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    Sie sind hier:Home»Fokus»Legal/Compliance»SEC und CFTC klassifizieren die meisten Krypto-Assets als Nicht-Wertpapiere
    SEC und CFTC veröffentlichen eine gemeinsame Token-Taxonomie, die meisten Krypto-Assets gelten demnach nicht als Wertpapiere.

    SEC und CFTC klassifizieren die meisten Krypto-Assets als Nicht-Wertpapiere

    von Redaktion cvj.ch am 18. März 2026 Legal/Compliance

    Die SEC veröffentlichte gemeinsam mit der CFTC eine Token Taxonomie. Das 68-seitige Dokument teilt Krypto-Assets in fünf Kategorien ein. Nur eine davon fällt unter die US-Wertpapiergesetze. Damit endet die bisherige Praxis, unter der nahezu alle digitalen Vermögenswerte als potenzielle Securities galten.

    SEC-Vorsitzender Paul Atkins und CFTC-Chef Michael Selig stellten die Guidance am 17. März gemeinsam vor. Bereits sechs Tage zuvor hatten beide Behörden ein Memorandum of Understanding (MOU) unterzeichnet. Darin vereinbarten sie gemeinsame Marktüberwachung und koordinierte Durchsetzung. Zudem stuft das MOU Bitcoin und Ethereum offiziell als Digital Commodities unter CFTC-Aufsicht ein. Ein jahrelanger Streit über die Zuständigkeit beider Behörden findet so sein Ende.

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    Fünf Kategorien statt Pauschalverdacht: Die SEC Token-Taxonomie im Detail

    Die Taxonomie unterscheidet fünf Klassen: Digital Commodities, Digital Collectibles, Digital Tools, Stablecoins und Digital Securities. Dabei fällt nur die letzte Kategorie unter die US-Wertpapiergesetze. Gemeint sind traditionelle Finanzprodukte, deren Besitznachweis ganz oder teilweise auf einer Blockchain liegt.

    Unter Digital Commodities fallen Token, deren Wert sich aus dem Betrieb des Netzwerks sowie aus Angebot und Nachfrage ergibt. Entscheidend ist, dass der Wert nicht vorwiegend aus den Leistungen Dritter stammt. Als Digital Collectibles gelten NFTs - also Rechte an Kunst, Musik oder In-Game-Items. Digital Tools hingegen erfüllen praktische Funktionen wie Mitgliedschaften, Tickets oder digitale Ausweise.

    Bei Stablecoins unterscheidet die SEC genauer. Payment Stablecoins, die unter den geplanten GENIUS Act fallen und von zugelassenen Emittenten stammen, gelten nicht als Securities. Andere Stablecoins können je nach Aufbau weiterhin den Wertpapiergesetzen unterliegen. Ferner erfordern Mining-Rewards, Staking und Airdrops ohne Gegenleistung laut der Guidance keine Securities-Registrierung. Auch Wrapped Non-Security-Tokens behalten ihren Status.

    Investment Contracts mit Verfallsdatum: Ein neuer Howey-Test

    Die SEC Token Taxonomie baut auf dem Howey-Test von 1946 auf, legt ihn jedoch deutlich weiter aus. Ein Krypto-Asset wird demnach zum Investment Contract, wenn ein Emittent es als Investition in ein gemeinsames Projekt bewirbt. Zugleich muss er Gewinne aus seinen eigenen Leistungen versprechen. Insofern entspricht das der bisherigen Rechtslage.

    Neu ist jedoch das Konzept des zeitlichen Ablaufs. Ein Investment Contract endet, sobald der Emittent seine Versprechen erfüllt hat oder nicht mehr erfüllen kann. Anschliessend fällt das Asset aus der Securities-Regulierung heraus. Atkins spricht von "limiting principles". Folglich kann ein Token aus dem Securities-Status herauswachsen, wenn das Netzwerk genügend dezentralisiert ist und der Einfluss des Emittenten schwindet.

    "Nach mehr als einem Jahrzehnt der Unsicherheit wird diese Deutung den Marktteilnehmern ein klares Bild davon geben, wie die Kommission Krypto-Assets nach den Wertpapiergesetzen behandelt. Das ist es, was Behörden tun sollen: klare Linien in klaren Begriffen ziehen." - Paul Atkins, Vorsitzender der SEC

    Dennoch bleibt ein juristischer Vorbehalt bestehen. Bei der Guidance handelt es sich nicht um ein formales Regelwerk, sondern um eine Interpretive Guidance. Sie besitzt somit nicht die Rechtskraft einer erlassenen Regel. Ohne gesetzliche Verankerung durch den Kongress könnte eine künftige Regierung die Deutung rückgängig machen. Entsprechend bleibt die Verabschiedung des CLARITY Acts zentral.

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    Safe Harbor für Krypto-Startups: Drei Ausnahmen geplant

    Neben der Taxonomie kündigte Atkins auf dem DC Blockchain Summit auch ein dreiteiliges Safe-Harbor-Programm an. Dieses will er der SEC zur Abstimmung vorlegen. Die Startup Exemption soll Krypto-Firmen erlauben, Geld aufzunehmen oder für einige Jahre zu arbeiten - ohne SEC-Registrierung. Konkrete Obergrenzen nannte Atkins jedoch nicht.

    Die Fundraising Exemption betrifft Investment Contracts für Krypto-Assets. Emittenten dürfen demnach innerhalb von 12 Monaten bis zu einem bestimmten Betrag Kapital aufnehmen - ohne Registrierung. Der Investment Contract Safe Harbor schafft schliesslich Klarheit darüber, wann ein Asset den Securities-Gesetzen unterliegt. Er greift, sobald der Emittent alle wesentlichen eigenen Leistungen dauerhaft eingestellt hat.

    Atkins erwartet, dass die SEC in den kommenden Wochen einen formalen Entwurf zur öffentlichen Konsultation vorlegt. Dieser soll über 400 Seiten umfassen. Die genauen Limiten für Startup Exemption und Fundraising Exemption legt die SEC erst im Rulemaking-Prozess fest.

    Von Regulation by Enforcement zur Token Taxonomie

    Unter Atkins' Vorgänger Gary Gensler verfolgte die SEC einen harten Kurs gegen die Krypto-Branche. Allein im Geschäftsjahr 2024 leitete die Behörde 583 Verfahren ein und verhängte Strafen von 8.2 Milliarden USD. Gensler behauptete, nahezu alle Krypto-Assets seien Securities. Gleichzeitig stufte die CFTC Bitcoin und Ethereum als Commodities ein. So verklagte die SEC Coinbase, während die CFTC Derivate desselben Unternehmens genehmigte.

    Atkins übernahm den SEC-Vorsitz im Januar 2025 unter der Trump-Regierung. Mitte 2025 kündigte er daraufhin "Project Crypto" an - ein Programm für offenere Regulierung. Im November 2025 stellte er erstmals eine Token Taxonomie in Aussicht. Anfang 2026 strich die SEC Krypto zudem von ihren Prioritäten.

    Derweil investiert die Krypto-Branche massiv in politischen Einfluss. Für den Crypto-PAC "Fairshake" stellten Coinbase (33 Mio. USD), Ripple (48 Mio. USD) und Andreessen Horowitz (23,8 Mio. USD) im Wahljahr 2026 über 193 Mio. USD bereit. Kritiker wie Senatorin Elizabeth Warren warnen deshalb, Atkins' Nähe zur Branche könnte den Anlegerschutz schwächen.

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    Redaktion cvj.ch

      Die CVJ Redaktion besteht aus einem Team von Blockchain Experten und informiert täglich und unabhängig über die spannendsten Neuigkeiten.

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