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    XRP kein Wertpapier: Ripple erzielt einen Sieg im Gerichtsverfahren gegen die SEC

    XRP kein Wertpapier: Ripple erzielt einen Sieg im Gerichtsverfahren gegen die SEC

    von Redaktion cvj.ch am 13. Juli 2023 Legal/Compliance

    Der dreijährige Rechtsstreit zwischen Ripple und der SEC geht in die letzte Phase über. Das Bezirksgericht des südlichen Bezirks von New York hat entschieden, der XRP-Token als solches erfülle nicht die Anforderungen des Howey-Tests und sei somit nicht als Wertpapier einzustufen. Für die Krypto-Branche ein bedeutender Sieg.

    Im Dezember 2020 reichte die US-Börsenaufsicht (SEC) eine Klage gegen Ripple ein. Die Behörde vertat die Ansicht, das Unternehmen habe durch den öffentlichen Verkauf der Kryptowährung XRP ein nicht-registriertes Wertpapier an US-Kunden angeboten. Über die Jahre enthüllte sich der Fall als wegweisender Rechtsstreit, für den Ripple bis zu 200 Mio. USD an Anwaltskosten opferte. Doch der teure Kampf machte sich bezahlt. Die zuständigen US-Richter lehnten den SEC-Antrag ab und meinten, der XRP-Token selbst sei kein Wertpapier, wie einem 34-seitigen Gerichtsdokument zu entnehmen ist.

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     XRP nicht als Wertpapier einzustufen

    Die SEC reichte ihre Klage im Winter 2020 als Antrag auf eine Entscheidung ohne Gerichtsverfahren (engl. = Summary Judgement) ein. Darunter versteht sich ein Gesuch, mit dem eine Partei in einem Rechtsfall das Gericht auffordert, auf der Grundlage der vorgelegten Beweise und Argumente zu ihren Gunsten zu entscheiden, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. In diesem Fall argumentierte die SEC, es bestünden keine echten Sachfragen in Bezug auf die Einstufung von XRP als Wertpapier und die Behörde habe Anspruch auf ein Urteil im Sinne des Gesetzes. Als Reaktion reichte Ripple einen Gegenantrag ein.

    Im Spezifischen entschied das US-Gericht Folgendes:

    • Der Antrag der Securities and Exchange Commission wurde teilweise bewilligt und teilweise abgelehnt. Der Gegenantrag von Ripple wurde ebenfalls teilweise bewilligt und teilweise abgelehnt.
    • Die Verkäufe des XRP-Token an die Öffentlichkeit ("Programmatic Sales"), Auszahlung von Gehältern im XRP-Token ("Other Distributions"), sowie die Verkäufe der beiden Ripple-Gründer Chris Larsen und Brad Garlinghouse werden nicht als Wertpapierangebot eingestuft.
    • Die Verkäufe des XRP-Token an institutionelle Akteure werden als Wertpapierangebot eingestuft.
    • Aufgrund der Ablehnung des Antrags auf Summary Judgement wird der Fall in einem gesonderten Gerichtsverfahren abschliessend entschieden. Das Gericht wird den Verhandlungstermin "zu gegebener Zeit" festlegen.
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    Implikationen für die Krypto-Branche

    Der Entscheid des US-Gerichts, das öffentliche Angebot des XRP-Token nicht als Wertpapier einzustufen, hat weitreichende Folgen für die Regulierung digitaler Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten. Seit geraumer Zeit argumentiert die Börsenaufsicht (SEC) unter Leitung des Vorsitzenden Gary Gensler, ein Grossteil aller Kryptowährungen wie XRP seien als Wertpapiere einzustufen. Damit würde der Bereich unter die Zuständigkeit der Behörde fallen. Diese Haltung mündete in diverse Klagen gegen führende Krypto-Dienstleister wie Binance, Coinbase, Kraken und weitere.

    Namentlich erwähnte die SEC über ein Dutzend verschiedener Kryptowährungen, die nicht-registrierte Wertpapiere seien. Selbst Ether (ETH) sei aufgrund des Staking-Mechanismus ein potenzieller Kandidat. Bisher gab es keine rechtliche Grundlage für diese Behauptungen. Der Beschluss im Ripple-Fall enthält nun erstmals gerichtliche Anhaltspunkte darüber, wie der Howey-Test auf digitale Assets anzuwenden ist. Das abschliessende Gerichtsverfahren wird somit wegweisend für die Branche sein.

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    Über den Autor

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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