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    FINMA staking legislation

    Schweizer Blockchain-Industrie warnt vor geplanter FINMA-Praxis zum Thema Staking

    von Redaktion cvj.ch am 7. September 2023 News

    Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Praxisänderung angekündigt, nach der für Staking-Dienstleistungen künftig eine Bewilligung als Bank erforderlich wäre. Die Schweizer Blockchain-Industrie warnt, dass Staking damit aus der Schweiz heraus nicht mehr wettbewerbsfähig sein könnte.

    Die FINMA begründet diesen Wandel mit Bedenken hinsichtlich der vorübergehenden Sperrung von Vermögenswerten und der potenziellen Konfiszierung von Vermögenswerten, was eine grosse Herausforderung für den Status quo der Branche darstellt. Das betonen die beiden Verbände Swiss Blockchain Federation (SBF) und die Crypto Valley Association (CVA) in einer gemeinsamen Erklärung. Es ist eine grundlegende Änderung, die in der gesamten Blockchain-Gemeinschaft für Aufregung gesorgt hat.

    FINMA versucht Staking-Protokolle zu blockieren

    Staking stellt einen energieeffizienten Mechanismus in Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano dar. Teilnehmer werden für das Hinterlegen von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen entschädigt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung, mit einer Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte von etwa USD 350 Milliarden. Es gibt verschiedene Staking-Modelle, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

    Die Begründung für die Änderung der Praxis durch die FINMA basiert auf der vorübergehenden Sperrung von Vermögenswerten durch Staking-Protokolle (Lock-Up) und dem Risiko, dass Vermögenswerte von Teilnehmern bei falscher Validierung oder anderen Regelverstößen eingezogen werden könnten (Slashing). Nach Ansicht der FINMA führen diese Merkmale von Staking-Protokollen dazu, dass die Vermögenswerte nicht mehr sofort verfügbar sind, weshalb sie nicht mehr als Verwahrungsvermögen nach Bankvorschriften, sondern als öffentliche Einlagen gelten würden. Die gewerbliche Annahme von öffentlichen Einlagen erfordert eine Banklizenz.

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    Mögliche negative Folgen

    Die Schweizer Blockchain-Industrie hält diese Interpretation für falsch und warnt vor potenziellen negativen Folgen. Staking sei in keiner Weise mit Transformationsleistungen verbunden und sei damit nicht mit dem Aktivgeschäft der Banken vergleichbar. Die beabsichtigte Praxisänderung würde auch die Rechtssicherheit gefährden, die mit der vom Parlament einstimmig verabschiedeten DLT-Gesetzgebung erreicht wurde. Diese hat unter anderem den Schutz der Kunden im Konkurs von Verwahrungsstellen gestärkt.

    Die Blockchain-Industrie weist darauf hin, dass die neue FINMA-Praxis zur Abwanderung dieses Geschäfts ins Ausland führen würde. Nicht-Banken dürften diese Dienstleistung nicht mehr anbieten. Banken würden zwar über die notwendige Bewilligung verfügen, unterliegen im Bereich von Krypto-Geschäften jedoch prohibitiven Eigenmittelanforderungen. Sie wären damit nicht mehr wettbewerbsfähig. Auch die Schweizer Kunden wären schlechter gestellt, da die Einlagensicherung im Staking-Fall nicht greifen würde.

    Die Blockchain-Industrie fordert die FINMA auf, den Regulierungsprozess transparent zu gestalten und die betroffenen Akteure aktiv einzubeziehen. Die vorgeschlagene Praxis steht nicht im Einklang mit dem Auftrag der FINMA zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz – im Gegenteil, diese Praxis würde die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich massiv einschränken.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch

      Die CVJ Redaktion besteht aus einem Team von Blockchain Experten und informiert täglich und unabhängig über die spannendsten Neuigkeiten.

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