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    FINMA verschärft Anforderungen an Krypto-Verwahrung

    Schweizer Krypto-Broker Bity wehrt sich gegen neue FINMA-Restriktionen

    von Redaktion cvj.ch am 28. Juli 2023 Legal/Compliance

    In einer Revision des Geldwäschereigesetzes senkte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht 2022 die Voraussetzungen einer Know Your Customer (KYC)-Prozedur bei Krypto-Transaktionen auf 1'000 CHF. Nun wehrt sich der Neuenburger Krypto-Broker Bity mit einer Beschwerde gegen die Vorschriften der FINMA.

    Das Schweizer Krypto-Unternehmen Bity hat letzte Woche eine Beschwerde gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingereicht, wie einem kürzlich veröffentlichten Spendenaufruf des Brokers zu entnehmen ist. Die Initiative richtet sich gegen die reduzierten Grenzwerte für Bitcoin-Transaktionen ohne Know Your Customer (KYC) Prüfung. Während die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) Bargeldtransaktionen von bis zu 5'000 CHF pro Transaktion erlaubt, hat die Behörde eine Grenze von 1'000 CHF pro Monat für den KYC-freien Erwerb von Bitcoin eingeführt. Bity argumentiert nun, diese Änderungen für Krypto-Dienstleister verstossen gegen die Ziele des Bundesrates und seien unter Verletzung mehrerer Artikel des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) erlassen worden.

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    Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz

    Das Geldwäschereigesetz (GwG) regelt in der Schweiz die Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift verpflichtet jegliche Finanzintermediäre, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um verdächtige Aktivitäten fühzeitig zu erkennen. Dazu gehören die Identifizierung und Überprüfung der Kunden (Know Your Customer, KYC), die Aufzeichnung von Transaktionen sowie die Meldung von verdächtigen Transaktionen an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Als Ergänzung des GwGs konkretisiert die Geldwäschereiverordnung-FINMA die darin enthaltenen Bestimmungen. Die Verordnung enthält praktische Anweisungen, wie die Sorgfaltspflichten durch Dienstleister umgesetzt werden sollen und klärt bestimmte Anforderungen, die im GwG allgemeiner formuliert sind.

    Veränderung der Schwellenwerte pro Transaktion / Quelle: PocketBitcoin

    Unter anderem sind Finanzintermediäre dazu verpflichtet, bei Geldwechselgeschäften von über 5'000 CHF und Kassageschäften von über 15'000 CHF eine Kundenidentifikation (KYC) vorzunehmen. Bis Ende 2020 unterlagen Krypto-Transaktionen denselben 5'000 CHF Limiten wie Geldwechselgeschäfte. Zum 1. Januar 2021 trat eine Senkung des Schwellenwerts von auf 1'000 CHF in Kraft, welche die Finanzmarktaufsicht in einer Teilrevision vom Mai 2022 auf 1'000 CHF pro Monat präzisierte. Neben Bity äusserten sich bereits damals einige Branchenvertreter kritisch gegenüber den Anpassungen der FINMA. Diese begründete die Revision durch das erhöhte Geldwäscherisiko im Umgang mit virtuellen Währungen. Auf Anfrage von CVJ.CH verweigerte die FINMA eine Aussage zu Einzelheiten in "möglichen Abklärungen und Verfahren." Im Allgemeinen meinte die Finanzmarktaufsicht jedoch:

    "Das Geldwäscherisiko im Bereich der virtuellen Währungen ist wegen der potenziell höheren Anonymität und Geschwindigkeit sowie den grenzüberschreitenden Charakter der Transaktionen erhöht. Virtuelle Währungen werden häufig als Zahlungsmittel für den illegalen Handel im Darknet oder für Lösegeldzahlungen nach Cybercrime Angriffen missbraucht."

    "Hintergrund für die Senkung des Schwellenwerts ist nicht nur die International Standards (Empfehlung der FATF, der Standardsetter im Bereich Geldwäschereibekämpfung, die den Schwellenwert von USD/EUR 1000 für virtuelle Währungen gesetzt hat), sondern auch die hohen Geldwäscherei-Risiken bei solchen Dienstleistungen. Es bestehen in der Tat konkrete Hinweise, dass z.B. Kryptowährung-Automaten in der Schweiz als übliches Zahlungsmittel von bestimmten Drogenhandel-Netzwerken missbraucht worden sind (z.B. Medienberichte über den Fall Vitamintaube)." - Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in einer Stellungnahme gegenüber CVJ.CH

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    Krypto-Broker Bity kritisiert die Entscheidung der FINMA

    Laut der Neuenburger Bity Gruppe nutzte die FINMA "Soft Power" (dt. = weiche Macht), um die Auslegung des Gesetzes ohne demokratische Prozesse zu beeinflussen. Die Aufsichtsbehörde habe alle Krypto-Transaktionen als "hochriskant" eingestuft, ohne konkrete Beweise für erhöhtes Geldwäscherisiko vorzulegen. Die Industrie befolge gerne dieselben Vorschriften wie der Rest der Finanzindustrie, unterliege nun jedoch Spezialregeln. Durch das Aufzwingen technischer Massnahmen (Kontrollnachweise) habe die FINMA ausserdem die Komplexität von Krypto-Transaktionen erhöht und damit die Benutzerfreundlichkeit von Bitcoins beeinträchtigt. Dabei habe sich die Aufsichtsbehörde durch die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) leiten lassen, die in der Schweiz keine demokratische Autorität habe.

    Zwar habe die Finanzmarktaufsicht auf Druck der Krypto-Branche einen Konsultationsprozess für die Teilrevision der GwV-FINMA eingeleitet. Allerdings gab es laut Bity keinen einzigen Beitrag, der die Position der FINMA unterstützte. Dennoch wurde die Anpassung der Verordnung umgesetzt. Der Krypto-Broker meint, dies geschah unter Verletzung mehrer Artikel des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Deshalb reichte Bity am vergangenen Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die FINMA ein. Zur Finanzierung des Prozesses rief der Schweizer Dienstleister zu einer Spendenaktion auf. Auf Anfrage von CVJ.CH meinte der Krypto-Broker:

    "In einer digitalen Gesellschaft müssen wir in der Lage sein, Transaktionen so durchzuführen, dass die Privatsphäre der Nutzer respektiert wird. Die FINMA will private Transaktionen um jeden Preis loswerden, ohne Beweise zu liefern und sogar durch undemokratische Massnahmen. Wir mussten reagieren!" - Alexis Roussel, Mitgründer Bity

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    Redaktion cvj.ch

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