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    MSCI verzichtet vorerst auf Ausschluss kryptolastiger Firmen.

    MSCI verzichtet vorerst auf Ausschluss kryptolastiger Firmen.

    von Redaktion cvj.ch am 7. Januar 2026 News

    Der Indexanbieter MSCI, der zahlreiche globale Aktienindizes wie den MSCI World oder MSCI Emerging Markets zusammenstellt, hat seinen ursprünglichen Vorschlag, Unternehmen mit hohen Krypto-Beständen aus den Indizes zu entfernen, vorerst nicht weiterverfolgt.

    MSCI hatte erwogen, sogenannte Digital Asset Treasury Companies (DATCOs), also Unternehmen, bei denen digitale Vermögenswerte mehr als 50 % der Gesamtaktiva ausmachen, aus seinen grossen Aktienindizes auszuschliessen. Dieser Vorschlag wurde nun zunächst zurückgestellt. Stattdessen wird MSCI eine breitere Konsultation und Analyse starten, um Kriterien für die Aufnahme oder Abgrenzung von nicht klassischen operativen Firmen festzulegen.

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    Hintergrund des vorgeschlagenen Ausschlusses

    Der ursprüngliche Plan von MSCI zielte darauf ab, Firmen mit starkem Fokus auf digitale Assets, vor allem Bitcoin, aus den wichtigsten globalen Indizes zu entfernen. MSCI definierte DATCOs als Unternehmen, deren Krypto-Holdings mindestens 50 % der Gesamtaktiva ausmachen. Diese Definition hätte Firmen wie Strategy Inc. (vormals MicroStrategy), die einen Grossteil ihres Werts in Bitcoin halten, massiv betroffen. Die Konsequenz eines Ausschlusses wäre gewesen, dass passive Fonds, die MSCI-Index-Tracker nachbilden, diese Aktien verkaufen müssten, was zu erheblichen Kapitalabflüssen und Bewertungsdruck geführt hätte.

    MSCI hat entschieden, den Ausschluss vorerst nicht umzusetzen. Stattdessen verbleiben alle derzeit identifizierten DATCOs zunächst in den Indizes. In Reaktion auf die Ankündigung legten die Aktien von Strategy Inc. nachbörslich deutlich zu, nachdem klar wurde, dass sie zunächst nicht aus dem Index entfernt werden. Anleger hatten befürchtet, dass ein Ausschluss zu massiven Verkaufswellen durch indexgebundene Fonds führen könnte.

    MSCI betonte jedoch, dass dies kein dauerhafter Entscheid ist. Vielmehr geht es um eine gründlichere Analyse, wie Unternehmen mit ungewöhnlichen Vermögensprofilen klassifiziert werden sollen. MSCI plant daher eine umfassendere Konsultation mit Marktteilnehmern und die Entwicklung neuer Kriterien, die auf Bilanzen und operativen Geschäftsmodellen basieren könnten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

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    Wirtschaftliche und marktweite Bedeutung

    Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen relevant: MSCI-Indizes dienen als Benchmark für eine erhebliche Menge an passiv verwaltetem Kapital. ETFs und Fonds, die diese Indizes nachbilden, investieren Milliarden in die zugrunde liegenden Titel. Ein Ausschluss aus einem solchen Index kann daher sogenannte Zwangsverkäufe auslösen und die Liquidität und Bewertung der betroffenen Aktien unter Druck setzen. Gleichzeitig zeigt die angekündigte breite Überprüfung, dass traditionelle Indexanbieter zunehmend mit der Frage ringen, wie neuartige Unternehmensmodelle, etwa Firmen mit grossen digitalen Vermögenspositionen, strukturell eingeordnet werden sollen.

    Die Entscheidung von MSCI sollte nicht als endgültige Entwarnung für kryptolastige Unternehmen gewertet werden. Vielmehr signalisiert sie, dass die Definition von Unternehmens- und Indexkriterien im Wandel ist. Die angekündigte breite Überprüfung könnte zu neuen Richtlinien führen, die darauf abzielen, die Unterscheidung zwischen operativen Geschäftsfirmen und Investitionsvehikeln klarer zu regeln. Marktbeobachter werden in den kommenden Monaten genau verfolgen, wie sich dieser Prozess entwickelt und welche Auswirkungen neue Indexregeln auf den Zugang von Krypto-Treasury-Unternehmen zu globalen Kapitalströmen haben könnten.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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