Close Menu
Crypto Valley Journal
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Crypto Valley Journal
    • Aktuell
      • News
      • Köpfe
    • Fokus
      • Hintergrund
      • Blockchain
      • Legal/Compliance
      • Nicht-Fungible Token (NFTs)
    • Invest
      • Märkte
      • Finanzprodukte
      • Dezentrale Finanzen (DeFi)
      • Börsenübersicht
    • Wissen
      • Basiswissen
      • Glossar
      • Politiker zu Krypto
    • Statistiken
      • Bitcoin-ETF-Flows
      • Ethereum-ETF-Flows
      • Krypto-Marktdaten
      • On-Chain-Daten
    • Akademie
      • Übersicht
      • Teil 1: Blockchain
      • Teil 2: Geld
      • Teil 3: Bitcoin
      • Teil 4: Kryptowährungen
      • Teil 5: Dezentrale Finanzen
      • Teil 6: Investieren
    • Deutsch
      • English
    Crypto Valley Journal
    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » Neue FINMA-Regeln: Das Ende der Schweizer Stablecoin-Industrie?
    Neue FINMA-Regeln: Das Ende der Schweizer Stablecoin-Industrie?

    Neue FINMA-Regeln: Das Ende der Schweizer Stablecoin-Industrie?

    von Redaktion cvj.ch am 31. Juli 2024 Legal/Compliance

    In einer kürzlich veröffentlichten Aufsichtsmitteilung präsentiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) strikte Vorschriften für Stablecoins in der Schweiz. Unter anderem benötigen Emittenten eine Banklizenz und müssen alle Nutzer über KYC-Verfahren identifizieren.

    Laut der FINMA-Mitteilung haben in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz Projekte zur Herausgabe von Stablecoins an Bedeutung gewonnen. Solche Unterfangen verfolgen das Ziel, auf einer Blockchain ein Zahlungsmittel mit geringer Preisvolatilität zur Verfügung zu stellen. Gängig ist eine Bindung an den US-Dollar, wobei Schweizer Unternehemen wie die Swiss Stablecoin AG (SSC) oder das Schweizer Narrow Bank Projekt (SNAB) auf den Franken zurückgreifen. Mit der Aufsichtsmitteilung informiere die FINMA über finanzmarktrechtliche Aspekte, die sich in Bezug auf Stablecoin-Projekte ergeben und die Auswirkungen, die solche Projekte auf die Beaufsichtigten haben.

    Abonnieren Sie unseren Newsletter

    Die besten Artikel der Woche direkt in ihre Mailbox geliefert.

    Kein neues Thema

    Bereits in der Wegleitung zu Initial Coin Offerings (ICOs) vom September 2019 äusserte sich die FINMA zu den gesetzlichen Pflichten von Stablecoin-Emittenten. Seither habe der Markt an Bedeutung gewonnen. Die rechtlichen Implikationen seien allerdings nicht neu. In der Regel gewährleistet ein Einlösungsanspruch für die zugrundeliegenden Vermögenswerte die Bindung eines Stablecoins. So können Marktteilnehmer bei Preisabweichungen die Bindung über Arbitrage wiederherstellen.

    Deshalb liegt in dieser Beziehung meist eine Einstufung als bankenrechtliche Einlage oder kollektive Kapitalanlage vor, so die FINMA. Zur Abgrenzung zwischen bankenrechtlicher Einlage und kollektiver Kapitalanlage sei insbesondere von Bedeutung, ob die Verwaltung der angebundenen Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko der Stablecoin-Inhaberinnen und -Inhaber (Hinweis auf Kollektivanlage) oder auf Rechnung und Risiko des Herausgebenden (Hinweis auf bankenrechtliche Einlage) erfolgt. Aufgrund des üblichen Zahlungsmittelzwecks von Stablecoins bestehe zudem nahezu immer eine Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz.

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    Die Tokenisierung eröffnet Unternehmen neue Wege, Investoren flexibel einzubinden und Finanzierungen effizient zu gestalten. Hintergrund

    Tokenisierte Beteiligungen: steuerlich effiziente Alternative zu klassischen Beteiligungen?

    VanEck listet mit VBNB den ersten US-Spot-BNB-ETF an der Nasdaq. Fee 0.39%, Verwahrung bei Anchorage Digital, kein Staking zum Start. Finanzprodukte

    VanEck startet ersten US-BNB-ETF (VBNB) an der Nasdaq

    Transparenz im Digital Finance basiert auf Proof of Reserves, Merkle Trees, MPC-Verwahrung und 24/7-Monitoring für Solvenznachweise. Basiswissen

    Transparenz als Fundament der Sicherheit im Digital Finance

    Ray Dalio hält zwar selbst 1% seines Vermögens in Bitcoin, sieht die Kryptowährung gegenüber Gold aber als ungeeignetes Reserve-Asset. Köpfe

    Starinvestor Ray Dalio stuft Bitcoin als Gold unterlegen ein

    Die Tokenisierung eröffnet Unternehmen neue Wege, Investoren flexibel einzubinden und Finanzierungen effizient zu gestalten. Hintergrund

    Tokenisierte Beteiligungen: steuerlich effiziente Alternative zu klassischen Beteiligungen?

    Hohe Hürden für Stablecoin-Emittenten

    Die FINMA stellt fest, dass in der Schweiz verschiedene Stablecoin-Herausgeber Ausfallgarantien von Banken nutzen, womit sie oftmals keine bankenrechtliche Bewilligung durch die Behörden benötigen. Dadurch entstünden sowohl Risiken für die Stablecoin-Inhaber als auch für die garantiestellenden Banken. Entsprechend meint die FINMA, Stablecoin-Emittenten sollten unter geltendem Schweizer Gesetz eine Banklizenz vorweisen. Die Mindestvoraussetzungen, die sie zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger an die Ausfallgarantien stellt, gelten auch für Stablecoins.

    Ebenfalls strikte Anforderungen entstehen aus Sicht der Geldwäschereibekämpfung. Die regelmässige Qualifikation der Verbindlichkeit des Herausgebers gegenüber dem jeweiligen Stablecoin-Inhaber als bankenrechtliche Einlage führt laut der FINMA zu einer dauerhaften Geschäftsbeziehung im Sinne der Geldwäschereigesetzgebung. Der Emittent gilt somit als Finanzintermediär und muss unter anderem den Stablecoin-Inhaber als Gegenpartei gemäss den anwendbaren Pflichten als Vertragspartei identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen. Konkret bedeutet dies ein KYC-Verfahren für alle Halter des Stablecoins. Diese Bestimmung macht die Verwendung eines Stablecoins praktisch obsolet. Der Einsatz würde sich auf die interne Infrastruktur einer Bank limitieren.

    FINMA hält sich an geltendes Schweizer Gesetz

    Einige Beobachter kritisierten die FINMA harsch für die neuen Anforderungen an Stablecoin-Emittenten. Man wolle die Schweizer Stablecoin-Industrie kastrieren. Doch die Finanzmarktaufsicht wendet lediglich die bestehenden Gesetze an, meinte der Rechtsanwalt Martin Hess in der Juristenzeitschrift AJP/PJA vom August 2023. Das Schweizer Gesetz sei einfach nicht für neuartige Zahlungsdienste ausgelegt.

    Um eine sichere Basis für Stablecoins zu haben, müsse die Schweiz die Gesetzgebung ändern, die schlecht konzipierte Fintech-Lizenz abschaffen, die immer noch auf dem Rückzahlungspflicht-Ansatz basiert, und eine neue Zahlungsdienstleister-Lizenz im Finanzinstitutsgesetz definieren. Genau dies habe die Europäische Union schon vor langer Zeit getan. Statt die FINMA zu kritisieren, sollte die Krypto-Branche Druck auf die Bundesverwaltung ausüben, damit diese die Arbeiten für eine Ablösung der Fintech-Lizenz beschleunigt.

    Share. Facebook Twitter LinkedIn Email Telegram WhatsApp

    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
    • Website
    • Twitter
    • LinkedIn

    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

    Verwandte Artikel

    Krypto-Assets bei Raiffeisen ab 2027: Die Schweizer Genossenschaftsbank bietet Handel und Verwahrung mit Sygnum als Partner.

    Exklusiv: Raiffeisen bietet ab 2027 Krypto-Handel und -Verwahrung an

    UK Sanktionen gegen HTX, Exmo und 16 weitere Entitäten zielen auf das russische A7-Krypto-Netzwerk mit über 90 Mrd. USD Jahresvolumen.

    UK sanktioniert Krypto-Börse HTX und russisches A7-Netzwerk

    Der CLARITY Act passierte den Senate Banking Committee 15 zu 9. Im Vollsenat fehlen sieben Stimmen, der Ethik-Streit blockiert den Weg.

    CLARITY Act: Senatsausschuss stimmt zu, Ethik-Streit blockiert die Verabschiedung

    CVJ Wochenrückblick
    30. Mai 2026

    Wochenrückblick: Raiffeisen steigt ins Krypto-Geschäft ein

    Krypto-Assets bei Raiffeisen ab 2027: Die Schweizer Genossenschaftsbank bietet Handel und Verwahrung mit Sygnum als Partner.
    29. Mai 2026

    Exklusiv: Raiffeisen bietet ab 2027 Krypto-Handel und -Verwahrung an

    Sui Netzwerkausfall am 28. Mai 2026: Das Mainnet stand zwei Stunden still, SUI fiel um 8% - der dritte Ausfall seit 2023.
    29. Mai 2026

    Sui Netzwerkausfall stoppt zwei Stunden lang die Blockproduktion

    twitter bild button instagram bild button linkedin bild button youtube bild button

    Über Crypto Valley Journal
    Über Crypto Valley Journal

    Am Puls der Bewegung

    • Akademie
    • Kontakt
    • Werbung
    • Über uns
    • Partner
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Disclaimer
    Suche

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.