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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » Bankiervereinigung fordert direktes Stablecoin-Emissionsrecht für Schweizer Banken
    Die Bankiervereinigung SBVg fordert in ihrer FINIG-Stellungnahme ein direktes Stablecoin-Emissionsrecht für Schweizer Banken.

    Bankiervereinigung fordert direktes Stablecoin-Emissionsrecht für Schweizer Banken

    von Redaktion cvj.ch am 11. Februar 2026 Legal/Compliance

    Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat ihre offizielle Stellungnahme zur geplanten Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) veröffentlicht. Darin unterstützt der Verband zwar das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Stablecoin-Bereich zu stärken.

    Die SBVg kritisiert jedoch einen zentralen Punkt des Vorentwurfs. Banken sollen demnach keine regulierten Stablecoins direkt emittieren dürfen. Nach dem aktuellen Entwurf müssten Banken eine separate juristische Entität als Zahlungsmittelinstitut gründen, um "wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel" herauszugeben. Die SBVg hält diese sogenannte Bewilligungskaskade entsprechend für sachlich nicht gerechtfertigt. Denn Banken spielen im Zahlungsverkehr bereits eine zentrale Rolle und unterliegen strengeren Aufsichtsanforderungen als die neu vorgesehenen Bewilligungskategorien.

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    Zwei neue Bewilligungskategorien im FINIG-Vorentwurf

    Der Bundesrat eröffnete im Oktober 2025 die Vernehmlassung zur FINIG-Änderung. Die Vernehmlassungsfrist lief bis zum 6. Februar 2026. Der Entwurf sieht im Kern zwei neue Bewilligungskategorien vor. Beide unterstehen künftig der FINMA-Aufsicht. Bisher beaufsichtigten nämlich Selbstregulierungsorganisationen die Krypto-Akteure.

    Zunächst betrifft die erste Kategorie Zahlungsmittelinstitute. Sie ersetzt die bisherige Fintech-Bewilligung und erlaubt so die Ausgabe regulierter Stablecoins. Die bisherige Limite von 100 Millionen Franken für Kundengelder entfällt. Kundengelder lassen sich im Konkurs absondern und fliessen als Sichteinlagen zu Banken oder in hochwertige liquide Vermögenswerte. Das Gesetz verbietet eine Verzinsung von Kundengeldern - ähnlich wie der GENIUS Act in den USA.

    Die zweite Kategorie umfasst Krypto-Institute für Verwahrung, Handel und Market-Making mit Kryptowerten. Konkret fallen darunter Vermögenswerte mit Handelscharakteristika wie Bitcoin, Ether oder ausländische Stablecoins. Regulierte Stablecoins brauchen eine vollständige Deckung durch gleichwertige Vermögenswerte. Emittenten zahlen sie auf Verlangen zum Nennwert zurück. Ausserdem müssen Emittenten Transaktionen blockieren, Mittel einfrieren und zurückfordern können - selbst gegen den Willen des Inhabers.

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    Stablecoins als strategisches Projekt für den Finanzplatz

    Die SBVg hatte bereits im April 2025 einen Expertenbericht unter Leitung von Chefökonom Martin Hess veröffentlicht - "Stablecoins in der Schweiz". Die zentrale These des Berichts formuliert einen hohen Anspruch.

    "Ein regulierter, vertrauenswürdiger Schweizer Franken-Stablecoin könnte ein strategisches Projekt für die Zukunft der Banken, der Wirtschaft und der Gesellschaft darstellen." - SBVg-Expertenbericht

    Der Bericht identifiziert Chancen bei programmierbaren Finanzströmen, der Reduktion von Transaktionskosten und beschleunigter Zahlungsabwicklung. Allerdings benennt er auch Risiken. Eine grossflächige Stablecoin-Emission könnte die Vermittlerrolle der Banken zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern untergraben. Jeder Stablecoin, den Endnutzer anstelle von Bankeinlagen halten, steht der Bank für die Refinanzierung von Krediten nicht zur Verfügung. Ein erheblicher Abfluss von Einlagen könnte folglich die Refinanzierungskosten für Bankkredite erhöhen, mit entsprechenden Folgen für die Wirtschaft.

    Laut Bericht liegt die Mitigation im Deckungsmodell. Sind Stablecoins vollständig durch Bankeinlagen gedeckt, besteht kein direktes Disintermediation-Risiko. Die Bank nutzt die Verbindlichkeiten gegenüber dem Emittenten weiterhin für ihr Kreditgeschäft.

    Wettbewerbsdruck durch EU-Regulierung und globales Wachstum

    Der Handlungsdruck auf die Schweiz wächst. In der EU gilt die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) seit Dezember 2024 vollständig. Stablecoin-Bestimmungen greifen seit Juni 2024. Bis Februar 2025 entzogen die Behörden über 50 Krypto-Firmen die Lizenzen und verhängten über 540 Millionen Euro an Bussen. MiCAR kennt kein Äquivalenzprinzip. Eine vergleichbare Schweizer Regulierung hilft somit nicht beim EU-Lizenzierungsprozess.

    Global stiegen Stablecoin-Transaktionsvolumen 2025 um 72 Prozent auf 33 Billionen US-Dollar. Allein USDC verzeichnete 18.3 Billionen US-Dollar Transaktionsvolumen. Die Marktkapitalisierung von USDC wuchs um 73 Prozent auf 75 Milliarden US-Dollar. Der US GENIUS Act verstärkte die Nachfrage nach regulierten Stablecoins zusätzlich.

    Im CHF-Stablecoin-Markt bewegt sich derweil einiges. Sygnum betreibt den Digital CHF (DCHF), vollständig durch SNB-Sichtguthaben gedeckt. AllUnity kündigte den Launch von CHFAU an, dem ersten vollständig MiCAR-konformen CHF-Stablecoin. Das Zuger Fintech Plusplus verpackt den dezentralen Frankencoin (ZCHF) bereits in drei Anlageprodukte. Bitcoin Suisse hingegen stellte den CryptoFranc (XCHF) im August 2024 ein. Denn die Nachfrage bleibt nach wie vor begrenzt. Mit einer Gesamtmarktkapitalisierung von 40 Millionen USD machen Token auf CHF-Basis lediglich 0.13% des Stablecoin-Marktes aus.

    Kritik weiterer Branchenverbände

    Die SBVg steht mit ihrer Kritik nicht allein. Bereits am 3. Dezember 2025 reichten vier Branchenverbände eine gemeinsame Stellungnahme beim Finanzdepartement ein. Die Swiss Blockchain Federation (SBF) koordinierte das Papier zusammen mit der Crypto Valley Association, der Swiss Fintech Association und der Capital Markets and Technology Association. Hans Kuhn, ehemaliger Chefjurist der Schweizerischen Nationalbank, leitete die Arbeitsgruppe.

    Die vier Verbände bemängeln zunächst eine fehlende strategische Vision im Entwurf. Ohne klare Leitplanken riskiere die Schweiz, im internationalen Wettbewerb zurückzufallen. Konkret kritisieren sie die geplante Regulierung der Krypto-Institute als zu restriktiv. Der Vorentwurf orientiere sich am Modell der Wertpapierhäuser. Dieses Modell sei für Krypto-Geschäftsmodelle allerdings ungeeignet. Die Verbände warnen vor einer drastischen Marktkonsolidierung - vergleichbar mit der EU, wo nach vollständiger MiCAR-Einführung nur 150 bis 300 der ursprünglich rund 3'000 Krypto-Dienstleister überleben dürften.

    Ausserdem fordern die Verbände ein zweistufiges Aufsichtsmodell. Aufsichtsorganisationen sollen kleinere Institute beaufsichtigen. Die FINMA hingegen soll nur systemrelevante Krypto-Institute überwachen. Bewilligungsverfahren sollen sechs Monate dauern statt wie bisher 18 bis 24 Monate. Die breiten Definitionen der Krypto-Institute stossen ebenfalls auf Widerstand. Sie könnten reine Technologieanbieter ohne Kontrolle über fremde Vermögenswerte fälschlicherweise erfassen. Heinz Tännler, Präsident der Swiss Blockchain Federation und Finanzdirektor des Kantons Zug, bewertete die Stossrichtung dennoch positiv.

    "Die Richtung stimmt. Der Bundesrat zeigt, dass er die Realitäten des digitalen Finanzmarktes ernst nimmt. Doch der Entwurf bleibt an wichtigen Stellen unklar." - Heinz Tännler, Präsident Swiss Blockchain Federation und Finanzminister des Kantons Zug

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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