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    Die Bankiervereinigung SBVg fordert in ihrer FINIG-Stellungnahme ein direktes Stablecoin-Emissionsrecht für Schweizer Banken.

    Krypto-Steuern in der Schweiz 2025: Der umfassende Leitfaden für die Steuererklärung

    von Redaktion cvj.ch am 8. Januar 2026 Hintergrund

    Die Steuererklärung 2025 steht an. Wer Kryptowährungen besitzt, muss diese korrekt deklarieren. Die Schweiz bietet Privatanlegern ein attraktives steuerliches Umfeld mit steuerfreien Kapitalgewinnen. Jedoch gelten klare Regeln für die Vermögenssteuer.

    Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publizierte die offiziellen Kurslisten für 2025. Bitcoin schloss das Jahr bei 69'571.99 CHF, Ethereum bei 2'364.08 CHF. Diese Werte bilden die Grundlage für die Vermögenssteuererklärung. Privatanleger profitieren weiterhin von der steuerfreien Behandlung von Kapitalgewinnen, solange sie nicht als gewerbsmässige Wertschriftenhändler gelten.

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    Grundlagen der Krypto-Besteuerung in der Schweiz

    Die Schweiz behandelt Kryptowährungen als Vermögenswerte. Privatpersonen deklarieren ihre Krypto-Bestände in der Steuererklärung und versteuern diese im Rahmen der Vermögenssteuer. Diese liegt je nach Kanton zwischen 0.3 und 1 Prozent des Gesamtvermögens. Die Steuer steigt progressiv.

    Der entscheidende Unterschied zu anderen Ländern: Privatanleger zahlen keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne. Ein Beispiel verdeutlicht dies. Wer Bitcoin für 10'000 Franken kauft und später für 50'000 Franken verkauft, realisiert einen steuerfreien Gewinn von 40'000 Franken. Allerdings gilt diese Regelung nur für privat gehaltene Vermögenswerte. Sobald die Steuerbehörden eine Person als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstufen, unterliegen alle Gewinne der Einkommenssteuer.

    Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012 definiert fünf Kriterien für die private Vermögensverwaltung. Diese sogenannten Safe Haven Rules bieten Sicherheit. Privatanleger erfüllen diese bei: Haltedauer von mindestens sechs Monaten, keine Fremdfinanzierung, Transaktionsvolumen unter dem Fünffachen des Jahresanfangsbestands, realisierte Kapitalgewinne unter 50 Prozent des steuerbaren Einkommens und Einsatz von Derivaten höchstens zur Absicherung.

    ESTV Kursliste per 31. Dezember 2025

    Die ESTV publiziert jährlich Steuerwerte für die wichtigsten Kryptowährungen. Diese Kurse bilden die massgebliche Bewertungsgrundlage für die Vermögenssteuer. Der Stichtag ist der 31. Dezember 2025. Folglich müssen Anleger ihre Bestände zu diesen Kursen deklarieren.

    KryptowährungTickerKurs CHF
    BitcoinBTC69'571.99
    EthereumETH2'364.08
    BNBBNB681.91
    SolanaSOL99.19
    LitecoinLTC61.24
    RippleXRP1.47
    PolkadotDOT1.43
    CardanoADA0.27

    Steuerpflichtige finden die vollständige Kursliste auf dem ICTax-Portal. Für Kryptowährungen ohne offiziellen ESTV-Kurs dient der Jahresendkurs gemäss CoinMarketCap als Bewertungsgrundlage.

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    Staking, Airdrops und DeFi: Besondere Steuerfälle

    Staking Rewards unterliegen der Einkommenssteuer. Anleger, die ihre Coins für Staking einsetzen, erhalten dafür Belohnungen. Diese Rewards zählen als Einkommen und müssen zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden. Ein Investor in Zürich erhält beispielsweise Staking Rewards im Wert von 5'000 Franken. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent fallen 1'500 Franken Einkommenssteuer an. Zusätzlich unterliegt der gesamte Krypto-Bestand der Vermögenssteuer.

    Airdrops behandelt das Steuerrecht ähnlich. Wer kostenlos Tokens erhält, deklariert diese als Einkommen zum Wert im Zeitpunkt des Erhalts. Mining generiert ebenfalls steuerbares Einkommen. Private Miner versteuern die erhaltenen Coins als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Folglich fallen Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Gleichzeitig können Miner die Kosten für Hardware und Strom abziehen.

    DeFi-Aktivitäten erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wer auf dezentralen Plattformen Liquidität bereitstellt, erhält oft Rewards. Diese fallen unter die Einkommenssteuer. Token Swaps stellen einen Sonderfall dar. Steuerlich zählt der Tausch eines Tokens gegen einen anderen als Verkauf und Neukauf. Allerdings bleibt ein allfälliger Gewinn für Privatanleger steuerfrei, sofern keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.

    Praktische Tipps für die Steuererklärung 2025

    Die korrekte Deklaration erfordert sorgfältige Vorbereitung. Anleger sollten alle Transaktionen lückenlos dokumentieren. Dazu gehören Kaufdatum, Anzahl der Coins, Kaufpreis, Verkaufsdatum und Verkaufspreis. Spezielle Krypto-Steuer-Tools automatisieren diesen Prozess erheblich.

    Kryptowährungen tragen Steuerpflichtige im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ein. Jede Position enthält die Bezeichnung der Kryptowährung, die Anzahl und den Gesamtwert in Franken. Die meisten kantonalen Steuerverwaltungen akzeptieren eine summarische Aufstellung, sofern die Einzelpositionen auf Anfrage nachgewiesen werden können. Die Standard-Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. März 2026. Viele Kantone gewähren jedoch automatische Verlängerungen.

    Die Kantone erheben unterschiedliche Vermögenssteuersätze zwischen 0.15 und 1 Prozent. Zug gilt dabei als besonders kryptofreundlich mit einer der niedrigsten Vermögenssteuern der Schweiz. Die meisten Kantone gewähren zudem Freibeträge zwischen 50'000 und 100'000 Franken für Alleinstehende. Somit bleiben kleinere Krypto-Portfolios oft vermögenssteuerfrei. Die Schweiz bleibt für Krypto-Investoren ein attraktiver Standort mit steuerfreien Kapitalgewinnen für Privatanleger.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch

      Die CVJ Redaktion besteht aus einem Team von Blockchain Experten und informiert täglich und unabhängig über die spannendsten Neuigkeiten.

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