Das deutsche Bundeskabinett hat im Haushaltsentwurf 2027 bestätigt, die einjährige Bitcoin-Haltefrist abzuschaffen. Private Krypto-Gewinne sollen in Deutschland künftig unabhängig von der Haltedauer mit 26.375% besteuert werden.
Nach § 23 Einkommensteuergesetz gelten Bitcoin-Verkäufe im Privatvermögen bislang als private Veräusserungsgeschäfte. Hält ein Anleger seine Krypto-Assets länger als ein Jahr, bleibt der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei. Diese Jahresfrist gilt seit Jahren als wichtigstes steuerliches Argument für langfristig orientierte Bitcoin-Anleger in Deutschland. Der Vorstoss zur Abschaffung stammt aus einer Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums, die Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Teil der Haushaltskonsolidierung 2027 öffentlich bestätigt hat. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 26.375%, unabhängig von der Haltedauer. Ein eigenständiges Gesetz mit Referentenentwurf fehlt jedoch noch, und die Bundestags-Debatte soll erst im September 2026 beginnen.
Was sich für deutsche Bitcoin-Anleger konkret ändern soll
Zunächst macht die geltende Rechtslage Deutschland zu einem vergleichsweise attraktiven Standort für langfristige Bitcoin-Anleger. Nach § 23 Einkommensteuergesetz zählen im Privatvermögen gehaltene Krypto-Werte zu den privaten Veräusserungsgeschäften. Wer seine Coins mindestens ein Jahr hält, verkauft den Gewinn steuerfrei. Kurzfristige Verkäufe innerhalb dieser Frist unterliegen hingegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. In der Szene wird die Regel oft mit dem sogenannten HODLing gleichgesetzt, weil sie das langfristige Halten steuerlich belohnt. Genau diese Steuerfreiheit nach zwölf Monaten hat viele Anleger dauerhaft im Markt gehalten.
Die Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums ordnet Krypto-Werte im Privatvermögen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zu. Somit entfällt die bisherige Logik der Spekulationsfrist vollständig. In der Begründung der Vorlage heisst es, Veräusserungsgewinne seien dann „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Für Anleger würde das bedeuten, dass auch nach Jahren gehaltene Bestände beim Verkauf steuerlich erfasst werden. Der Unterschied zwischen kurz- und langfristigem Halten würde folglich steuerlich bedeutungslos. Der langjährige Anreiz zum Halten verlöre damit seine rechtliche Grundlage.
Konkret ist ein Steuersatz von 26.375% vorgesehen. Er setzt sich aus 25% Kapitalertragsteuer und dem darauf erhobenen Solidaritätszuschlag von 5.5% zusammen. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich. Insgesamt rückt die Reform Krypto-Werte erstmals systematisch in die Nähe der Abgeltungssteuer, wie sie in Deutschland bereits für Aktien, Anleihen und Fondsanteile gilt. Damit würde eine der letzten steuerlichen Sonderstellungen digitaler Vermögenswerte im Privatvermögen - analog zu Rohstoffen - wegfallen.
Koalitionsstreit und fehlender Referentenentwurf bremsen die Reform
So weitreichend die Ankündigung klingt, geltendes Recht ist sie dennoch nicht. Zuvor waren erste Berichte über die Kabinettsvorlage bereits Anfang Juli 2026 erschienen, bevor Klingbeil die Pläne wenige Tage später öffentlich bestätigte. Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 betrifft den Haushaltsentwurf 2027 und hält die Reform lediglich als politische Absicht fest. Ein eigenständiger Gesetzentwurf mit Referentenentwurf des Ministeriums liegt bislang nicht vor. Das Vorhaben muss zudem den regulären Gesetzgebungsweg durchlaufen, bevor es Wirkung entfalten kann. Bis dahin bleibt die einjährige Haltefrist in Kraft.
Innerhalb der Koalition ist der Kurs umstritten. Die SPD treibt die Abschaffung der Haltefrist voran. Gleichzeitig halten CDU und CSU bislang an der Jahresfrist fest. Der Koalitionsvertrag sieht eine solche Änderung ausserdem nicht ausdrücklich vor, was den Streitpunkt zusätzlich schärft. Jens Behrens, SPD-Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, begründet den Vorstoss mit dem Argument der Gleichbehandlung von Krypto-Werten und klassischen Wertpapieren.
"Wir setzen uns für eine steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ein." - Jens Behrens, SPD-Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages
Die Bundestags-Debatte soll im September 2026 beginnen. Weil die Einkommensteuer eine Gemeinschaftsteuer ist, muss anschliessend auch der Bundesrat zustimmen. Als frühestmöglicher Termin gilt schliesslich der 1. Januar 2027, gesichert ist er nicht. Offen bleibt ferner, wie der Gesetzgeber mit bereits heute steuerfrei gehaltenen Coins umgeht, also ob es einen Bestandsschutz oder eine Übergangsregelung gibt. Ohne klare Regelung dazu bliebe für Bestandshalter erhebliche Unsicherheit.
Wie viel Geld der Bund sich von der Reform verspricht
Wie viel die Reform tatsächlich einbringen würde, ist selbst innerhalb der Regierung unklar. Die kursierenden Schätzungen liegen weit auseinander. In der öffentlichen Debatte war von erwarteten Milliardeneinnahmen die Rede. Einzelne Berichte nennen zunächst bis zu 3 Mrd. EUR allein aus der Abschaffung der Haltefrist. Klingbeil selbst spricht von rund 2 Mrd. EUR, allerdings als kombinierten Topf aus der Krypto-Besteuerung und einer verstärkten Bekämpfung von Steuerkriminalität.
Andere Kalkulationen fallen hingegen deutlich nüchterner aus. Eine Rechnung geht für 2027 von lediglich rund 1 Mrd. EUR aus beiden Massnahmen zusammen aus. Eine weitere Schätzung nennt sogar nur etwa 100 Mio. EUR. Belastbare Zahlen dürften daher erst mit einem konkreten Gesetzentwurf vorliegen. Insgesamt deutet die Spannbreite darauf hin, dass die fiskalische Grundlage der Reform noch nicht konsolidiert ist. Eingebettet ist das Vorhaben ohnehin in die allgemeine Haushaltskonsolidierung 2027, deren Volumen die einzelne Massnahme weit übersteigt.
Schweiz hält am steuerfreien Modell fest
Für Schweizer Anleger zeigt sich ein gegenläufiges Bild. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne aus Kryptowährungen für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer. Voraussetzung ist, dass keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt. Diese Regel gilt ferner für Aktien und Krypto-Assets gleichermassen und ist historisch gewachsen. Sie unterscheidet sich damit fundamental von der Systematik, die Berlin nun anstrebt.
Steuerfrei bedeutet dabei nicht steuerfrei in jeder Hinsicht. Weiterhin unterliegen Krypto-Bestände der jährlichen Vermögenssteuer und werden zum Kurs per 31. Dezember bewertet. Erträge aus Mining und Staking gelten zudem als steuerbares Einkommen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung behandelt Kapitalgewinn und laufenden Ertrag also getrennt. Ein Schweizer Privatanleger, der Bitcoin über Jahre hält und mit Gewinn verkauft, zahlt auf diesen Gewinn keine Einkommensteuer.
Somit driften die beiden Länder auseinander. Während Berlin Krypto-Werte steuerlich an Wertpapiere angleichen will, belässt die Schweiz private Kapitalgewinne grundsätzlich unbesteuert und greift stattdessen über die Vermögenssteuer zu. Für langfristig orientierte Anleger vergrössert sich das Standortgefälle, das bereits heute besteht. Letztlich könnte der Kontrast die Standortfrage für vermögende Krypto-Anleger im deutschsprachigen Raum neu stellen. Sollte Deutschland die Haltefrist streichen, verlöre der HODL-Anreiz daher seine steuerliche Grundlage, während er in der Schweiz systembedingt erhalten bleibt.








