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    Die FINMA verschärft den Konsumentenschutz im Krypto-Bereich, vergibt erste DLT-Lizenz an BX Digital und plant neue Lizenzkategorien.

    FINMA verschärft Krypto-Aufsicht und warnt vor Konsumentenrisiken

    von Redaktion cvj.ch am 5. Mai 2026 Legal/Compliance

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schlägt in ihrem Jahresbericht 2025 einen schärferen Ton gegenüber dem Krypto-Markt an. Die Behörde warnt explizit vor erheblichen Risiken für Konsumenten und drängt auf neue Lizenzkategorien für Stablecoin-Emittenten und Krypto-Dienstleister.

    Die strategische Verschiebung gegenüber dem Vorjahresbericht fällt ins Auge. Während der Jahresbericht 2024 noch drei bis vier Seiten operativ-technischen Themen wie Staking, Custody und Stablecoin-Garantien widmete, behandelt die Ausgabe 2025 das Krypto-Thema auf rund eineinhalb Seiten und dafür strategisch-regulatorisch. Operative Detailfragen verlagerte die FINMA in die Routine-Aufsicht. Die grundsätzlichen Weichenstellungen rücken nun nach vorne.

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    Konsumentenschutz wird zum zentralen Anliegen

    Die FINMA-Krypto-Sektion im Jahresbericht 2025 trägt erstmals den Titel "FINMA setzt sich für angemessenen Konsumentenschutz in der Krypto-Regulierung ein". Die Behörde formuliert ungewohnt direkt: "Wie die Praxis zeigt, gehen Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf, Handel und Transfer von Kryptowährungen erhebliche Risiken ein." Damit positioniert sich die Aufsicht klar gegen eine reine Innovationsfreundlichkeit ohne Schutzmechanismen.

    Die FINMA kündigt an, ihre Bedenken zu Konsumentenschutz und Marktintegrität auch künftig in regulatorische Prozesse einbringen zu wollen. Gleichzeitig betont sie, Innovationsfortschritte zu begrüssen, sofern Investoren geschützt bleiben. Auffällig ist, dass Krypto im FINMA Risk Monitor 2025 nicht zu den neun Hauptrisiken zählt. Die Behörde adressiert das Thema nicht als systemisches Stabilitätsrisiko, sondern als Anlegerschutz- und Integritätsfrage. Gleichzeitig sind die Anfragen-Volumina im FinTech- und Krypto-Bereich rückläufig: von 104 Anfragen 2023 über 92 im Jahr 2024 auf 75 im Jahr 2025. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt unter 30 Tagen.

    Erste DLT-Handelseinrichtung der Schweiz lizenziert

    Auf der Infrastrukturseite setzte die FINMA 2025 einen Marker. Am 18. März 2025 erteilte sie der BX Digital AG die erste DLT-Handelseinrichtungs-Lizenz der Schweiz seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2021. Rechtskräftig wurde die Bewilligung am 14. Mai 2025 nach Erfüllung aller Auflagen. BX Digital ist eine Schwestergesellschaft der Börse BX Swiss und gehört zur Boerse Stuttgart Group. 2024 lagen zwei DLT-Lizenzanträge vor, doch erteilte die FINMA damals keine Lizenz.

    Settlement erfolgt via Delivery-vs-Payment Smart Contract auf der öffentlichen, erlaubnisfreien Ethereum-Blockchain. Damit handelt es sich um die erste Finanzmarktinfrastruktur weltweit, die Handel und Settlement von DLT-Wertpapieren auf einer öffentlichen Blockchain abwickelt. Die Zahlungsabwicklung läuft über das Swiss Interbank Clearing (SIC) im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank. Eine Source-Code-Prüfung der Smart Contracts war Teil der Lizenzbedingungen.

    Die FINMA klassifizierte BX Digital als "kleine DLT-Handelseinrichtung", da bestimmte Schwellenwerte der Finanzmarktinfrastrukturverordnung nicht greifen. Erste Handelsteilnehmer sind die Hypothekarbank Lenzburg, Sygnum, Incore, ISP Group und Euwax. Damit positioniert sich der Schweizer Finanzplatz im Bereich tokenisierter Wertpapiere international vorn. Die Lizenz markiert jenen Innovationspfad, den der Bundesrat mit dem 2021 in Kraft getretenen DLT-Gesetz eröffnet hatte.

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    FINIG-Amendment schafft neue Lizenzkategorien

    Parallel zur Aufsichtspraxis treibt die FINMA gemeinsam mit dem Bundesrat eine Gesetzesreform voran. Am 22. Oktober 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum FINIG-Amendment, die am 6. Februar 2026 endete. Vorgesehen sind zwei neue Lizenzkategorien für den Krypto-Sektor. Die Schweiz würde damit ihren regulatorischen Rahmen grundlegend modernisieren.

    Die erste Kategorie ist das Zahlungsmittelinstitut, das die bestehende Fintech-Lizenz nach Art. 1b BankG ersetzen soll. Diese Lizenz erlaubt explizit die Emission von "wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln", also Stablecoins. Die bisherige Obergrenze von CHF 100 Mio. entfällt. Die zweite Kategorie ist das Krypto-Institut. Sie deckt Verwahrung inklusive Staking, Kundenhandel, kurzfristigen Eigenhandel sowie Krypto-Tauschdienstleistungen ab. Beide Kategorien führen Krypto-Finanzintermediäre neu unter direkte FINMA-Aufsicht. Bisher überwachten diese Akteure lediglich Selbstregulierungsorganisationen unter dem Geldwäschereigesetz.

    Die Botschaft des Bundesrats ans Parlament erwartet die Branche für 2026 oder 2027, das Inkrafttreten frühestens 2027. Branchenverbände wie SBF, CVA, SFTA und CMTA reichten eine gemeinsame Vernehmlassungsstellungnahme ein. Ein zentraler Kritikpunkt der Industrie betrifft die Verfahrensdauer. Aktuelle FINMA-Bewilligungsverfahren dauern 18 bis 24 Monate, die Branche fordert eine Reduktion auf maximal sechs Monate. Die FINMA selbst trug zur Gesetzesvorlage bei und unterstützt die strukturelle Neuordnung.

    Custody-Vorgaben und Stablecoin-Linie verschärft

    Konkret wurde die FINMA bereits am 12. Januar 2026 mit der Guidance 01/2026 zur Krypto-Verwahrung. Delegierungen an ausländische Drittverwahrer sind demnach nur zulässig, wenn dort eine äquivalente Aufsicht und ein vergleichbarer Insolvenzschutz greifen. 27 von 33 beaufsichtigten Instituten nutzen bereits keine ausländischen Drittverwahrer. Die neue Guidance dürfte somit weniger die etablierten Banken treffen als spezialisierte Krypto-Dienstleister.

    Bei Stablecoins setzt die FINMA ihre 2024 begonnene Linie fort. Halter von Stablecoins haben einen Rückzahlungsanspruch, der unter dem Bankengesetz als Einlage qualifiziert. Viele Schweizer Emittenten arbeiten daher mit Default-Garantien von Banken statt mit eigener Banklizenz. Konkrete Mindestanforderungen liegen vor. Anonyme Stablecoins bleiben verboten, die AMLA-Identitätsprüfung von Stablecoin-Haltern ist seit 2021 verbindlich. Die FINMA verweist auf wachsende Risiken durch anonyme Transfers, insbesondere im Kontext von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung.

    Damit zeichnet sich eine asymmetrische Aufsichtsstrategie ab. Bei Infrastruktur und tokenisierten Wertpapieren agiert die FINMA innovationsfreundlich und setzt mit der BX-Digital-Lizenz international einen Massstab. Bei Konsumentengeschäften, Stablecoins und Custody hingegen zieht sie die Zügel an. Für Krypto-Dienstleister ohne Banklizenz wie Bitcoin Suisse, Taurus oder Crypto Finance bringt das FINIG-Amendment direkte Aufsicht statt SRO-Modell - ein Regimewechsel, der den operativen Aufwand spürbar erhöhen dürfte. Schweizer Banken mit Krypto-Strategie wie Sygnum oder AMINA dürften vom klareren Rahmen profitieren. Die Vernehmlassungsergebnisse und die Botschaft des Bundesrats werden 2026 zeigen, wie weit die Industrie die Verfahrensdauer und die Staking-Bestimmungen beeinflussen kann.

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    Redaktion cvj.ch

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