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    US-Finanzministerium erlaubt Staking in Krypto-ETFs

    US-Finanzministerium erlaubt Staking in Krypto-ETFs

    von Redaktion cvj.ch am 12. November 2025 News

    Das US Department of the Treasury und die Internal Revenue Service (IRS) haben neue Richtlinien veröffentlicht, wonach Krypto-ETFs und Treuhandfonds künftig digitale Vermögenswerte wie Proof-of-Stake-(PoS)-Tokens validieren und Staking-Erträge an Anleger weitergeben dürfen.

    Die neue Revenue Procedure 2025-31 ermöglicht es regulierten Investmentvehikeln wie ETFs, Krypto-Assets zu staken und die daraus resultierenden Erträge steuer- und aufsichtsrechtlich einwandfrei zu verteilen. Damit wird eine seit langem bestehende Unsicherheit in Bezug auf steuerliche Behandlung und Compliance für Staking-Produkte beseitigt.

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    Staking-Erlaubnis für ETFs

    Die Regelung legt fest, dass Investmentfonds oder Treuhandstrukturen digitale Assets unter bestimmten Bedingungen staken dürfen. Es muss ein zugelassener Depot- bzw. Verwahrdienstleister involviert sein, das Produkt darf ausschliesslich ein Asset-Typ sowie Cash halten, und Rücknahmemöglichkeiten müssen jederzeit gesichert sein, auch wenn die Assets im Staking gebunden sind.

    Treasury-Sekretär Scott Bessent bezeichnete das Verfahren als Wegbereiter für Innovation. Die Entscheidung unterstütze die amerikanische Führungsrolle bei digitalen Vermögenswerten und ermögliche institutionellen Anlegern erstmals strukturiert, Ertrag aus Blockchain-Netzwerken zu erzielen.

    Für PoS-Netzwerke wie Ethereum oder Solana bedeutet das regulatorisch-rechtlich eine neue Dimension. Staking Erträge entwickeln sich damit von einer Nischenaktivität hin zu einem genehmigungsfähigen Investmentmodell im traditionellen Finanzsektor.

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    Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen auf den Markt

    Die Revenue Procedure 2025-31 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle Investmentvehikel, die nach dem Investment Company Act von 1940 reguliert sind. Damit können erstmals US-basierte Spot-ETFs auf Proof-of-Stake-Assets - etwa Ethereum, Solana oder Cardano - ihre Token aktiv staken, ohne als „unternehmerisch tätig“ im steuerlichen Sinne zu gelten. Für Fonds bedeutet das, dass Staking-Erträge künftig als reguläre Kapitalgewinne behandelt werden, nicht mehr als unrealisiertes Einkommen.

    Mit dieser Öffnung könnte ein erheblicher Kapitalzufluss in Staking-Produkte folgen, wenn Anlagevehikel Erträge aus digitalen Netzwerken systematisch aufnehmen. Damit rückt Staking zur Renditequelle für institutionelle Investoren und nicht mehr nur zu einer Spekulationsmöglichkeit. Die Umsetzung und Kontrolle durch Aufsichtsbehörden bleiben entscheidend dafür, dass das Modell nicht mit regulatorischen oder operativen Risiken belastet wird.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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