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    SEC

    Dreijährige SEC-Schonfrist für Krypto-Projekte?

    von Redaktion cvj.ch am 8. Februar 2020 Legal/Compliance

    Die SEC-Kommissarin Hester Peirce will Projekten aus dem Kryptobereich eine Chance geben, damit sie bei der Finanzierung nicht mit den US-Wertpapiergesetzen in Konflikt geraten.

    Die seit zwei Jahren bei der Securities and Exchange Commission beschäftigte Beamtin, die von der Blockchain-Community nur «CryptoMom» genannt wird, hat formell einen sicheren Hafen für Token-Projekte vorgeschlagen. Dies würde mehr Spielraum für die Finanzierung und Entwicklung geben, bevor die Projekte sich über die genaue Regulierungsproblematik Gedanken machen müssen.

    Dreijährige Schonfrist ab dem ersten Verkauf

    Der Vorschlag von Peirce ist im Rahmen des Internationalen Blockchain-Kongress in Chicago gefallen. Demnach hätten StartUps im Krypto-Bereich eine dreijährige Gnadenfrist ab dem ersten Token-Verkauf, um einen gewissen Grad an Dezentralisierung zu erreichen. Dieser soll ausreichen um die Wertpapierbewertungen, inkl. des Howey-Tests zu durchlaufen. Mit dem Howey-Test unterscheidet die SEC zwischen Utility und Security Token. Letztere gelten als Wertschriften und sind somit automatisch der Gesetzgebung für den Vertrieb von Wertschriften unterstellt.

    Bis heute hat die SEC gegen Unternehmen, die Token geschaffen und verkauft haben Durchsetzungsklagen eingereicht. Betroffene Unternehmen waren beispielsweise die Nachrichtenplattformen Telegram und Kik.

    "Die Analyse, ob ein Token als Wertpapier angeboten oder verkauft wird, ist nicht statisch und hat nichts mit dem digitalen Vermögenswert zu tun". - Hester Pierce

    Mögliche Präzedenzfälle Ethereum und EOS

    Laut William Hinman, Direktor der SEC für Unternehmensfinanzen, könnte Ethereum ein solches Beispiel sein. In einer Aussage vom Juni 2018 äusserte sich Hinman dahingehend, dass Ether zu diesem Zeitpunkt kein Wertpapier zu sein schien. Der Vorsitzende Jay Clayton unterstützte diese Ansicht, da digitale Vermögenswerte irgendwann keine Investitionsverträge mehr sein könnten. Hinman führte weiter aus, dass Ether zwar zu Beginn ein Wertpapier darstellen konnte, sich das Netzwerk in den folgenden Jahren jedoch weiterentwickelte.

    Ein ähnlicher Vorgang wurde auch bei EOS beobachtet. Block.One konnte mit dem Verkauf von EOS Token insgesammt rund 4 Millliarden Dollar einnehmen. Die SEC schloss im letzten Jahr einen Vergleich mit dem Unternehmen Block One. Dort qualifizierte sich der ursprüngliche ERC-20 EOS-Token als Wertpapier, der endgültige EOS-Token jedoch nicht mehr. Im Rahmen des Vergleichs wurde Block.one eine einmalige Geldbuße von 24 Millionen US-Dollar verrechnet. „Das Unternehmen hat sich keine Befreiung von den Anforderungen der Wertpapierregistrierung verschafft und den Verkauf nicht anderweitig registriert“, liess die SEC in ihrer damaligen Pressemitteilung verlauten.

    Transparenz ist elementarer Bestandteil

    Peirce hat die Idee eines sicheren Hafens in der Vergangenheit bereits in die Diskussion eingebracht. Der Vorschlag vom Donnerstag ist der erste formelle Versuch, ihn zu verwirklichen.

    Wird der Vorschlag von der Mehrheit der restlichen SEC-Kommissare akzeptiert, würde er strenge Anforderungen an Kryptoprojekte zur Beschaffung von Finanzmitteln durch einen Token-Verkauf schaffen. Hinzukommen würden unter anderem die Verpflichtungen zur persönlichen Offenlegung der Token Inhaber und die Bekanntmachung des Software Codes.

    Ausserdem soll das Entwicklungsteam die Namen, die relevanten Erfahrungen, die Qualifikationen, die Eigenschaften und die Fähigkeiten eines jeden Mitglieds wiedergeben. Auch die Anzahl der Token die jedes Mitglied besitzt und etwaige Bonuszahlungen und Belohnungen soll offengelegt werden.

    Sicherstellung eines Sekundärhandels ist Element des Vorschlags

    Nach Ablauf der Karenzzeit muss das anfängliche Entwicklungsteam feststellen, ob Token-Transaktionen Wertpapiergeschäfte darstellen. Das Team hat darauf zu achten, Liquidität für die Token-Transaktionen zu schaffen, indem es zusätzlich die sekundären Handelsplätze (die weiterhin mit den geltenden Gesetzen für den Geldtransfer und den Anlegerschutz kompatibel sein müssen), absichert.

    Im Kontext des sicheren Hafens hingegen wird der Sekundärhandel als notwendig anerkannt.  Einerseits um die Token in die Hände von Personen zu bekommen die sie benutzen werden.  Andererseits um Entwicklern und Personen die Dienstleistungen im Netzwerk anbieten, eine Möglichkeit zu bieten, ihre Tokens gegen Fiat- oder Krypto-Währung einzutauschen.

    Anlegerschutz und Wertpapiergesetz fester Bestandteil

    Um den Anlegerschutz zu stärken beinhaltet der Vorschlag von Kommissarin Peirce auch, dass der Quellcode, die Transaktionshistorie, die wirtschaftliche Token Situation, die Roadmap, sowie die Historie der Token-Verkäufe auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlicht werden.

    Der Vorschlag würde zwar staatlichen Wertpapiergesetzen vorgreifen, aber er würde Projekte nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen schützen, die aufgrund von Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten ergriffen werden.

    Für Projekte, welche sich bereits im Betrieb befinden, würde der Vorschlag laut Peirce nicht in Kraft treten. Ziel ist es, sich auf neue Projekte in den ersten Entwicklungsstadien zu konzentrieren.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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