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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » US-Senat treibt CBDC-Verbot mit 84 zu 6 Stimmen voran
    Der US-Senat treibt ein CBDC-Verbot in den USA voran: 84 zu 6 Stimmen für ein Wohnungsgesetz mit eingebetteter Klausel bis 2030.
    Des Moines, Iowa / USA - August 10, 2019: United States Senator and Democratic presidential candidate Elizabeth Warren greets supporters and speaks to fair-goers at the Iowa State Fair political soapbox in Des Moines, Iowa.

    US-Senat treibt CBDC-Verbot mit 84 zu 6 Stimmen voran

    von Redaktion cvj.ch am 11. März 2026 Legal/Compliance

    Der US-Senat hat den "21st Century ROAD to Housing Act" mit 84 zu 6 Stimmen zur weiteren Beratung freigegeben. Eingebettet in das 303-seitige Wohnungsgesetz: ein Verbot für die Federal Reserve, eine digitale Zentralbankwährung auszugeben. Es umfasst zwei Seiten in Title X des Entwurfs und gilt zunächst bis 2030.

    Konkret untersagt die Klausel dem Board of Governors der Federal Reserve und allen regionalen Federal-Reserve-Banken die Ausgabe einer CBDC. Auch digitale Vermögenswerte, die einer CBDC im Wesentlichen ähneln, fallen unter das Verbot. Sowohl die direkte als auch die indirekte Ausgabe über Finanzinstitute schliesst der Entwurf aus. Das Weisse Haus signalisierte umgehend Unterstützung: Präsident Trump würde das Gesetz in seiner aktuellen Form unterzeichnen.

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    CBDC-Verbot im Wohnungsgesetz: eine taktische Entscheidung

    Bei der Abstimmung handelte es sich um einen sogenannten Cloture-Vote. Es war also kein finaler Beschluss, sondern die Freigabe zur weiteren Senatsberatung. Dennoch fällt die breite überparteiliche Zustimmung auf. Der republikanische Vorsitzende des Senate Banking Committee, Tim Scott, und die demokratische Senatorin Elizabeth Warren brachten das Gesetz gemeinsam ein. Keine der beiden Seiten erwähnte das CBDC-Verbot in öffentlichen Stellungnahmen. Ihr kommunikativer Fokus lag auf Wohnungsmarktreformen.

    Das geplante CBDC Verbot USA in ein Wohnungsgesetz einzubetten, war nämlich ein kalkulierter Schachzug. Als eigenständiges Krypto-Gesetz hätte das Verbot kaum demokratische Stimmen erhalten. Im Paket mit populären Massnahmen sicherten sich die Befürworter hingegen breite Unterstützung. So verbietet der Entwurf etwa Grossinvestoren mit über 350 Einfamilienhäusern, weitere Immobilien zu kaufen. Für die Demokraten waren diese Wohnungsmarktreformen die politische Triebfeder. Das CBDC-Verbot kam quasi im Gepäck mit.

    Vom Executive Order zur Gesetzgebung

    Das CBDC-Verbot im Senat kommt nicht aus dem Nichts. Präsident Trump unterzeichnete bereits am 23. Januar 2025 die Executive Order "Strengthening American Leadership in Digital Financial Technology". Sie verbot allen Bundesbehörden die Entwicklung, Ausgabe oder Förderung einer CBDC. Allerdings kann ein künftiger Präsident eine Executive Order jederzeit aufheben. Genau diese Lücke soll das Gesetz schliessen.

    "[Die Regierung soll] Massnahmen ergreifen, um Amerikaner vor den Risiken von Central Bank Digital Currencies zu schützen, die die Stabilität des Finanzsystems, die individuelle Privatsphäre und die Souveränität der Vereinigten Staaten bedrohen." - Executive Order, 23. Januar 2025

    Im Repräsentantenhaus verabschiedeten die Abgeordneten den "Anti-CBDC Surveillance State Act" bereits als eigenständiges Gesetz. Ein Pendant im Senat fehlte bislang. Senator Mike Lee brachte im Februar 2025 einen eigenen Entwurf ein, um Trumps Executive Order dauerhaft zu kodifizieren. Senator Ted Cruz reichte mit dem "Anti-CBDC Surveillance State Act" (S.1124) einen weiteren Vorstoss ein. Der Weg über das Wohnungsgesetz erwies sich letztlich als der politisch gangbarere.

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    Sunset-Klausel und Cruz-Amendment

    Ein zentraler Streitpunkt bleibt die zeitliche Begrenzung. Die aktuelle Fassung enthält eine Sunset-Klausel: Am 31. Dezember 2030 läuft das Verbot automatisch aus. Danach wäre eine neue Abstimmung nötig. Senator Ted Cruz hält das für unzureichend. Er reichte daher Amendment SA 4318 ein, das die Sunset-Klausel streichen und das Verbot permanent machen soll.

    Gleichzeitig enthält das Gesetz eine bemerkenswerte Ausnahme. Sogenannte permissionless, private, auf Dollar lautende digitale Währungen (Stablecoins) sind vom Verbot ausgenommen. Voraussetzung: Sie bieten denselben Datenschutz wie physisches Bargeld. Der Gesetzgeber zielt damit auf den Schutz bestimmter Krypto-Projekte und Privacy Coins, die auf dem Dollar basieren.

    USA gegen den globalen CBDC-Trend

    Mit dem geplanten Verbot positionieren sich die USA gegen den internationalen Trend. Die Europäische Zentralbank etwa plant die Einführung des digitalen Euro für 2029. China wiederum betreibt mit dem digitalen Yuan bereits ein voll operatives CBDC-System. Die Federal Reserve hatte ihre eigenen Pläne stets als "exploratorisch" bezeichnet. Entsprechend betonte sie, eine digitale Zentralbankwährung würde eine explizite Ermächtigung durch den Kongress erfordern. Das neue Gesetz kodifiziert diese Selbstbeschränkung nun formal.

    Die US-Debatte geht insgesamt über parteipolitische Grenzen hinaus. Die 84-zu-6-Abstimmung verdeutlicht: Sowohl Republikaner als auch ein Grossteil der Demokraten stehen einer staatlichen digitalen Währung skeptisch gegenüber. Datenschutzbedenken und die Angst vor staatlicher Überwachung des Zahlungsverkehrs verbinden konservative und progressive Kritiker gleichermassen.

    Das Gesetz muss noch mehrere Hürden nehmen. Eine Abstimmung über das Cruz-Amendment SA 4318 war für die Woche ab dem 10. März erwartet. Danach steht die finale Senatsabstimmung über das Gesamtgesetz an. Da die Senatsfassung nicht textidentisch mit der Version des Repräsentantenhauses ist, muss anschliessend eine Konferenz beider Kammern die Unterschiede ausräumen. Erst dann kann Präsident Trump das Gesetz unterzeichnen.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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