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    Deutsche Bank applies for crypto custody license

    Deutsche Bank beantragt Lizenz für Krypto-Verwahrung

    von Redaktion cvj.ch am 20. Juni 2023 News

    Die nach Bilanzsumme grösste Bank Deutschlands hat bei der BaFin die behördliche Genehmigung zum Betrieb eines Verwahrdienstes für digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen beantragt. Damit möchte die Deutsche Bank weiter in die Krypto-Branche vordringen.

    Durch den Erhalt einer Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfen Unternehmen ihre Krypto-Dienstleistungen in Deutschland anbieten und bewerben. Im Spezifischen betrifft der Antrag der Deutschen Bank den Bereich Krypto-Verwahrung. Dabei handelt es sich um einen Subsektor der Krypto-Branche, der nahe am klassischen Banking und essenziell für die Industrie ist.

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    Deutsche Bank baut Krypto-Angebot aus

    Allgemein möchte das Finanzinstitut mit 1.4 Billionen USD an verwaltetem Vermögen durch den Vorstoss in die Branche die Provisionserträge der Unternehmensbank steigern, wie Bloomberg mit Verweis auf den Leiter der Abteilung David Lynne berichtete. Es handle sich um eine Fortsetzung der Bemühungen der Asset-Management-Sparte der Deutschen Bank, DWS, Erträge im Krypto-Bereich zu erfassen. Im April ging die 80-prozentige Tochterfirma eine strategische Partnerschaft mit Galaxy Digital ein, um börsengehandelte Krypto-Produkte auszuarbeiten.

    "Wir bauen unser Digital-Asset- und Verwahrungsgeschäft aus. [...] Wir haben gerade unseren Antrag auf die Lizenz für das Krypto-Verwahrgeschäft bei der BaFin eingereicht." - David Lynne Chef der Unternehmensbank bei Deutsche Bank

    Die relevanten Abteilungen der Deutschen Bank hatten zunächst ihre Absicht bekundet, Krypto-Verwahrung gegen Ende 2020 für Kunden anzubieten. Ein konkreter Zeitplan für den Start wurde jedoch nicht genannt. Zu diesem Zeitpunkt stand der Geschäftsbereich unter der Leitung von Stefan Hoops, der später als Chief Executive Officer zu der DWS wechselte. Vor etwa einem Jahr übernahm Lynne die Leitung der Unternehmensbank.

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    Krypto-Verwahrung erfordert eigene Lizenz in Deutschland

    Im Jahr 2020 wurde das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) in Deutschland aufgenommen. Deshalb benötigen Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, eine explizite Erlaubnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Diese Leitlinien der BaFin sollen die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten regeln, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu mindern.

    Für die Genehmigung als Krypto-Verwahrer müssen Institute wie die Deutsche Bank strenge organisatorische und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen, um die von ihnen verwahrten Vermögenswerte zu schützen. Dazu gehören die Einführung robuster Risikomanagementsysteme, die Aufrechterhaltung angemessener Kapitalreserven und die Schaffung klarer Führungsstrukturen. Insgesamt dürfte der Schritt der Deutschen Bank bei Bewilligung der BaFin einen bedeutenden Schritt für die institutionelle Krypto-Adoption bedeuten.

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    Redaktion cvj.ch

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