Close Menu
Crypto Valley Journal
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Crypto Valley Journal
    • Aktuell
      • News
      • Köpfe
    • Fokus
      • Hintergrund
      • Blockchain
      • Legal/Compliance
      • Nicht-Fungible Token (NFTs)
    • Invest
      • Märkte
      • Finanzprodukte
      • Dezentrale Finanzen (DeFi)
      • Börsenübersicht
    • Wissen
      • Basiswissen
      • Glossar
      • Politiker zu Krypto
    • Statistiken
      • Bitcoin-ETF-Flows
      • Ethereum-ETF-Flows
      • Krypto-Marktdaten
      • On-Chain-Daten
    • Akademie
      • Übersicht
      • Teil 1: Blockchain
      • Teil 2: Geld
      • Teil 3: Bitcoin
      • Teil 4: Kryptowährungen
      • Teil 5: Dezentrale Finanzen
      • Teil 6: Investieren
    • Deutsch
      • English
    Crypto Valley Journal
    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » Zum Status Quo der Besteuerung von Blockchain-Einträgen in Deutschland
    Zum Status Quo der Besteuerung von Blockchain-Einträgen in Deutschland Kryptowährungen Steuern

    Zum Status Quo der Besteuerung von Blockchain-Einträgen in Deutschland

    von Joerg Andres am 13. September 2023 Legal/Compliance

    Steuern in Bezug auf Kryptowährungen sind in den deutschen Steuergesetzen nicht ausdrücklich geregelt. Seit dem Beginn der Bitcoin-Blockchain im Jahr 2009 hat sich die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung erst allmählich auf die Entwicklung im Krypto-Raum gerichtet.

    Infolge des Bitcoin-Hype im Dezember 2017 hat sich das Interesse der Finanzämter dann schrittweise weiter konkretisiert. Der bundesdeutsche Steuergesetzgeber hat sich - im Unterschied zur Schweiz, Frankreich oder Österreich - trotzdem nicht bemüssigt gesehen, eigene Regeln hierfür zu erlassen. Verschiedene Finanzgerichtsentscheidungen in den Jahren 2019 (FG Berlin-Brandenburg), 2020 (FG Nürnberg) und 2021 (FG Baden-Württemberg und FG Köln) haben zwar keine ganz einheitliche Linie erkennen lassen.

    Abonnieren Sie unseren Newsletter

    Die besten Artikel der Woche direkt in ihre Mailbox geliefert.

    Rechtliche Entwicklungen in Deutschland

    Gleichwohl war der wohl überwiegende Wille der Rechtsprechung, eine Besteuerung der Blockchain-Einträge auch ohne konkrete gesetzliche Regelung grundsätzlich zu ermöglichen durchaus spürbar. Teilweise wurden zur Zielerreichung die technischen Details pauschal als nicht entscheidungserheblich qualifiziert und somit nahezu vollständig ausgeklammert, was zusätzlich bedenklich erscheint.

    Wie zu erwarten war, hat die Finanzverwaltung sukzessive aus der Not eine Tugend gemacht und zuletzt im Mai 2022 ein sog. BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesfinanzministerium, das sich an die nachgeordnete Finanzverwaltung richtet und diese bindet) zur Besteuerung von sog. virtuellen Währungen verfasst. Damit wurde der Versuch unternommen, eine fehlende gesetzliche Regelung faktisch durch solche Vorgaben zu ersetzen, die einen Besteuerungsanspruch möglichst fundiert erscheinen lassen und zugleich eine möglichst einfache Durchsetzung gegenüber den Steuerpflichtigen zu ermöglichen.

    Aktuelle Steuer-Massnahmen für Kryptowährungen

    Der Bundesfinanzhof hat dann im Februar 2023 binnen kürzester Zeit nach Durchführung der mündlichen Verhandlung bereits ein durchaus angreifbares Urteil (Az.: IX R 3/22) zur Besteuerung von immerhin drei Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum und Monero) gefällt und dabei den grundgesetzlich geschützten Eigentumsbegriff mit zweifelhafter Begründung erheblich ausgeweitet.

    Kurze Zeit später hat die Finanzverwaltung aufgrund eines bei einer deutschen Kryptobörse abgeforderten Datenbestands damit begonnen, bundesweit Steuerpflichtige zur Nacherklärung bislang nicht offengelegter Kryptotransaktionen aufzufordern. Dies soll dann automatisch auch für mehr als 26'000 weitere Kryptowährungen und daraus resultierende (teilweise nur rein virtuelle) Erträge gelten, die schon bislang bei coinmarketcap.com gelistet wurden und werden.

    Teilweise werden diese Massnahmen noch flankiert von der zeitgleichen Einleitung von Steuerstrafverfahren, die die Steuerpflichtigen zusätzlich unter Druck setzen. In diesem Zusammenhang wird stets auf die Mitwirkungspflichten des Einzelnen nach der Abgabenordnung verwiesen und u.a. umfangreiche Dokumentationen eingefordert. Zugleich wird bei fehlender Kooperationsbereitschaft eine härtere Gangart in Aussicht gestellt. Die Prüfungspflichten der Finanzverwaltung und die begrenzten Möglichkeiten der Ermittlung und Verfolgung all der Steuerpflichtigen, die ausschliesslich bei im Ausland ansässigen Kryptobörsen traden, werden dabei in der Regel nicht thematisiert.

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    Bitcoin überholt Gold in den USA: Laut dem River-Report besitzen 49.6 Mio. Amerikaner Bitcoin, nur 28.8 Mio. halten noch Gold. Hintergrund

    Bitcoin überholt Gold bei US-Anlegern erstmals

    Goldman Sachs zahlt bis zu 2.25 Mrd. USD für Neos Investments und erhält drei Options-Income-ETFs auf Bitcoin und Ethereum. Finanzprodukte

    Goldman Sachs sichert sich mit Neos drei Krypto-Income-ETFs

    Was Dogecoin von Bitcoin unterscheidet, ist das unbegrenzte Angebot des 2013 als Satire gestarteten Coins mit eigenem US-Spot-ETF. Basiswissen

    Was ist Dogecoin? Vom Satire-Projekt zum ETF-Asset

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    Bitcoin überholt Gold in den USA: Laut dem River-Report besitzen 49.6 Mio. Amerikaner Bitcoin, nur 28.8 Mio. halten noch Gold. Hintergrund

    Bitcoin überholt Gold bei US-Anlegern erstmals

    Wachsende Nachfrage nach rückwirkender Einhaltung der Vorschriften

    Die einschränkenden Besonderheiten einer gleichmässigen Besteuerung, die z.B. die Nutzung von dezentralen Börsen unter Ermittlungsgesichtspunkten mit sich bringen, werden insoweit nicht erörtert. Auch wird ein an sich erforderlicher flächendeckender ordentlicher Vollzug von der Finanzverwaltung gar nicht erst in Frage gestellt.

    Zugleich wird ein offensichtlich bestehendes Vollzugsdefizit - das vermutlich die meisten Krypto-Trader in Deutschland nach wie vor unbehelligt lässt - im Urteil des BFH aus Februar 2023 faktisch in Abrede gestellt. Aufgrund dieser Gemengelage ist in den letzten Wochen ein deutlicher Anstieg von Rechtssuchenden zu verzeichnen, die binnen kürzester Frist in der Vergangenheit nicht erklärte Kryptosachverhalte nachträglich deklarieren möchten.

    Teilweise beruht diese Motivation auf eigenem Antrieb - um bald wieder ruhig schlafen zu können - teilweise hat jedoch eines der besagten Schreiben der Finanzverwaltung mit überschaubarer Fristsetzung oder gar die Mitteilung über die bereits erfolgte Einleitung eines Strafverfahrens für einen plötzlichen Motivationsschub bei den Betroffenen gesorgt.

    Fazit

    Wenngleich die steuergesetzliche Lage in Bezug auf die Besteuerung von sogenannten Kryptowährungen in Deutschland nach wie vor alles andere als eindeutig daherkommt, sehen sich kryptoaffine Steuerpflichtige mittlerweile einem erheblich schärferen Wind der Verfolgung durch die Finanzämter ausgesetzt.

    Da dieser die Betroffenen teilweise frontal und oftmals unerwartet mit eisiger Kälte und Konsequenz trifft, bleibt eine durchaus einschneidende Wirkung bei vielen nicht aus. Ungeachtet der konkreten Vorwürfe sollten sich Betroffene vor einer vorschnellen Reaktion auf vermeintlich konkrete nachteilige Beweise unbedingt kompetent beraten lassen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die vermeintlich weitreichenden Vorwürfe auf wenig konkreter und noch weniger berechtigter Grundlage beruhen.

    Nur dann, wenn die Vorhaltungen der Finanzverwaltung auf ausreichender gesetzlicher und tatsächlicher Basis aufbauen, kann und muss der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt werden. In allen anderen Fällen ist eine robuste Verteidigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Steuerpflichtigen unabdingbar, um ungerechtfertigte Verdächtigungen vorbehaltlos und nachhaltig auszuräumen.

    Share. Facebook Twitter LinkedIn Email Telegram WhatsApp

    Über den Autor

    Joerg Andres
    • Website

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres ist als Gesellschafter-Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, u.a. in den Bereichen Erbrecht/Kryptosteuerrecht und digitaler Nachlass tätig. Zudem lehrt er seit nahezu 20 Jahren an mehreren deutschen Hochschulen. Als Keynote-Speaker, Autor (u.a. im Münchener AnwaltsHandbuch Erbrecht, STEUERTSUNAMI BITCOIN, DStR) und auf dem YouTube-Kanal „Andresrecht“ nimmt er durch seine Beiträge Einfluss auf die Weiterentwicklung des deutschen Erb- und digitalen Steuerrechts.

    Verwandte Artikel

    Die Abstimmung über den Clarity Act folgt erst am 15. September; den Republikanern fehlen sieben Stimmen für die Cloture-Hürde.

    Senat vertagt Clarity-Act-Abstimmung auf den 15. September

    Seit dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli geben sich Phishing-Betrüger als ESMA oder AMF aus und fordern Krypto-Transfers.

    Achtung vor Phishing-Betrug nach MiCA-Stichtag

    Wintermutes US-Einheit erhielt die Broker-Dealer-Lizenz von SEC und FINRA, womit sie erstmals Krypto-ETF-Anteile abwickeln darf.

    Wintermute nimmt mit Broker-Dealer-Lizenz Citadel ins Visier

    CVJ Wochenrückblick
    15. August 2026

    Wochenrückblick: Tether schliesst endlich vollständigen Audit ab

    Bitcoins BIP-Editoren entzogen Luke Dashjr 26 Stunden nach einer Motion die Rechte, Auslöser war ein Interessenkonflikt um BIP-110.
    14. August 2026

    Bitcoin-Entwickler setzen Luke Dashjr als BIP-Editor ab

    KPMG erteilte Tether im ersten vollständigen Audit ein uneingeschränktes Testat für 2025 und bestätigte 6.814 Mrd. USD Überschuss.
    14. August 2026

    Tether schliesst ersten vollständigen Audit mit KPMG ab

    twitter bild button instagram bild button linkedin bild button youtube bild button

    Über Crypto Valley Journal
    Über Crypto Valley Journal

    Am Puls der Bewegung

    • Akademie
    • Kontakt
    • Werbung
    • Über uns
    • Partner
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Disclaimer
    Suche

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.