verwahrung von Wertpapieren, Waren oder Bareinlagen durch Wertpapier- und Warenmakler oder Banken. Jegliche Verwahrungsbeziehungen können potenziell als Schuldner-Gläubiger-Beziehung zwischen dem Verwahrer und dem Kunden charakterisiert werden und nicht als eine Anvertrauung von Eigentum. Und falls jegliche Massnahmen fehlschlagen steht die Notenbank jederzeit für einen Eingriff bereit. Für die Verwahrung von Kryptowährungen gibt weder klare Regelungen noch eine Zentralbank-ähnliche Instanz.

    Stattdessen könnten die Konkursgerichte die Depotbestände durchaus als Eigentum der insolventen Börse und nicht als Eigentum ihrer Kunden betrachten. In diesem Fall wären die Kunden lediglich allgemeine, ungesicherte Gläubiger der Börse, welche nur Anspruch auf eine anteilige Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte der Börse haben. Selbst wenn die Bestände letztendlich als Eigentum der Kunden angesehen würden, wäre der Zugang zu ihren Beständen längerfristig beeinträchtigt. Das Beispiel Mt. Gox - das nach neun Jahren Gerichtsprozessen noch immer nicht abgeschlossen ist - beweist diesen Umstand eindeutlich.

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    Börsen und Drittanbieter verwässern den Eigenbesitz

    Der Trend zu Vertrauen in Drittanbieter ist ein Widerspruch zur Philosophie und dem Zweck von Bitcoins. Der Geschäftssektor, der sich um Bitcoin und die zugrundeliegende Blockchain-Technologie entwickelte, scheint den Ursprüngen des Cypherpunks nicht treu geblieben zu sein. Börsen und andere Anbieter verwahren die privaten Schlüssel für den Kontoinhaber, den Kunden und manchmal auch von Drittunternehmen. Den Börsen werden dann Auszahlungslimits auferlegt, Konten eingefroren und es werden andere Wege gefunden, um den Zugang der Nutzer zu ihren Geldern willkürlich einzuschränken. Der Endkunde ist abhängig von einer zentralen Instanz und deren Geschäftspolitik, was sich unlängst in den Insolvenzen namhafter Anbieter bewahrheitet hat.

    Die Blockchain-Technologie demokratisiert den Handel und schafft eine Alternative für Menschen ohne Bankbeziehungen. Sie ermöglicht ein dezentrales Schliessfach für digitale Werte, das 24/7 zugänglich ist. Der Schlüssel zu diesem Tresor kann aus 12 Wörtern (Seedphrase) bestehen, die irgendwo sicher aufbewahrt werden und nur im Notfall zum Einsatz kommen. Selbstverwahrung ist somit ein Privileg, dem sich Nutzer rege bedienen sollten. Totalverluste durch Börseninsolvenzen sind schlussendlich nicht nur tragisch und finanziell verheerend, sondern eigentlich auch vermeidbar (not your keys, not your coins).

    Möglichkeiten zur Selbstverwahrung

    Bitcoin und sonstige digitale Assets werden in einer digitalen Geldbörse (Wallet) aufbewahrt. Dabei unterscheiden sich grob drei Kategorien der Nutzung, welche auch über die Art der Wallet unterschieden werden. Eine Hot Wallet wird in der Regel über einen Browser, Smartphone-App oder OpenSource-Software bedient und ist ständig mit dem Internet verbunden. Sie wird im täglichen Gebrauch verwendet, um Transaktionen durchzuführen oder spezielle Funktionen von Smart Contracts auszuführen. Sie wird als "hot" bezeichnet, weil externe Angreifer theoretisch den Rechner übernehmen oder dem Besitzer falsche Tatsachen vorgaukeln können.

    Eine Cold Wallet ist vom Internet getrennt. Dabei unterscheidet man generell zwischen zwei Arten: Hardware Wallets und Paper Wallets. Ein Hardware Wallet ist ein Gerät, auf dem die privaten Schlüssel der Kryptowährungen sicher gespeichert werden. Theoretisch kann dies ein einfacher USB-Stick sein, was allerdings keine zusätzlichen Funktionalitäten mit sich bringt. Bekannte Hardware Wallets wie Trezor, Ledger und Bitbox bieten verschiedene Web-Schnittstellen zu Online-Diensten an. Dabei fungiert eine App der Hersteller als Proxy, damit die eigentliche Wallet nie direkt mit dem Internet verbunden wird. Die Software initiert eine sichere Anfrage an das Gerät, die vom Benutzer bestätigt werden muss, bevor eine Transaktion vom Gerät signiert wird. Der Webbrowser erhält nur signierte und damit unveränderbare Befehle von der Software.

    Mit einem OpenDime oder einer Paper Wallet ist es möglich, ohne Internet und Blockchain eine Transaktion auszuführen. Ein Paper Wallet ist ein Offline-Mechanismus zur Aufbewahrung von Kryptowährungen. Die öffentliche Adresse und der private Schlüssel werden offline gedruckt oder auf ein Blatt Papier niedergeschrieben. Es wird auch als physische Geldbörse/Wallet bezeichnet, da keine Schnittstelle zur digitalen Welt besteht. Bei Verlust der Papierschnipsels ist jedoch auch das Vermögen verloren, weshalb sich die Hardware Wallet als gängiger Standard etabliert hat.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch

      Die CVJ Redaktion besteht aus einem Team von Blockchain Experten und informiert täglich und unabhängig über die spannendsten Neuigkeiten.

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