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    Europäisches Parlament verabschiedet MiCA-Rechtsrahmen

    Europäisches Parlament verabschiedet MiCA-Rechtsrahmen

    von Redaktion cvj.ch am 21. April 2023 News

    Die Verordnung der Europäischen Union (EU) über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) schafft rechtliche Klarheit und Sicherheit für den europäischen Kryptomarkt. Das Regelwerk betrifft neben dem Handel auch die Nutzung der Blockchain-Technologie und verlangt von allen Krypto-Dienstleistern eine Genehmigung.

    Die MiCA-Gesetzgebung wurde gestern in Strassburg mit 517 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen bei 18 Enthaltungen verabschiedet und basiert auf dem Gesetzesentwurf vom Juni 2022, der schon seit 2019 erarbeitet wurde. MiCA stellt den ersten umfassenden Gesetzesrahmen für Krypto-Assets in der EU dar und schafft bei Umsetzung die lang ersehnte Rechtssicherheit im europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung wird laut dem EU-Parlament ein stabiles regulatorisches Umfeld für die Entwicklung neuer Krypto-basierter Produkte und Dienstleistungen schaffen.

    Mehrheit der Branchenteilnehmer begrüsst MiCA-Verordnung

    Die MiCA-Verordnung wird von Dienstleistern und Branchenvertretern weitgehend begrüsst. Der Rechtsrahmen verleihe dem Krypto-Markt mehr Legitimität. Laut Tom Duff Gordon, dem Vizepräsidenten für internationale Politik bei Coinbase, ist die Annahme der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) durch das Europäische Parlament ein entscheidender Moment für die Branche. Der Compliance-Experte lobt die Arbeit der europäischen Entscheidungsträger und erklärt, dass ihre Bemühungen als Beispiel für andere Rechtssysteme dienen sollten.

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    Auch andere Marktteilnehmer sind davon überzeugt, dass die EU das Potenzial und das gesellschaftliche Versprechen der aufkommenden Technologie in einem umfassenden Rahmen anerkennt. MiCA sei ein entscheidender Schritt, um einen soliden regulatorischen Rahmen zu schaffen, der Klarheit für die innovative Branche schafft. Die EU folgt damit dem Beispiel der Schweiz, statt verschiedene Behörden über die Zuständigkeit des Bereichs streiten zu lassen.

    Nach der Genehmigung durch den Europäischen Rat wird die Verordnung offiziell als EU-Recht in Kraft gesetzt. Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA wird anschliessend Leitlinien für die Anwendung der Verordnung herausgeben. Effektiv treten einige Bestimmungen zu Stablecoins ab Juli 2024 in Kraft, während die Mehrheit der MiCA-Verordnung erst im Januar 2025 wirksam wird.

    Strikte Anforderungen für Dienstleister

    Neben MiCA verabschiedete das EU-Parlament ausserdem die ergänzende Verordnung über Geldtransfers (Transfer of Funds Regulation, TFR). Die Verordnung sieht vor, dass Krypto-Dienstleister ihre Kunden klar identifizieren müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen. Das Gesetz basiert auf der Travel Rule der internationalen Regulierungsorganisation Financial Action Task Force (FATF). Die Anweisungen fordern, dass Krypto-Dienstleister (Virtual Asset Service Provider, VASPs) Ursprungs- und Begünstigteninformationen für Transaktionen überprüfen, erhalten und aufbewahren müssen. Ausserdem müssen Firmen sicherstellen, dass Krypto-Transfers stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können.

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    Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag war eine Untergrenze bei 1'000 Euro vorgesehen. Die Identifikationsvorschriften wären erst ab Transfers zwischen Dienstleistern ab diesem Betrag eingetroffen. Schon diese Grenze war eine verschärfte Bestimmung gegenüber dem traditionellen Finanzsystem, dessen Grenze bei 10'000 EUR liegt. Aufgrund der grenzüberschreitenden Natur von Kryptowährung müssen Kunden im finalen Text bei jedem Betrag identifiziert werden. Der Mindestbetrag von 1'000 Euro trifft weiterhin auf Transaktionen zwischen VASPs und selbstverwahrten (engl. = unhosted) Wallets zu. Eine Bestimmung für Transfers zwischen zwei selbstverwahrten Wallets liegt nicht vor.

    Eine Übersicht zu den Verpflichtungen unter der Verordnung über Geldtransfers (TFR) / Quelle: 21 Analytics

    Stablecoin-Emittenten zur Transparenz verpflichtet

    Die europäischen Entscheidungsträger wollen mit dem MiCA-Rahmen eine Standardregelung für harmonisierte Krypto-Regeln schaffen und damit Rechtssicherheit für Krypto-Assets in der EU bieten. Die Gesetzgebung enthält Leitlinien für den Betrieb, die Struktur und die Ausgabe digitaler Vermögenswerte.

    Neben Börsen betrifft MiCA vor allem die Emittenten von Stablecoins, die an bestehende Vermögenswerte wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind. Nach den neuen Regeln müssen Stablecoins wie Tether (USDT) und Circles USDC ausreichende Reserven vorhalten, um im Falle von Massenabhebungen Rücknahmeanträge erfüllen zu können. Herausgeber von Krypto-Assets sind zudem verpflichtet, detaillierte Informationen zum Geschäftsbetrieb und der Ausgestaltung ihres Ökosystems zu veröffentlichen. MiCA wird auch von Krypto-Unternehmen verlangen, die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten zu melden. Dies ist eine Kompromissmassnahme, nachdem der Gesetzgeber ein vollständiges Verbot des Proof-of-Work-Mechanismus aus einem früheren Entwurf gestrichen hatte.

    Obwohl MiCA als ein grosser Schritt in Richtung Krypto-Regulierung angesehen wird, gibt es immer noch eine Reihe von Punkten in dem 400-seitigen Dokument, mit denen einige Krypto-Akteure nicht einverstanden sind. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer beispielsweise beschreibt die TFR-Verordnung als Verbot anonymer Zahlungen und Spenden. Das aktuelle Regelwerk berücksichtigt ausserdem weder dezentrale Finanzanwendungen (DeFi) noch die Krypto-Kreditvergabe oder Staking. Ausserdem enthält MiCA keine Regeln für nicht-fungible Token (NFTs).

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    Redaktion cvj.ch

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