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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » US-Bankenaufsicht OCC legt Stablecoin-Regeln zum GENIUS Act vor
    Die OCC hat ihre Schlussregel zum GENIUS Act publiziert, gültig ab Januar 2027, und prüft Stablecoin-Belohnungen über Partner einzeln.

    US-Bankenaufsicht OCC legt Stablecoin-Regeln zum GENIUS Act vor

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    von Redaktion cvj.ch am 21. Oktober 2026 Legal/Compliance

    Die US-Behörde OCC hat als erste Bankenaufsicht des Bundes ihre Schlussregel zum GENIUS Act veröffentlicht. Sie gilt ab dem 18. Januar 2027 und streicht gegenüber dem Entwurf die Vermutung gegen Drittparteien-Arrangements bei Stablecoin-Belohnungen.

    Die OCC (Office of the Comptroller of the Currency) ist Teil des US-Finanzministeriums und beaufsichtigt Nationalbanken sowie bundesrechtlich zugelassene Sparinstitute. Der GENIUS Act schafft einen Bundesrahmen für Zahlungs-Stablecoins: Emittenten müssen ihre Token voll mit US-Dollar oder ähnlich liquiden Assets decken und sich jährlich prüfen lassen. Ausserdem dürfen sie keine Zinsen zahlen. Präsident Trump unterzeichnete das Gesetz im Juli 2025. Ihren Regelentwurf kündigte die OCC im Februar 2026 an, im März folgte die Publikation im Federal Register. Insgesamt gingen rund 328 Kommentare von Krypto-Firmen, Community-Banken, Verbänden und Akademikern ein. Die nun publizierte Schlussregel der OCC schafft einen neuen Part 15 in Titel 12 des Code of Federal Regulations. Sie erfasst Nationalbanken, Federal Savings Associations, Federal Branches und deren Töchter sowie bundesweit zugelassene Nichtbank-Emittenten und ausländische Emittenten unter OCC-Jurisdiktion.

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    Was die OCC-Schlussregel für Emittenten festlegt

    Die Regel deckt den gesamten Lebenszyklus eines Emittenten ab, von zulässigen Tätigkeiten über Reserveassets und Rücknahme bis zum Widerruf einer Zulassung. Sie regelt zudem Risikomanagement, Prüfungen, Berichte und laufende Aufsicht sowie Anträge, Registrierungen und einen Kapital- und Betriebs-Backstop. Auch bestimmte Verwahrungstätigkeiten von Instituten unter OCC-Aufsicht fallen unter die neuen Standards. Staatlich zugelassene Emittenten erhalten einen Übergang in den Bundesrahmen, ausländische Emittenten unterstehen einer eigenen Aufsicht. Gleichzeitig passt die OCC bestehende Vorschriften zu Eigenkapital, Prompt Corrective Action, Gebühren und Verfahrensregeln an.

    OCC-Chef Jonathan V. Gould spricht von einem klaren, praktikablen Rahmen für Innovation bei Zahlungs-Stablecoins. Strenge Standards gelten nach seinen Worten für Reservedeckung, Rücknahme und Risikomanagement. Die Pflicht zur vollen Deckung stammt bereits aus dem Gesetz. Die Schlussregel setzt sie mit ihren Vorgaben zu Reserveassets für die beaufsichtigten Emittenten um. Gould verortet die Regel in der Digital-Asset-Agenda von Präsident Trump und Finanzminister Bessent.

    Bewusst ausgeklammert bleiben der Bank Secrecy Act, die Geldwäschereibekämpfung (AML) und die OFAC-Sanktionen. Für diese Bereiche folgt später ein separates Regelungsverfahren zusammen mit dem Finanzministerium. Ein Entwurf zu Bank Secrecy Act und Geldwäscherei liegt seit Juni 2026 im Federal Register vor, eine Schlussregel dazu fehlt bislang. Somit regelt die OCC vorerst die bankaufsichtliche Seite, nicht aber die Pflichten gegen Finanzkriminalität. Emittenten müssen daher mit zwei Regelwerken rechnen. Andere Bundesbehörden arbeiten weiterhin an ihren Teilen der GENIUS-Umsetzung.

    Die Vermutung gegen Drittparteien fällt weg

    Am Zinsverbot selbst ändert die Schlussregel nichts. Emittenten dürfen weiterhin keine Zinsen oder Renditen zahlen, die allein an das Halten, Nutzen oder Behalten eines Stablecoins geknüpft sind. Der Entwurf vom Februar ging allerdings weiter. Er sah ursprünglich eine Vermutung vor, dass bestimmte Arrangements mit verbundenen Unternehmen oder Drittparteien unzulässig sein könnten. Folglich wären auch Belohnungen in den Fokus gerückt, die nicht der Emittent selbst, sondern ein Partner auszahlt.

    In der Schlussregel fehlt diese Vermutung. Ein OCC-Vertreter begründete die Streichung im Pressegespräch damit, dass der Entwurfstext eine Schätzung gewesen sei, ob Umgehungen wahrscheinlich sind. Ein Verständnis des noch jungen Marktes habe dahinter nicht gestanden. Stattdessen prüft die Behörde nun jeden Fall einzeln. Unterhält ein Emittent Beziehungen zu Drittparteien, will die OCC sicherstellen, dass diese das gesetzliche Verbot nicht verletzen. Gegen eine klare Umgehung des Gesetzes kann sie ausserdem vorgehen.

    Hinter der Frage steht letztlich ein Konflikt zwischen Banken und Krypto-Plattformen. Das Gesetz verbietet Zinsen nur den Emittenten, hindert aber Plattformen wie Coinbase nicht daran, ihren Kunden Belohnungen anzubieten. Banken warnen hingegen, solche Programme könnten Einlagen abziehen und Community-Institute schwächen. Auffällig ist, dass die Streichung die Rechtssicherheit für Plattformen nur begrenzt erhöht. Zwar entfällt der pauschale Verdacht gegen Partnermodelle. Ob bestehende Belohnungsprogramme konform sind, liess der OCC-Vertreter jedoch offen. Anbieter erfahren deshalb erst im Einzelfall, ob ihr Modell als Umgehung gilt.

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    Waivers geben Emittenten bis zu zwölf Monate Luft

    Regel und Gesetz treten am 18. Januar 2027 in Kraft. Seit der Unterzeichnung im Juli 2025 hatten Emittenten also 18 Monate Vorbereitungszeit. Anträge nimmt die Behörde allerdings erst entgegen, wenn das Office of Management and Budget (OMB) die Antragsformulare genehmigt hat. Den Start kündigt sie separat an. Für den Übergang sieht die OCC ein Waiver-Verfahren vor. Wer am oder vor dem Stichtag einen weitgehend vollständigen Antrag hängig hat, kann eine solche Ausnahmebewilligung beantragen. Sie gilt höchstens zwölf Monate ab dem Stichtag. Bestehenden, in den USA tätigen Emittenten will die Aufsicht solche Waivers grundsätzlich gewähren.

    Das Antragsverfahren selbst folgt festen Fristen. Zunächst prüft die OCC innerhalb von 30 Tagen, ob ein Antrag vollständig ist. Reicht ein Emittent Unterlagen nach, prüft sie diese ebenfalls binnen 30 Tagen. Bleibt ein Antrag trotzdem unvollständig, gibt sie ihn spätestens 60 Tage nach der ersten Mitteilung zurück. Über vollständige Anträge will die Behörde schliesslich innerhalb von 120 Tagen entscheiden. Ebenso hat die OCC überarbeitete Meldeformulare veröffentlicht.

    Zugelassene Emittenten heissen im GENIUS Act Permitted Payment Stablecoin Issuer. Wer ab dem Stichtag ohne diese Zulassung emittiert, riskiert Strafen, die OCC nennt ausdrücklich strafrechtliche Konsequenzen. Emittenten, die derzeit weder in den USA tätig sind noch dort emittieren, sollen hingegen nicht mit Waivers rechnen. Die Behörde erwartet, dass sie ihr Geschäft erst nach der Zulassung aufnehmen. Ohne Waiver gilt für sie somit ab dem Stichtag keine Übergangsfrist.

    Der Rewards-Streit wandert in den CLARITY Act

    Die Schlussregel beantwortet die Rewards-Frage nur auf Verordnungsebene. Politisch bleibt sie ein Kernpunkt des CLARITY Act, der die Marktstruktur für digitale Assets umfassend regeln soll. Der Senat hat das Gesetz jedoch in einer Verfahrensabstimmung nicht vorangebracht. Seither steht es still. Die rund 328 Kommentare zum OCC-Entwurf zeigen zudem, wie intensiv beide Seiten das Verfahren begleitet haben. Ein Teil der Eingaben verlangte eine breitere Vermutung, ein anderer eine engere Fassung oder ihre Streichung.

    Für Emittenten und Plattformen ist regulatorische Klarheit folglich nur teilweise gewonnen. Reserven, Rücknahme und Zulassung sind ab Januar 2027 verbindlich geregelt. Über die Belohnungen entscheidet vorerst die Aufsicht im Einzelfall, solange der Kongress keine Linie zieht. Banken argumentieren einerseits mit dem Abfluss von Einlagen und der Schwächung kleiner Institute. Die Krypto-Branche verweist andererseits darauf, dass der GENIUS Act Belohnungen über Plattformen nicht verbietet. Ändert der Gesetzgeber die Rechtslage, will die OCC ihre Regel anpassen.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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