Anfang September kündigte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Praxisänderung zu Staking-Dienstleistungen an, deren Angebot künftig eine Banklizenz voraussetzen soll. Nach Monaten harter Kritik verschiedener Branchenverteter geht die FINMA in einer neuen Mitteilung einen Kompromiss ein.
Der Begriff "Staking" bezieht sich auf die Praxis, einen bestimmten Betrag an Kryptowährungen zu hinterlegen, um den Betrieb einer Blockchain zu unterstützen. Im Gegenzug werden die Teilnehmer in der Regel mit einem zusätzlichen Ertrag in derselben Kryptowährung belohnt. Die zweitgrösste Blockchain, Ethereum, vergütet das Staking beispielsweise mit einer jährlichen Rendite von rund 5%. Auch Schweizer Kryptobanken bieten ihren Kunden schon seit längerem diese Möglichkeit des passiven Einkommens an. Gemäss der ursprünglichen Praxisänderung der FINMA bräuchten Staking-Anbieter künftig eine Banklizenz. Branchenvertreter in der Schweiz stellten sich rasch gegen die neuen Vorschriften, wie CVJ.CH Anfang September berichtete. Jetzt lockert die FINMA ihre Vorschriften für Staking-Dienstleister.
Staking nun doch als Depotwert geregelt
Seit seiner Einführung im Jahr 2021 ermöglicht das in der Blockchain-Branche weithin gefeierte DLT-Gesetz Verwahrern, die Krypto-Vermögenswerte ihrer Kunden im Falle eines Konkurses zu trennen. Zusätzlich zu diesem konkursbedingten Privileg befreit das Gesetz die Dienstleister von bestimmten regulatorischen Anforderungen. Von Kunden gehaltene Kryptowährungen können als "Depotwerte" behandelt werden, ähnlich wie herkömmliche Vermögenswerte, die ausserhalb der Bilanz gehalten werden. Infolgedessen sind keine zusätzlichen Kapitaleinlagen erforderlich.
Vorausgesetzt für eine Behandlung als Depotwert wird eine jederzeitige Bereithaltung der Vermögenswerte. Vor einigen Monaten meinte die Finanzmarktaufsicht, dies träfe auf gestakte Kryptowährungen nicht zu. Doch in ihrer jüngsten Aufsichtsmitteilung revidiert die FINMA ihre Meinung. Die Vorschriften seien im DLT-Gesetz nicht präzise genug definiert.
"Solange das übergeordnete Recht oder die Rechtsprechung den Punkt der Aussonderbarkeit nicht näher präzisiert, sind im Konkurs eines FINMA-Beaufsichtigten die gestakten kryptobasierten Vermögenswerte gemäss aktueller Einschätzung der FINMA zugunsten der Depotkunden aus der Konkursmasse abzusondern und es wird insofern keine Eigenmittelunterlegung durch das beaufsichtigte Institut verlangt, falls dieses risikomindernde Massnahmen umgesetzt und die Kundin oder den Kunden über die Risiken angemessen aufgeklärt hat." - Aufsichtsmitteilung der FINMA zu Staking-Dienstleistungen
Schweizer Blockchain-Branche kann aufschnaufen
Die Kritik der Branchenvertreter scheint gefruchtet zu haben. In ihrer gemeinsamen Erklärung vom September betonten die beiden Verbände Swiss Blockchain Federation (SBF) und Crypto Valley Association (CVA) die negativen Folgen, sollte die Forderung einer Banklizenz für Staking-Dienstleister in Kraft treten. Die ursprüngliche Praxisänderung hätte die Rechtssicherheit gefährdet, die mit der vom Parlament einstimmig verabschiedeten DLT-Gesetzgebung erreicht wurde, so die Verbände. Ausserdem hätte eine solche Praxisänderung zur Abwanderung dieses Geschäfts ins Ausland geführt.
Einerseits hätten "Nicht-Banken" diese Dienstleistung nicht mehr anbieten dürfen. Aber auch Banken hätten zwar über die notwendige Bewilligung verfügt, unterlägen im Bereich von Krypto-Geschäften jedoch prohibitiven Eigenmittelanforderungen. Sie wären damit nicht mehr wettbewerbsfähig gewesen. Die Schweizer Kunden wären ebenso schlechter gestellt gewesen, da die Einlagensicherung im Staking-Fall nicht gegriffen hätte. Die neue Staking-Aufsichtsmitteilung der FINMA begrüssen Branchenvertreter deshalb.
"Nach Monaten harter Arbeit und Diskussionen liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der Rechtssicherheit für die Akteure und den Blockchain-Standort Schweiz gewährleistet. Die Anforderungen der FINMA für die Anerkennung von gestakten Vermögenswerten als Depotwerte sind vernünftig und entsprechen bei professionellen Dienstleistern dem Status quo. Die Sonderfragen im Zusammenhang mit Verwahrungsketten sind berechtigt. Schliesslich ist es positiv, dass regulierte Dienstleister (SRO) weiterhin tätig sein können. Wir danken allen, die sich für dieses positive Resultat engagiert haben." - Heinz Tännler, Präsident der Swiss Blockchain Federation