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    Sie sind hier:Home » Fokus » Hintergrund » Erster regulierter Franken-Stablecoin stammt aus Frankfurt
    Sieben Schweizer Banken - darunter UBS, ZKB, PostFinance und Raiffeisen - starten Franken-Stablecoin-Sandbox für 2026.

    Erster regulierter Franken-Stablecoin stammt aus Frankfurt

    von Redaktion cvj.ch am 26. Februar 2026 Hintergrund

    Der erste vollständig MiCAR-konforme Franken Stablecoin kommt nicht aus Zürich oder Zug, sondern aus Frankfurt. Das Joint Venture Allunity hat den CHFAU lanciert, einen 1:1 mit Schweizer Franken gedeckten Stablecoin auf der Ethereum-Blockchain.

    Hinter Allunity stehen drei Schwergewichte - die DWS Group mit über 1 Bio. Euro Assets under Management, der Liquiditätsanbieter Flow Traders und Galaxy Digital. CHFAU ist zunächst ausschliesslich für institutionelle und professionelle Investoren verfügbar. Bitpanda, Rulematch und WAWEX listen den Token zum Handelsstart. Als reguliertes E-Geld-Token gemäss EU-Verordnung MiCAR haben Inhaber ein gesetzliches Rückgaberecht zu pari. Allunity verfügt seit Juli 2025 über eine E-Geld-Institut-Lizenz der deutschen BaFin.

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    Warum der Franken Stablecoin aus Deutschland kommt

    Dass ein Schweizer-Franken-Produkt aus Frankfurt stammt, hat einen konkreten regulatorischen Grund. Im Juli 2024 veröffentlichte die FINMA ihre Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Darin forderte die Behörde, dass Emittenten oder ein beaufsichtigter Finanzintermediär die Identität aller Personen überprüfen müssen, die einen Stablecoin halten. Das schliesst Zwischenhalter mit ein.

    Keine andere grosse Jurisdiktion verlangt Vergleichbares. Weder die EU, Singapur, Hongkong, Japan noch die FATF fordern eine derart umfassende Identifikation. Entsprechend deutlich fiel die Kritik der Swiss Blockchain Federation aus:

    "FINMAs Anforderungen machen es für Schweizer Emittenten unmöglich, wettbewerbsfähige Stablecoins auszugeben." - Swiss Blockchain Federation

    Denn die technische Umsetzung ist schlicht nicht realisierbar. Ein Stablecoin, der frei auf öffentlichen Blockchains zirkuliert, kann nicht an jedem Punkt der Kette eine vollständige Nutzeridentifikation gewährleisten. Die FINMA-Praxis macht Emissionen aus der Schweiz heraus somit faktisch unmöglich.

    Allunitys Frankfurter Modell als Blaupause

    Allunity nutzt stattdessen den MiCAR-Rahmen der EU. Die Verordnung schafft einheitliche Regeln für Krypto-Assets im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Mit einer einzigen BaFin-Lizenz kann Allunity über EU-Passporting den Stablecoin grenzüberschreitend vertreiben. Bereits im Juli 2025 lancierte das Unternehmen den EURAU, Deutschlands ersten vollständig reservegedeckten Euro-Stablecoin. Der CHFAU ist also nicht das erste Produkt aus dem Haus.

    Allerdings zeigt der EURAU auch die Herausforderung bei der Adoption. Seine Marktkapitalisierung liegt bei 1.2 Millionen Dollar, Rang 16 unter 22 Euro-Stablecoins. Die Infrastruktur ist hingegen breit aufgestellt. EURAU läuft nativ auf sechs Blockchains, darunter Ethereum, Solana und Arbitrum. Seit November 2025 kooperiert Allunity zudem mit der Deutsche Börse Group. Clearstream übernimmt dabei die Rolle als Custodian, und Allunity integriert den EURAU in die D7-Plattform. Vom Konzept bis zur Marktreife vergingen rund zwei Monate. Weitere Blockchains sollen im Laufe von 2026 folgen.

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    Globaler Stablecoin-Wettbewerb verschärft sich

    Der Krypto-Markt für Stablecoins wächst rasant. Das Transaktionsvolumen überstieg 2024 erstmals das kombinierte Volumen von Visa und Mastercard. Jährlich steigt die Nutzung um 28 Prozent. In diesem Umfeld positionieren sich die grossen Wirtschaftsräume neu.

    Die USA schufen mit dem GENIUS Act im Juli 2025 das erste föderale Stablecoin-Gesetz. Präsident Trump unterzeichnete es nach breiter überparteilicher Zustimmung mit 68 zu 30 Stimmen im Senat und 308 zu 122 im Repräsentantenhaus. Der GENIUS Act verlangt eine 1:1-Reservedeckung in Dollar und kurzlaufenden Staatsanleihen. Gleichzeitig klassifiziert er Stablecoins weder als Wertpapier noch als Commodity. Die vollständige Implementierung erwarten die Behörden bis November 2026.

    Parallel dazu hat die EU mit MiCAR seit 2024 einen funktionierenden Rechtsrahmen. Frankfurt etabliert sich in der Folge als europäisches Zentrum für regulierte Stablecoin-Emissionen. Die Schweiz hingegen fällt zurück. CHFAU existiert neben bereits aktiven Franken-Stablecoins wie dem Frankencoin (ZCHF) und VNX Swiss Franc (VCHF). Die kombinierte Marktkapitalisierung aller CHF-Stablecoins liegt bei 39 Millionen Dollar. Euro-Stablecoins kommen demgegenüber auf 895 Millionen Dollar.

    Schweiz arbeitet an neuem Rahmen - doch die Branche bleibt skeptisch

    Der Bundesrat reagierte im Oktober 2025 mit einer Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Der Vorschlag sieht zwei neue Bewilligungskategorien vor. Zahlungsmittelinstitute sollen künftig Stablecoins emittieren dürfen, daneben entstünde eine Kategorie für Krypto-Institute. Bei der Geldwäschereibekämpfung schlägt der Bundesrat einen Kurswechsel vor: Statt jeden Nutzer identifizieren zu müssen, sollen Emittenten Geldwäschereirisiken auch durch Blacklisting sanktionierter Adressen adressieren können.

    Die Vernehmlassungsfrist lief am 6. Februar 2026 ab. Seither werten die Behörden die eingegangenen Stellungnahmen aus. Bereits am 3. Dezember 2025 hatten vier Branchenverbände eine gemeinsame Eingabe vorgelegt. Die Swiss Blockchain Federation koordinierte das Papier zusammen mit der Crypto Valley Association, der Swiss Fintech Association und der Capital Markets and Technology Association. Hans Kuhn, ehemaliger Chefjurist der Schweizerischen Nationalbank, leitete die Arbeitsgruppe. Die Verbände kritisieren eine fehlende strategische Vision im Entwurf, zu restriktive Vorgaben für Krypto-Institute und fordern, dass FINMA-Bewilligungsverfahren analog zur EU innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

    Am 11. Februar 2026 folgte die 55-seitige Stellungnahme der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Ihr zentraler Kritikpunkt: Banken dürften nach dem Entwurf keine Stablecoins direkt unter ihrer bestehenden Lizenz emittieren, sondern müssten separate Zahlungsmittelinstitute gründen. Die SBVg hält diese Bewilligungskaskade für sachlich nicht gerechtfertigt, zumal die europäische MiCAR keine solche Einschränkung für Banken vorsieht. Zusätzlich fordert die Bankiervereinigung eine umfassende Regulierungsfolgenabschätzung, insbesondere zu Risiken der Disintermediation.

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    Über den Autor

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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