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    SEC erhebt erneut Klage gegen die Kryptobörse Kraken

    SEC erhebt erneut Klage gegen die Kryptobörse Kraken

    von Redaktion cvj.ch am 21. November 2023 Legal/Compliance

    Ein halbes Jahr nach der Einigung der SEC mit Kraken über eine Strafzahlung von 30 Millionen USD wegen der Staking-Dienste der Kryptobörse folgt die nächste Klage. Die Aufsichtsbehörde wirft dem Mutterunternehmen Payward Inc. den Betrieb einer nicht-registrierten Wertpapierbörse vor.

    Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat erneut gegen die Kryptobörse Kraken Klage erhoben. Dies ist einer Medienmitteilung der Behörde zu entnehmen. Laut der SEC-Beschwerde hat Kraken seit September 2018 Hunderte von Millionen Dollar mit der unrechtmässigen Erleichterung von Krypto-Wertpapiertransaktionen verdient. Die Aufsichtsbehörde wirft dem Unternehmen ausserdem vor, traditionelle Dienstleistungen einer Börse, eines Brokers, eines Händlers und einer Clearingstelle ohne die Registrierung bei der Kommission verbunden zu haben.

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    Missachtung der Wertpapiergesetze

    Das unangemeldete Angebot der Handelsdienstleistungen durch Kraken habe Anlegern so wichtige Schutzmassnahmen vorenthalten. Dabei nennt die SEC unter anderem die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde, die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen und Schutzmassnahmen gegen Interessenkonflikte. Wie folgt fasst die Börsenaufsicht die Verstösse Krakens zusammen:

    • Kraken stellt einen Marktplatz zur Verfügung, der die Wertpapieraufträge mehrerer Käufer und Verkäufer zusammenführt, und ist somit als Börse tätig.
    • Kraken tätigt Wertpapiertransaktionen für die Konten von Kunden und ist somit als Makler tätig.
    • Kraken betreibt den Kauf und Verkauf von Wertpapieren für eigene Zwecke ohne eine anwendbare Ausnahmeregelung und ist somit als Händler tätig.
    • Kraken dient als Vermittler bei der Abwicklung von Transaktionen mit Krypto-Wertpapieren durch Kunden und fungiert als Wertpapierverwahrer und ist somit als Clearingstelle tätig.

    Die Klage stützt sich einmal mehr auf dem Kerngedanken der SEC, fast alle Kryptowährungen seien als nicht-registrierte Wertpapiere einzustufen. Dieselben Vorwürfe erhob die Behörde bereits gegen den Konkurrenten Coinbase. Diese stellte sich auf einen Kampf vor Gericht ein. Kraken wird einen ähnlichen Weg einschlagen, so wie ein Blogpost enthüllte.

    "Heute hat die SEC eine Klage eingereicht, in der behauptet wird, dass Kraken als nicht-registrierte Börse, Makler und Clearingstelle tätig ist. Wir sind anderer Meinung und beabsichtigen, unsere Position vor Gericht energisch zu verteidigen. Die heutige Nachricht hat keine Auswirkung auf die von uns angebotenen Produkte und wir werden unseren Kunden weiterhin ohne Unterbrechung unsere Dienstleistungen anbieten." - Stellungnahme Kraken

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    Vermischte Kundengelder?

    Die SEC-Klage behauptet auch, dass die Geschäftspraktiken von Kraken, mangelhafte interne Kontrollen sowie die schlechten Aufzeichnungspraktiken eine Reihe von Risiken für Kunden darstellten. Die Kryptobörse habe Kundengelder mit ihren eigenen Mittel vermischt; einschliesslich der Zahlung von Betriebskosten direkt von Konten, auf denen sich Kundengelder befinden. Ausserdem vermische Kraken angeblich die Krypto-Assets von Kunden mit den eigenen. Die Behörde beantragt deshalb Unterlassungsansprüche, die Einziehung unrechtmässig erzielter Gewinne zuzüglich Zinsen sowie Strafgelder.

    Kraken entgegnete den Vermischungsvorwürfen, die SEC könne keine fehlenden Kundengelder nachweisen oder einen Verlust für die Kunden belegen. Auch werde nicht behauptet, dass solche Verluste eintreten werden. In der Beschwerde selbst werde eingeräumt, dass die angebliche Vermischung nichts anderes als die Ausgabe von Gebühren ist, die Kraken bereits verdient hatte. Darüber hinaus sei es als Kryptobörse gar nicht möglich, sich bei der SEC zu registrieren. Die Behörde habe keine Regeln erlassen, die beschreiben, wie ein Krypto-Auftrag abgeglichen werden sollte, keine Anleitung, wie ein Handel abgewickelt werden sollte, und keine Standards dafür formuliert, wie eine Krypto-Transaktion zu vermitteln ist.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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