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    SBF

    Bundesrat schlägt FINIG-Überarbeitung für Krypto-Unternehmen vor

    von Redaktion cvj.ch am 9. Dezember 2025 Hintergrund

    Ein Verband aus drei Brancheninstituten hat eine offizielle Stellungnahme zur laufenden Revision des schweizerischen Finanzinstitutengesetzes FINIG veröffentlicht - mit dem Ziel, regulatorische Rahmenbedingungen für Krypto- und Blockchain-Anbieter klarer und innovationsfreundlicher zu gestalten.

    Eine Arbeitsgruppe der SBF hat in enger Zusammenarbeit mit den drei Verbänden Crypto Valley Association (CVA), der Swiss Fintech Association (SFTA) und der Capital Markets and Technology Association (CMTA) die Stellungnahme erarbeitet. Die Gruppe begrüsst grundsätzlich den Vorstoss der Regierung, mit FINIG neue Lizenzkategorien und einen klareren Rechtsrahmen für Stablecoins, Krypto-Institutionen und Zahlungsdienstleister zu schaffen. Gleichzeitig fordert sie, dass das Gesetz die Besonderheiten der Distributed Ledger Technologie (DLT) anerkennt und nicht in überholte Finanzstrukturen zwängt. Ziel sei es, regulierte, transparente und zugleich wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, die Schweiz als führenden Blockchain-Standort zu erhalten.

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    Weshalb die Revision notwendig ist

    Die bisherige Regulierung basierte auf der 2018 eingeführten „Fintech-Bewilligung“ - mit starken Beschränkungen etwa durch das Limit von 100 Mio. CHF für Kundeneinlagen. Dieses Limit hemmte Wachstum, insbesondere für Anbieter, die mit Kundengeldern arbeiten oder Stablecoins ausgeben wollten.

    Mit der neuen Vorlage sollen zwei neue Bewilligungskategorien geschaffen werden: „Payment Instrument Institutions“ für Institute, die Stablecoins oder kryptobasierte Zahlungsmittel ausgeben, und „Crypto-Institutions“ für Anbieter von Verwahrung, Handel oder Market-Making mit digitalen Assets. Damit könnte die Legalisierung vieler Aktivitäten erfolgen, die bislang in der Schweiz rechtlich unscharf waren.

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    Was die SBF fordert

    • Technologieneutralität: Regelungen sollen nicht Blockchain-Technologien benachteiligen, sondern auf Ergebnisse und Funktion abzielen - nicht auf die Technik selbst.
    • Verhältnismässigkeit: Anforderungen sollen so ausgestaltet sein, dass sie Innovation nicht übermässig behindern, insbesondere bei Startup- und Mittelstandsprojekten.
    • Vertrauen & Transparenz: Verwahrung, Reservehaltung, KYC und AML-Pflichten müssen klar definiert und durchsetzbar sein - gerade bei Stablecoins und Verwahrdiensten.

    Die SBF warnt davor, Krypto-Assets automatisch wie traditionelle Finanzinstrumente zu regulieren, da dies viele Geschäftsmodelle unpraktikabel machen könnte.

    Was heute fehlt

    Die Stellungnahme kritisiert das Fehlen einer strategischen Vision. Die Verbände fordern deshalb, dass die Vorlage in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz stärkt. Eine entsprechende Vision soll auf den Stärken der Schweiz aufbauen. Dazu gehören:

    • die hohe Rechtssicherheit,
    • die weit fortgeschrittene institutionelle Durchdringung des Kryptogeschäfts,
    • sowie die Selbstregulierung.

    Die Verbände betonen ferner, dass sich die Finanzindustrie weltweit in einem grundlegenden Transformationsprozess befindet. Innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz, Technologie der dezentralen Register (DLT) sowie digitale Identität verändern die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen und -produkte hergestellt, vertrieben und verwaltet werden.

    “Die Richtung stimmt. Der Bundesrat zeigt, dass er die Realitäten des digitalen Finanzmarktes ernst nimmt. Doch der Entwurf bleibt an wichtigen Stellen unklar. Ohne konsistente Leitplanken und klare Vision riskiert die Schweiz, im internationalen Wettbewerb zurückzufallen.” - Heinz Tännler, Präsident der Swiss Blockchain Federation

    Stablecoins wieder rechtlich zulässig

    Die FINIG-Vorlage schafft Rahmenbedingungen, die endlich die Emission von Stablecoins aus der Schweiz ermöglichen. Stablecoins sind virtuelle Währungen, die durch einen Stabilisierungsmechanismus an eine offizielle Währung (z.B. US-Dollar oder Euro) gebunden sind. Vor allem im Dollarraum sind Stablecoins zuletzt explosionsartig gewachsen. Es ist absehbar, dass Stablecoins auch in anderen Währungen eine zentrale Rolle im Zahlungsverkehr und im Finanzsystem einnehmen werden. Zur Zeit sind die Auflägen für Emittenten zu strikt, um das Geschäft überhaupt zu ermöglichen.

    Die Verbände begrüssen ausdrücklich, dass Geldwäschereirisiken unter anderem durch die Sperrung sanktionierter Adressen («Blacklisting») adressiert werden können, fordern jedoch, dass diese Regelung für alle Arten von Stablecoins gelten muss. Zudem warnen sie nachdrücklich davor, lediglich eine bestimmte Form von Stablecoins zuzulassen, da dies den Innovationswettbewerb erheblich beeinträchtigen würde.

    Weiter kritisieren die Verbände, dass Banken Stablecoins nur über ein separates Zahlungsmittelinstitut emittieren dürfen sollen. Angesichts der Rolle der Banken als zentrale Akteure im Zahlungsverkehr sehen sie für eine solche Vorgabe keine sachliche Rechtfertigung.

    Die 14 Verbesserungsvorschläge der SBF-Arbeitsgruppe

    Die folgenden 14 Punkte fassen die Bereiche zusammen, in denen die Expertengruppe den grössten Anpassungsbedarf sieht. Sie sollen Rechtssicherheit schaffen, Doppelspurigkeiten vermeiden, praxisuntaugliche Elemente korrigieren und sicherstellen, dass Innovation nicht durch unnötige Regulierungshürden ausgebremst wird. Die Punkte basieren auf einer umfassenden Analyse der Branchenverbände und spiegeln die zentralen Anliegen der Industrie.

    1. Es bleibt unklar, ob der Regulierungsperimeter der Lizenz für Zahlungsmittelinstitute weiter geht als derjenige der heutigen Fintech-Lizenz.
    2. Das Zahlungsmittelinstitut (wie bereits bisher Fintechs nach Art. 1b BankG) weist ein Risikoprofil auf, das sich auf operationelle Risiken beschränkt.
    3. Banken sollten Stablecoins direkt emittieren dürfen, ohne dafür eine Zahlungsmittel-Token zu gründen.
    4. Die Emission anderer Zahlungs-Token muss weiterhin möglich sein.
    5. Das Zinsverbot ist präziser zu formulieren, damit nicht-zinsliche Ertragsmodelle weiterhin erlaubt sind.
    6. Deckungsanforderungen müssen praktikabel bleiben, inklusive der Möglichkeit, SNB-Girokonten zu nutzen.
    7. Bei der Geldwäschereipraxis braucht es klare gesetzliche Grundlagen, etwa zur Zulässigkeit von Blacklisting (Sperr- und Ausschlussliste).
    8. Die Orientierung am Wertpapierhaus-Modell ist ungeeignet, weil die Geschäftsmodelle von Krypto-Instituten andere Risiken und Prozesse aufweisen.
    9. Der Perimeter muss auf Verwahrung fokussieren, während Kundenhandel und Market Making nicht automatisch bewilligungspflichtig sein sollten.
    10. Ein zweistufiges Aufsichtssystem ist sinnvoll, mit einer Aufsichtsorganisation für kleinere Institute (Selbstregulierungsorganisationen SRO) und der FINMA für grosse Institute.
    11. Sorgfaltspflichten dürfen nur für Kryptoanlagen mit Anlagecharakter gelten.
    12. Die Whitepaper-Pflicht sollte klarer definiert und breiter eingesetzt werden, um Transparenz zu schaffen, ohne unnötige Prospektpflichten auszulösen.
    13.  Die konsolidierte Aufsicht für ausländische Beteiligungen ist unnötig und erschwert Investitionen in Schweizer Anbieter.
    14. FINMA-Bewilligungsverfahren müssen schneller und verbindlicher werden, mit klaren Kriterien und Fristen.
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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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