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    SBF Berufung abgewiesen: Das US-Berufungsgericht bestätigt die 25-Jahres-Haftstrafe von Sam Bankman-Fried wegen FTX-Betrugs einstimmig.

    Sam Bankman-Frieds Berufung einstimmig abgelehnt

    von Redaktion cvj.ch am 12. Juni 2026 Legal/Compliance

    Ein Drei-Richter-Panel des 2nd U.S. Circuit Court of Appeals in Manhattan hat die Berufung von Sam Bankman-Fried (SBF) einstimmig abgewiesen. Somit bleibt die 25-jährige Haftstrafe wegen des FTX-Betrugs bestehen.

    FTX war eine der grössten Krypto-Börsen der Welt, gegründet 2019 von Sam Bankman-Fried. Die Plattform kollabierte im November 2022, nachdem bekannt geworden war, dass Kundengelder heimlich an SBFs Hedgefonds Alameda Research geflossen waren. Zunächst sprach eine Bundesjury in Manhattan SBF im November 2023 in sieben Anklagepunkten schuldig; später verhängte Richter Lewis Kaplan im März 2024 das Strafmass von 25 Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, 8 Mrd. USD an Kundengeldern veruntreut zu haben, um Verluste bei Alameda zu decken. Zuletzt war die Börse mit 32 Mrd. USD bewertet worden. Insgesamt gilt der Fall als einer der grössten Finanzbetrugsfälle der US-Geschichte.

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    42-seitiges Urteil: Beweise „konservativ ausgedrückt, robust"

    In einem 42-seitigen Urteil verwarf das Drei-Richter-Panel sämtliche Argumente der Verteidigung, deren mündliche Berufungsargumente zuvor im November 2025 verhandelt worden waren. Verfassender Richter war Circuit Judge Barrington Parker. Das Gericht beschrieb die Beweise der Staatsanwaltschaft als „konservativ ausgedrückt, robust" und fand zudem „keinen umkehrbaren Fehler im Strafverfahren". Somit bestätigte die Berufungsinstanz die Verurteilung nicht nur formell, sondern inhaltlich in vollem Umfang.

    Parker zeichnete in der Urteilsbegründung das Bild eines Angeklagten, der nach aussen Sicherheit versprach und intern das Gegenteil tat. Seine Formulierung liess letztlich wenig Raum für eine wohlwollende Lesart.

    "Während er öffentlich Kunden, Investoren und Regulatoren versicherte, dass FTX-Kundengelder sicher seien, nutzte er FTX gleichzeitig als seine persönliche Spardose und gab Kundengelder für Immobilien, politische Spenden und Investitionen aus." - Circuit Judge Barrington Parker, 2nd U.S. Circuit Court of Appeals

    Verteidigungsargumente scheitern am Zeitpunkt der Täuschung

    Das zentrale Argument der Verteidigung richtete sich gegen Richter Kaplan. Dieser habe im Erstprozess unzulässig Beweise verhindert, wonach FTX über genug Mittel verfügt hätte, um Kundenabhebungen zu decken. Das Berufungsgericht wies diese Linie jedoch zurück und stützte sich auf einen klaren Rechtsgrundsatz: Betrug tritt im Moment der Täuschung ein, unabhängig von einer späteren Absicht zur Wiedergutmachung. Eine etwaige Solvenz des Unternehmens änderte am Tatbestand nichts.

    Auch das zweite Argument der Verteidigung verfing nicht. FTX sei eine Margin-Futures-Handelsplattform gewesen, weshalb Kunden mit einem temporären Entzug ihrer Mittel hätten rechnen müssen. Das Gericht hielt dem allerdings eine pointierte Unterscheidung entgegen: „Einige entschieden sich für Margin-Handel, andere nicht. Niemand entschied sich dafür, sein Geld unter falschen Vorspiegelungen an Alameda überweisen zu lassen."

    Gegen SBF hatten im Erstprozess zudem drei frühere Mitarbeiter ausgesagt: Caroline Ellison, Nishad Singh und Ryan Salame, die sich allesamt schuldig bekannt hatten. Kaplan hatte bei der Urteilsverkündung 2024 festgehalten, SBF habe gewusst, dass seine Handlungen falsch waren. Er habe jedoch „eine sehr schlechte Wette auf die Wahrscheinlichkeit des Erwischt-Werdens gemacht". Das Berufungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun in der Sache.

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    Rule-33-Antrag auf neues Verfahren scheitert ebenfalls

    Parallel zur Berufung hatte SBF eine zweite rechtliche Front eröffnet. Zunächst reichte er im Februar 2026 pro se, also ohne anwaltliche Vertretung, einen Rule-33-Antrag auf ein neues Verfahren ein. Gestützt war dieser auf angeblich neu entdeckte Zeugenaussagen von Ryan Salame und Daniel Chapsky sowie auf den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft habe Zeugen unter Druck gesetzt. Später kam es im April 2026 zu einer ungewöhnlichen Wendung: In einem handgeschriebenen Brief bat SBF darum, den Antrag wieder zurückzuziehen. Kaplan lehnte den Rückzug ab und urteilte dennoch in der Sache.

    Schliesslich wies Kaplan den Antrag ab. Die vorgebrachten Argumente seien „auf mehreren unabhängig hinreichenden Ebenen haltlos", befand der Richter. SBFs Behauptung, die Staatsanwaltschaft habe Zeugen bedroht, bezeichnete er hingegen als „völlig verschwörerisch und vollständig durch den Aktenstand widerlegt". Damit war auch dieser Weg verschlossen, noch bevor das Berufungsgericht entschied.

    Pardon-Antrag und verbleibende Rechtsmittel

    Bleibt der politische Weg. SBF stellte beim Office of the Pardon Attorney des US-Justizministeriums formell einen Begnadigungsantrag bei Präsident Donald Trump, bestätigt 2026. Trump hatte allerdings bereits im Januar 2026 gegenüber der New York Times erklärt, er plane keine Begnadigung von SBF, und das Weisse Haus verwies seither auf diese Aussage.

    Aufmerksamkeit erhält der Antrag dennoch, denn Trump hat seit Amtsantritt mehrere prominente Krypto-Figuren begnadigt, darunter Binance-Gründer Changpeng Zhao und Silk-Road-Gründer Ross Ulbricht. SBFs Eltern sollen Kontakt zu Personen aus Trumps Umfeld gesucht haben. In einem Gefängnisinterview mit Tucker Carlson hatte SBF Anfang 2025 erklärt, er sehe sich nicht als Kriminellen.

    Juristisch verbleiben SBF hingegen wenige Optionen mit geringen Aussichten. Seine Anwälte um Leitanwältin Alexandra Shapiro können beim vollständigen 2nd Circuit eine En-banc-Anhörung beantragen oder eine Petition beim U.S. Supreme Court einreichen; beide Wege gelten historisch als wenig erfolgversprechend. Ferner käme eine Habeas-Petition als letzter Ausweg mit noch geringeren Chancen hinzu. Bleiben diese Mittel erfolglos, liegt das früheste Entlassungsdatum des heute 34-jährigen SBF, derzeit im Federal Correctional Institution Lompoc in Kalifornien inhaftiert, im Jahr 2044.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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