Vor einer Woche hat das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über Teile eines neuen Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche erzielt. Was einige Kritiker als "katastrophale Entwicklung" titulierten, ist in Realität die einfache Anwendung der internationalen Travel Rule auf Krypto-Assets.
Das Paket befasst sich allgemein mit Geldwäsche und geht nur beiläufig auf Krypto-Assets ein. Konkret soll die sogenannte "Travel Rule" für Überweisungen von Kryptowährungen strikt umgesetzt werden. Das bedeutet bei Interaktionen mit Drittparteien wie Börsen eine umfassende Kundenprüfung zur Verhinderung von Geldwäsche (KYC/AML).
Anwendung der Travel Rule in der EU
Die Travel Rule ist eine Leitlinie der Financial Action Task Force (FATF) - eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt. Laut den Anforderungen der Travel Rule müssen in bestimmten Fällen Daten über den Auftraggeber und den Begünstigten eines Krypto-Transfers erhoben, ausgetauscht und gespeichert werden müssen. Dies trifft bei Überweisungen von, zu oder zwischen regulierten Drittparteien wie Kryptowährungsbörsen zu.
Mit der neuen Verordnung zur Geldwäschebekämpfung müssen Krypto-Dienstleister strenge Sorgfaltspflicht bei Kundentransfers von über 1'000 Euro durchführen. In der Schweiz gelten dieselben Vorschriften ohne eine Untergrenze. Seit Juli 2023 wehrt sich der Westschweizer Krypto-Broker Bity vor Gericht gegen diese Regelung der FINMA. Einige Krypto-Befürworter misinterpretierten die EU-Vorlage als noch restriktiver als die Vorschriften in der Schweiz. Doch wichtig: Die Vorschriften gelten nicht für Überweisungen zwischen zwei Einzelpersonen, wie die Travel Rule Expertin 21Analytics gegenüber CVJ.CH klarstellt.
"Die neue AMLR hat keine Auswirkungen auf Peer-to-Peer-Überweisungen. Crypto Asset Service Providers (CASPs) müssen selbst gehostete Wallets identifizieren, aber das Eigentum ihrer Kunden muss nur bei Überweisungen über 1'000 EUR verifiziert werden. Im Vergleich zur Schweiz, wo alle Überweisungen von und zu selbst gehosteten Wallets unabhängig vom Wert eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse erfordern, hat sich die EU für einen flexibleren Ansatz entschieden." - Hannah Zacharias, Regulatory Engagement Lead 21 Analytics
Ergänzende Vorlage zu MiCA
Die Anpassung der Geldwäschereiprävention wird unabhängig von der Markets in Crypto-Assets (MiCA) Vorlage eingeführt. Im April 2023 verabschiedete das EU-Parlament den wegweisenden Rechstrahmen, der erstmals ein uniformes Regelwerk für Krypto-Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum schaffen wird. Beide Pakete werden voraussichtlich im Jahr 2025 effektiv eingeführt werden. Das neue Paket verschärft zwar einzelne Anforderungen im AML-Bereich, ändert aber nicht grundlegend am Krypto-Rahmenwerk.
"MiCA stellt den ersten umfassenden Gesetzesrahmen für Krypto-Assets in der EU dar und schafft bei Umsetzung die lang ersehnte Rechtssicherheit im europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung wird ein stabiles regulatorisches Umfeld für die Entwicklung neuer Krypto-basierter Produkte und Dienstleistungen schaffen." - Einschätzung der CVJ.CH-Redaktion vom April 2023