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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » DOJ lässt Anklage gegen BitClub-Gründer Goettsche fallen
    US-Justizministerium lässt Anklage gegen BitClub-Drahtzieher Goettsche fallen, kurz vor dem Prozess um 722 Mio. USD Betrug.

    DOJ lässt Anklage gegen BitClub-Gründer Goettsche fallen

    von Redaktion cvj.ch am 13. Juli 2026 Legal/Compliance

    Das US-Justizministerium ordnet an, die Anklage gegen BitClub-Drahtzieher Matthew Goettsche, den mutmasslichen Kopf eines 722-Mio.-USD-Ponzi-Systems, endgültig fallenzulassen. Die Kehrtwende kommt kurz vor dem geplanten Prozess, nachdem zwei Trump-nahe Anwälte beim DOJ interveniert hatten.

    BitClub Network war ein MLM-artiges Krypto-Mining-Schneeballsystem. Die Plattform gab vor, Anlegereinlagen zu bündeln, um damit Mining-Hardware und Rechenkapazität zu kaufen und die Erträge auszuschütten. Tatsächlich meldete der Betreiber laut Anklage fiktive Gewinne und bezahlte frühere Anleger aus den Einlagen neuer Teilnehmer. Das Schema lief von April 2014 bis Dezember 2019, mit Goettsche als Gründer. Schliesslich klagte die Staatsanwaltschaft im District of New Jersey Ende 2019 ihn und mehrere Mitangeklagte an. Die Vorwürfe lauteten auf Wire-Fraud-Verschwörung und den Verkauf nicht registrierter Wertpapiere. Insgesamt sollen Anleger rund 722 Mio. USD verloren haben. Das Verfahren gegen Goettsche zieht sich inzwischen über sieben Jahre.

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    DOJ vollzieht abrupte Kehrtwende vor dem Prozess

    Noch im Februar 2026 hatten die Staatsanwälte dem Gericht schriftlich mitgeteilt, ein Jury-Prozess sei notwendig. Wenige Monate später kehrte sich diese Position ins Gegenteil. Anfang Juli 2026 ordnete das Büro des Deputy Attorney General in Washington an, die Anklage mit Vorurteil einzustellen. Den Auftrag erhielt die Staatsanwaltschaft von New Jersey, die den Fall ursprünglich vorangetrieben hatte. Entscheidend ist somit die juristische Formulierung. Eine Einstellung „with prejudice" gilt als endgültig, eine erneute Anklage in derselben Sache bleibt danach ausgeschlossen. Für Goettsche entfällt die Aussicht auf eine strafrechtliche Verfolgung in dieser Sache.

    Die finalen Bedingungen verhandelten die Beteiligten allerdings zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch. Der Prozess war laut Bloomberg Law für Oktober 2026 angesetzt und stand unmittelbar bevor. Dennoch stellt das Justizministerium den Schritt als gewöhnliche Verfahrensprüfung dar. Eine Sprecherin verwies dabei auf die lange Dauer des Verfahrens und auf laufende Bemühungen, geschädigten Anlegern Geld zurückzuerstatten. Die Behörde prüfe routinemässig Fälle, die seit mehreren Jahren anhängig seien. So widerspricht sie der Darstellung, wonach externer Druck die Wende ausgelöst habe.

    „Dieser konkrete Fall ist seit sieben Jahren anhängig, und die Regierung ist dabei, einen substanziellen Betrag zurückzuholen, der den Investoren geschuldet wird. Die Entscheidung des DOJ hat nichts mit angeblichem Druck durch Goettsches Anwälte zu tun." - Emily Covington, DOJ-Sprecherin

    Zwei Trump-nahe Anwälte lobbyierten für Goettsche

    Zwei Personen intervenierten beim Justizministerium für eine Einstellung des Verfahrens. Beide stehen Präsident Donald Trump nahe. Bradford Cohen ist ein Strafverteidiger aus Florida und trat einst in Trumps Reality-Show „The Apprentice" auf. Brett Tolman gehört ebenfalls zu Trumps Umfeld. Der konservative Justizreform-Advokat verhalf bereits mehreren Klienten zu Begnadigungen durch den Präsidenten.

    Die Nähe dieser Fürsprecher zur politischen Spitze rückt die offizielle Routine-Erzählung in ein anderes Licht. Zwar bestreitet das Justizministerium jeden Zusammenhang zwischen dem Lobbying und der Entscheidung. Dennoch fällt die Kehrtwende zeitlich mit den Interventionen zusammen. Auffällig ist, dass die Staatsanwaltschaft von New Jersey den Fall über Jahre selbst betrieben hatte. Erst dann kam die Weisung aus Washington. Ein direkter Nachweis für einen Kausalzusammenhang fehlt bislang. Die zeitliche Abfolge und das Profil der Beteiligten nähren jedoch Zweifel an der Unabhängigkeit des Schritts.

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    BitClubs Schneeballsystem hinter den 722 Millionen USD

    BitClub Network verkaufte Anlegern Anteile an angeblichen Bitcoin-Mining-Pools. Wer einzahlte, sollte an den Erträgen der Rechenkapazität teilhaben und zugleich neue Mitglieder anwerben. Das Modell trug somit die Züge eines klassischen Multi-Level-Marketing-Systems. Mitte der 2010er-Jahre zählte BitClub zu den grösseren Betrugsfällen dieser Art. Die versprochenen Mining-Gewinne existierten laut Anklage jedoch nur auf dem Papier.

    Auszahlungen an frühe Investoren finanzierte der Betreiber aus den Einlagen neuer Teilnehmer. Wer früh einstieg, profitierte auf Kosten späterer Anleger. Derartige Strukturen brechen folglich zusammen, sobald der Zufluss frischen Kapitals versiegt. So kamen letztlich rund 722 Mio. USD zusammen. Drei Mitangeklagte haben sich zudem bereits schuldig bekannt.

    Joseph Frank Abel gestand 2020 seine Beteiligung sowie den Verkauf nicht registrierter Wertpapiere. Gordon Brad Beckstead, ein früherer Buchhalter aus Nevada, bekannte sich 2022 der Geldwäsche-Verschwörung schuldig. Zuvor hatte er über 60 Mio. USD an BitClub-Einkommen verschleiert und damit rund 20 Mio. USD Steuerschulden verursacht. Ein rumänischer Programmierer bekannte sich als dritter Angeklagter ebenfalls schuldig. Wie Goettsche selbst über seine Anleger dachte, geht aus internen Dokumenten des Verfahrens hervor. Sein Geschäftsmodell habe er „auf dem Rücken von Idioten" aufgebaut, heisst es dort. Als erklärtes Ziel nannte er, reich in den Ruhestand zu gehen.

    Fall reiht sich in Trumps Krypto-Kurswechsel ein

    Der Fall Goettsche steht nicht für sich. Zunächst löste das Justizministerium im April 2025 sein National Cryptocurrency Enforcement Team auf. Deputy Attorney General Todd Blanche ordnete die sofortige Auflösung an. Er begründete den Schritt damit, das DOJ sei „kein Regulator für digitale Vermögenswerte". Die Vorgängerregierung habe eine „rücksichtslose Strategie der Regulierung durch Strafverfolgung" verfolgt. Die Behörde verwies dabei auf eine Exekutiv-Verordnung Trumps zu digitalen Vermögenswerten vom Januar 2025.

    Gleichzeitig zog die US-Börsenaufsicht SEC unter ihrer neuen Crypto Task Force zahlreiche Verfahren zurück. Betroffen waren unter anderem Coinbase, Kraken, Consensys, Justin Sun, Robinhood, OpenSea und Cumberland. Mit Ripple einigte sich die Behörde hingegen. Trump selbst begnadigte zudem mehrere prominente Krypto-Verurteilte.

    Dazu zählen Silk-Road-Gründer Ross Ulbricht im Januar 2025 sowie Binance-Gründer Changpeng „CZ" Zhao im Oktober 2025. Ebenso erhielten die BitMEX-Mitgründer Arthur Hayes, Benjamin Delo und Samuel Reed sowie der frühere Manager Gregory Dwyer im März 2025 Begnadigungen. Im Dezember 2025 kündigte Trump ausserdem an, den Fall des Samourai-Wallet-Mitgründers Keonne Rodriguez zu prüfen. Ein Gericht hatte Rodriguez wegen Geldwäsche zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine Entscheidung steht dort bislang aus. Insgesamt fuhr der Bund die Krypto-Strafverfolgung spürbar zurück. Daher erscheint die Einstellung im Fall BitClub weniger als Ausreisser denn als weiterer Baustein einer bewussten Kursänderung.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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