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    Deutsche Banken

    Deutsche Banken drängen in das Krypto-Verwahrungsgeschäft vor

    von Redaktion cvj.ch am 11. Februar 2020 News

    Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat bereits über 40 Interessensbekundungen von Banken empfangen, welche künftig eine Erlaubnis für das Krypto-Verwahrungsgeschäft erhalten möchten.

    Durch das neue Geldwäschegesetz dürfen Banken nicht mehr nur Angebot und Verwahrung klassischer Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen übernehmen, sondern können seit Beginn des Jahres auch Krypto-Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple anbieten.

    Neue Regularien fördern Verbraucherschutz und den Standort Deutschland

    Die Bedeutung von virtuellen Währungen steigt in den vergangenen Jahren immer weiter an. Auch die weltweite Marktkapitalisierung der digitalen Assets nimmt in letzter Zeit wieder kontinuierlich zu. Die neue Massnahme erfolgt nun, da die bisherigen Modelle bei der Identifizierung von Kunden zu lasch waren. Mit der neuen Regulierung erhöht sich auch der Schutz der Verbraucher. Nach dem Gesetzesentwurf sind Kryptowerte als digitale Darstellungen eines Wertes definiert, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird. Der Wert darf nicht den gleichen gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen.

    Hinsichtlich der vielen Interessensbekundungen wird in Regierungskreisen festgestellt, dass gute Finanzmarktregulierungen auch ein Standortfaktor sein können. So soll dieses als «Alleinstellungsmerkmal» bezeichnete Gesetz unter anderem dafür sorgen, mehr seriöse Anbieter aus der Krypto-Welt nach Deutschland zu bringen.

    Seit 2020 wird Erlaubnis für Verwahrungsgeschäft benötigt

    Die Bafin hatte Unternehmen darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes am 1. Januar 2020, für das Krypto-Verwahrungsgeschäft eine Lizenz der Finanzaufsichtsbehörde erforderlich ist. Das Gesetz sieht jedoch Übergangsfristen bis Ende November 2020 für Unternehmen vor, die bereits vorher in diesem Geschäft tätig waren. Für die Übergangszeit ist jedoch eine Anmeldung bei der Bafin bis Ende März erforderlich.

    Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler begrüsste gegenüber dem Handelsblatt die hohe Zahl der Interessensbekundungen und verweist auf ein schnelleres Marktwachstum, als vom Bundesfinanzministerium ursprünglich prognostiziert. Die hohe Nachfrage nach den Lizenzen zeigt laut dem Finanzexperten, dass sich Unternehmen mehr und mehr der Blockchain-Technologie und digitalen Vermögenswerten annehmen.

    "Digitale Assets werden Finanzmarkt grundlegend verändern"

    Vorreiter und eines der ersten Institute, die ein entsprechendes Angebot offerieren, ist die Berliner Solarisbank. Die Bank hat hierfür die Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets gegründet. Sollte die Bewerbung um die Verwahrlizenz erfolgreich verlaufen, will das Geldhaus Bitcoin sowie andere virtuelle Währungen im Kundenauftrag einlagern.

    Michael Offermann, Krypto-Banking-Chef des Instituts, erklärte dem Handelsblatt erst kürzlich, dass mit der Neuregelung des Geldwäschegesetz ein guter Zeitpunkt gekommen sei, um praktisch loszulegen. Die Solarisbank verfügt derzeit über eine Vollbanklizenz und möchte den Zukunftsmarkt früh besetzen. Digitale Assets werden laut Offermann den Finanzmarkt grundlegend verändern. Ausserdem rechnet er mit einem starken Wachstum, sobald der Kauf und die Verwahrung von digitalen Währungen vereinfacht wird.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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