Close Menu
Crypto Valley Journal
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Crypto Valley Journal
    • Aktuell
      • News
      • Köpfe
    • Fokus
      • Hintergrund
      • Blockchain
      • Legal/Compliance
      • Nicht-Fungible Token (NFTs)
    • Invest
      • Märkte
      • Finanzprodukte
      • Dezentrale Finanzen (DeFi)
      • Börsenübersicht
    • Wissen
      • Basiswissen
      • Glossar
      • Politiker zu Krypto
    • Statistiken
      • Bitcoin-ETF-Flows
      • Ethereum-ETF-Flows
      • Krypto-Marktdaten
      • On-Chain-Daten
    • Akademie
      • Übersicht
      • Teil 1: Blockchain
      • Teil 2: Geld
      • Teil 3: Bitcoin
      • Teil 4: Kryptowährungen
      • Teil 5: Dezentrale Finanzen
      • Teil 6: Investieren
    • Deutsch
      • English
    Crypto Valley Journal
    Sie sind hier:Home»Fokus»Legal/Compliance»Schweizer Blockchain-Verband kritisiert FINMA-Richtlinien zu Stablecoins
    Standard Chartered prognostiziert einen massiven Kapitalabfluss aus dem traditionellen Bankensektor durch den Aufstieg der Stablecoins.

    Schweizer Blockchain-Verband kritisiert FINMA-Richtlinien zu Stablecoins

    von Redaktion cvj.ch am 13. August 2024 Legal/Compliance

    In einer Aufsichtsmitteilung präsentierte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kürzlich neue Vorschriften für Stablecoins. Laut einem Warnbrief der Swiss Blockchain Federation verunmöglichen die Regeln die Ausgabe von konkurrenzfähigen Stablecoins durch Schweizer Emittenten.

    Stablecoins sind digitale Assets mit einer stabilen Bindung an einen bestimmten Vermögenswert. In der Krypto-Branche werden hauptsächlich Stablecoins mit einer Bindung an den US-Dollar verwendet. Einige Emittenten arbeiten allerdings an Franken-Alternativen. Diese benötigen unter den neuen Vorschriften einerseits eine Banklizenz. Andererseits müssen alle Halter des Stablecoins über ein KYC-Verfahren identifiziert werden. Letzteres stellt eine fast unüberwindbare Hürde für Emittenten dar, wie CVJ.CH in der Berichterstattung zu der Thematik feststellte. Nun warnt die Swiss Blockchain Federation ebenfalls vor den harschen Vorschriften.

    Abonnieren Sie unseren Newsletter

    Die besten Artikel der Woche direkt in ihre Mailbox geliefert.

    Fragwürdige gesetzliche Grundlage

    Laut dem Verband sei die etablierte Praxis bei Zahlungsmitteln, die Gegenpartei lediglich bei der Ausgabe und bei der Rücknahme zu prüfen. Abweichend von dieser Praxis und von der internationalen üblichen Handhabung konstruiere die FINMA nun aufgrund des Existierens einer Forderung zwischen Stablecoin-Inhaber und Stablecoin-Emittent eine "dauerhafte Geschäftsbeziehung". Damit existiert eine Kundenbeziehung nach Geldwäschereigesetz. So müssen alle Personen, die im Besitz von Stablecoins sind, vom herausgebenden Institut oder von angemessen beaufsichtigten Finanzintermediären mit Hilfe einer geprüften Passkopie oder anderer offizieller Dokumente identifiziert werden.

    Nach Auffassung der Swiss Blockchain Federation lässt sich ein solches Erfordernis nicht aus dem geltenden Geldwäschereigesetz herleiten. Das vorübergehende Halten eines Stablecoins als "dauerhafte Geschäftsbeziehung" zum Herausgeber einzustufen, übersteige das, was nach Sinn und Zweck der betreffenden Vorschriften vertretbar wäre - bei weitem. Die FINMA verfüge insofern für ihre Praxis über keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    CLARITY Act DeFi Hintergrund

    CLARITY Act: Der wichtigste Krypto-Deal des Jahres steht vor der Entscheidung

    Descartes Finance integriert Bitcoin als erster Schweizer Vermögensverwalter systematisch in Säule-3a- und Freizügigkeits-Portfolios. Finanzprodukte

    Descartes integriert Bitcoin in Säule-3a-Modellportfolios

    Basiswissen

    Unit Bias im Krypto-Markt: Warum günstige Coins Anleger täuschen

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    CLARITY Act DeFi Hintergrund

    CLARITY Act: Der wichtigste Krypto-Deal des Jahres steht vor der Entscheidung

    Schweiz nicht mehr konkurrenzfähig

    Die von der FINMA vertretene Auslegung der geldwäschereirechtlichen Rahmenbedingungen gehe deutlich weiter als das, was internationale Standardsetzer und andere Staaten verlangen. Weder die Europäische Union noch Singapur, Hong Kong, Japan oder die USA verlangen eine Identifikation aller Zwischeninhaber eines Stablecoins oder eine Beschränkung seiner Übertragbarkeit. Auch die Financial Action Task Force (FATF) – das wichtigste internationale Gremium für Geldwäschereiregeln – fordere das nicht. Dafür gebe es gute Gründe: Stablecoins, die nur zwischen Kundinnen und Kunden eines einzelnen Instituts übertragen werden können, seien als Zahlungsmittel ungeeignet und damit nutzlos.

    Sollte sich diese Praxis der FINMA durchsetzen, würde die Emission von Stablecoins aus der Schweiz heraus faktisch verunmöglicht. Unter diesen Einschränkungen könne es kein tragfähiges Geschäftsmodell geben. Schweizer Emittenten von Stablecoins seien daher gezwungen, ihr Projekt im Ausland zu realisieren. Setzen sie es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union um, so unterstehen sie einer auf diesen Anwendungsfall zugeschnittenen Regulierung und können den Stablecoin im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum frei anbieten. Darüber hinaus können sie ohne jede Einschränkung den Stablecoin auch in der Schweiz vertreiben. Sie dürfen dafür hierzulande keine dauernde physische Präsenz aufweisen, insbesondere keine Mitarbeitenden beschäftigen.

    Zuletzt sei der Verband befremdet darüber, dass die FINMA auf die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte (Art. 7 Abs. 4 FINMAG) verzichtet und die direkt Betroffenen nicht angehört wurden. Eine Konsultation zu den Vorschriften habe es nämlich nicht gegeben.

    Share. Facebook Twitter LinkedIn Email Telegram WhatsApp

    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch

      Die CVJ Redaktion besteht aus einem Team von Blockchain Experten und informiert täglich und unabhängig über die spannendsten Neuigkeiten.

      Verwandte Artikel

      Twenty One (XXI) startet mit 4 Milliarden Dollar Bitcoin-Treasury an der NYSE

      Frühjahrsputz: Bitcoin-Regimewechsel auf dem Prüfstand über 80’000 USD

      Kanton Luzern tritt der Swiss Blockchain Federation bei und wird siebter Mitgliedskanton. 73 Blockchain-Firmen am Standort.

      Kanton Luzern tritt der Swiss Blockchain Federation bei

      Die FINMA verschärft den Konsumentenschutz im Krypto-Bereich, vergibt erste DLT-Lizenz an BX Digital und plant neue Lizenzkategorien.

      FINMA verschärft Krypto-Aufsicht und warnt vor Konsumentenrisiken

      Descartes Finance integriert Bitcoin als erster Schweizer Vermögensverwalter systematisch in Säule-3a- und Freizügigkeits-Portfolios.
      11. Mai 2026

      Descartes integriert Bitcoin in Säule-3a-Modellportfolios

      Saylor öffnet die Tür zum Bitcoin-Verkauf: Strategy will Dividenden notfalls aus BTC-Reserven decken. Das mNAV-Flywheel gerät unter Druck.
      11. Mai 2026

      Strategy will Bitcoin verkaufen: das Ende des Flywheels?

      CVJ Wochenrückblick
      9. Mai 2026

      Wochenrückblick Kalenderwoche 19 – 2026

      twitter bild button instagram bild button linkedin bild button youtube bild button

      Über Crypto Valley Journal
      Über Crypto Valley Journal

      Am Puls der Bewegung

      • Akademie
      • Kontakt
      • Werbung
      • Über uns
      • Partner
      • Impressum
      • Datenschutz
      • Disclaimer
      Suche

      Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.