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    EU plant Verbot von Privacy Coins bis 2027

    EU plant Verbot von Privacy Coins ab 2027

    von Redaktion cvj.ch am 11. November 2025 Legal/Compliance

    Die European Union kündigt eine umfassende Regulierung an, die ab Juli 2027 den Handel mit Privacy Coins sowie die Nutzung von anonymen und selbstverwahrten Krypto-Wallets innerhalb des EU-Marktes einschränkt. Gleichzeitig werden verstärkte Identitätsprüfungen bei Krypto-Transaktionen eingeführt.

    Über die geplante Regulierung wird das Trading von sogenannten Anonymitäts-Coins (z. B. Monero, Zcash) über regulierte Plattformen verboten und Dienste, die anonymisierte Wallets anbieten, werden besonders überwacht. Ab dem Stichtag müssen Krypto-Dienstleister zwingend die Identität von Kunden bei Transaktionen über 1’000 Euro prüfen. Bereits im Mai berichtete CVJ.CH darüber, dass die EU den Handel mit Privacy Coins verbieten und anonyme Krypto-Transaktionen bis 2027 verbieten will.

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    Konkrete Fakten und Wirkung

    Nach der Verabschiedung des Regelwerks - insbesondere der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR) und des Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA)-Rahmens - ist klar: Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) dürfen künftig keine anonymen Konten führen oder Coins mit anonymisierenden Merkmalen listen oder abwickeln. Zugleich entsteht eine neue europäische Aufsichtsinstanz, die Anti‑Money Laundering Authority (AMLA), welche ab 2027 bis zu 40 Dienstleister direkt betreuen wird.

    Bis Mitte 2027 müssen Anbieter technische und organisatorische Massnahmen abschliessen, die den Handel von Privacy Coins über zentralisierte Schnittstellen unterbinden. Die Regulierung könnte zur Folge haben, dass liquiditäts starke Privacy Coins in EU-geführten Märkten massiv an Bedeutung verlieren - Plattformen ohne KYC oder mit hohem Anonymitätsanteil sehen sich gezwungen, ihr Geschäftsmodell anzupassen oder Märkte ausserhalb der EU zu suchen.

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    Rechtsrahmen und Umsetzungsschritte bis 2027

    Das Privacy-Coin-Verbot ist Teil der neuen Anti-Money Laundering Regulation (AMLR), die gemeinsam mit dem Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA)-Paket beschlossen wurde. Artikel 58 der AMLR verpflichtet Krypto-Dienstleister, keine „anonymitätsfördernden Coins“ wie Monero (XMR), Zcash (ZEC) oder Dash (DASH) zu listen oder zu verwahren. Parallel wird die EU Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main eingerichtet und ab 2026 operativ tätig.

    Die EU verbannt Kryptowährungen mit starken Anonymitätsfunktionen faktisch aus regulierten Kanälen – eine Massnahme, die einen Wendepunkt markiert. Für Investoren und Dienstleister heisst dies, dass Rechts- und Compliance-Risiken deutlich steigen. Gleichzeitig könnte die Regulierung für etablierte Krypto-Plattformen einen Wettbewerbsvorteil bedeuten - durch klare Regeln und höhere Eintrittsbarrieren für kleinere Anbieter.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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