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    KYC - Know Your Customer

    KYC – Know Your Customer

    von Redaktion cvj.ch am 23. Januar 2020 Glossar

    KYC („Know Your Customer“) ist ein Verfahren zur Identitätsprüfung, um Geldwäsche zu verhindern. Besonders Kreditinstitute, Versicherungen und Krypto-Börsen sind zur Prüfung neuer Kunden verpflichtet.

    Mit der Begründung, Geldwäsche, kriminelle Machenschaften sowie Wirtschaftskriminalität und den Terrorismus zu bekämpfen, wurden international Mindeststandards zur Identifizierung von Neukunden geschaffen. Diese Regeln sollen verhindern, dass zum Beispiel über Scheinfirmen Gelder hin und her verschoben werden. Mit dem KYC muss so vor Eröffnung eines Kontos für Neukunden geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell im Falle von Firmenkunden aussieht und woher die Finanzströme stammen.

    KYC Compliance Abstimmung

    In der Schweiz ist KYC gesetzlich verordnet. Rechtsgrundlage ist das von der FINMA (Finanzmarktaufsicht) vorgeschriebene GwG (Geldwäschereigesetz), welche zuständig für die Überwachung und Einhaltung des GwG ist. Typischerweise umfassen KYC-Fragen je nach Transaktionsgrösse und Status der Kunden (geschäftlich, privat, politisch exponierte Person auch PEP genannt) die folgenden Punkte:

    • Überprüfung des Personalausweises oder Reisepasses
    • Befragung des Kunden zu seiner finanziellen Situation
    • Überprüfung der Herkunft von Geldern für FIAT- und Krypto-Transaktionen

    KYC-Anforderungen sind nicht nur auf nationaler Ebene relevant, sondern haben auch internationale Dimensionen. Aufgrund der globalen Natur der Finanzmärkte müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die internationalen Standards für KYC erfüllen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den reibungslosen grenzüberschreitenden Finanzverkehr zu gewährleisten. Insgesamt ist KYC zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Compliance-Praktiken für Unternehmen in der Finanz- und Versicherungsbranche geworden und soll dazu beitragen, die Sicherheit und Stabilität des globalen Wirtschaftssystems zu wahren.

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