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    SEC-Klage gegen Uniswap: das Ende für DeFi?

    SEC-Klage gegen Uniswap: das Ende für DeFi?

    von Redaktion cvj.ch am 17. April 2024 Hintergrund

    Seit 2020 wickelt Uniswap als führende dezentralisierte Börse (Decentralized Exchange, DEX) tägliches Krypto-Handelsvolumen im Milliardenbereich ab. Eine Klage der US-Börsenaufsicht (SEC) wirft dem Entwickler Uniswap Labs jetzt vor, gegen die Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten verstossen zu haben.

    Blockchain-Technologie ermöglicht das Programmieren automatisch ausführender Protokolle sogenannter "Smart Contracts". Auf dezentrale Weise können Entwickler Applikationen erstellen, die unabhängig vom ursprünglichen Team auf einem verteilten Netzwerk laufen. Heute existiert ein umfangreiches Ökosystem solcher dezentraler Applikationen ("dApps"), von denen Uniswap das führende Protokoll für den Handel mit Kryptowährungen darstellt. Entwickelt wurde die Applikation von der in den USA ansässigen Firma Uniswap Labs. Laut der SEC stellt Uniswap Labs Anlegern damit ein nicht-registriertes Wertpapierangebot zur Verfügung. Eine solche Auslegung des Rechts hätte verheerende Folgen für den gesamten Bereich dezentraler Finanzanwendungen (DeFi).

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    Uniswap: eine dezentralisierte, unabhängige Kryptobörse

    Uniswap erlaubt Nutzern, ohne die Notwendigkeit einer traditionellen Börse alle Arten von Kryptowährungen zu handeln. Die Plattform wurde im November 2018 von Hayden Adams gegründet, inspiriert von einem Konzept des Ethereum-Schöpfers Vitalik Buterin. Uniswap zeichnet sich durch den innovativen Einsatz von automatisierten Liquiditätsprotokollen aus. Dieses System ermöglicht es der dezentralen Börse, kontinuierlich zu funktionieren, ohne dass ein Orderbuch oder Vermittler erforderlich sind. Die Nutzer tragen zu Liquiditätspools bei, und die Handelspreise werden algorithmisch auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage innerhalb dieser Pools ermittelt.

    Seit seiner Gründung ist Uniswap erheblich gewachsen und hat sich zu einem grundlegenden Bestandteil des DeFi-Ökosystems entwickelt. Die Plattform erfuhr mehrere Upgrades von Uniswap V1 bis zuletzt V4. Die Geschichte sowie die Unterschiede der verschiedenen Uniswap-Versionen können hier nachgelesen werden. Stand heute wickeln Nutzer mithilfe der Uniswap Smart-Contracts rund zwei Milliarden USD an Handelsvolumen pro Tag ab.

    Tägliches Uniswap-Handelsvolumen / Quelle: Dune

    Damit hinkt Uniswap zwar der weltgrössten zentralisierten Kryptobörse Binance hinterher, die täglich über zehn Milliarden USD an Spot-Volumen verzeichnet. Die führende dezentrale Börse wäre aber verglichen mit anderen zentralisierten Handelsplätzen auf Rang Fünf nach Volumen. Und jedermann erhält Zugang ohne eine Einschränkung nach Nationalität, Arbeitsverhältnis oder finanziellem Stand. Der SEC ist dieser offene Zugang zu Uniswap offensichtlich ein Dorn im Auge. Schliesslich kann der Regulator keine KYC-Kontrollen verlangen oder andersweitig Kontrolle über den Handelsplatz ausüben.

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    Regulatorischer Druck auf die US-Firma

    Bereits im Jahr 2021 überwältigte der Druck der SEC das Uniswap-Entwicklerteam. Zwar kam es zu keiner Klage. Doch Uniswap Labs schränkte die Anzahl handelbarer Token über das von der US-Firma bereitgestellte Frontend - die grafische Benutzeroberfläche zur Interaktion mit dem Protokoll - ein. Der Schritt folgte auf eine Aussage des SEC-Vorsitzenden Gary Genslers, DeFi-Protokolle seien ebenfalls den Wertpapiergesetzen unterstellt.

    "Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Aktien-Token, einen durch Wertpapiere gedeckten Stablecoin oder ein anderes virtuelles Produkt handelt, das ein synthetisches Exposure in zugrunde liegende Wertpapiere bietet. Diese Plattformen - ob im dezentralisierten oder zentralisierten Finanzbereich - sind von den Wertpapiergesetzen betroffen und müssen innerhalb unseres Wertpapierregimes arbeiten." - Gary Gensler, SEC Chairman

    Wichtig ist der Unterschied zwischen Frontend und Protokollebene. Das Uniswap-Protokoll ist ein unveränderlicher, quelloffener Smart Contract auf der Ethereum-Blockchain. Zwar entwickelte Uniswap Labs einen Grossteil des Programmcodes. Doch weder kann die Firma eine Änderung am Smart Contract implementieren, noch ist Uniswap Labs auf irgendeine Weise in der Liquiditätsbereitstellung bzw. dem Market Making beteiligt. Auch die Benutzeroberfläche kann durch andere Akteure bereitgestellt werden. Ein erheblicher Teil des Uniswap-Volumens wird über sogenannte DEX-Aggregatoren abgewickelt.

    Uniswap Labs erhält Wells Notice der SEC

    Nichtsdestotrotz erhielt Uniswap Labs letzte Woche eine Wells Notice der SEC. Dabei handelt es sich um eine förmliche Mitteilung des Regulators, dass eine Durchsetzungsmassnahme gegen das Unternehmen eingeleitet wurde. Der genaue Vorwurf gegen Uniswap Labs ist bisher nicht bekannt. Auf X (ehemals Twitter) veröffentlichte der Chief Legal Officer der US-Firma seine ersten Gedanken.

    1/ Today’s Wells notice against @Uniswap is disappointing, but is not unexpected from this SEC

    It’s another abuse of power – unsurprising from an SEC that:

    Last month, a federal judge ruled committed a "gross abuse of power" by lying in court about a crypto project

    — Marvin Ammori (@ammori) April 10, 2024

    Es handle sich einmal mehr um einen ideologischen Machtmissbrauch der SEC. Schliesslich ist mittlerweile bekannt, dass die Agentur unter Gensler einen klaren Anti-Krypto-Kurs fährt. Uniswap Labs sei bereit, sich vor Gericht zu verteidigen. Weder stelle das Uniswap-Protokoll noch die von Uniswap Labs bereitgestellte Benutzeroberfläche ein Wertpapierangebot dar. Noch habe die SEC den Status eines Grossteils der Kryptowährungen als Wertpapiere beweisen können. Der Chief Legal Officer zitiert einige verheerende SEC-Gerichtsverluste in Krypto-Verfahren.

    Sollte die SEC vor Gericht gegen Uniswap Labs gewinnen, hätten alle in den USA ansässigen DeFi-Protokollentwickler ein massives Problem. Das Resultat wäre eine Abwanderung der Innovation aus den Vereinigten Staaten in Krypto-freundlichere Jurisdiktionen. Dieser Trend ist bereits heute spürbar. Nicht zuletzt deshalb haben viele Projekte eine Stiftung in der Schweiz. US-amerikanische Firmen setzen sich einem willkürlichen Regulator aus, der statt Leitlinien direkt Klagen ausspricht.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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