Der neue US-Präsident gibt Gas. Mit einer Executive Order (dt. = Durchführungsverordnung) beauftragte Trump seinen "Krypto-Zaren" David Sacks mit der Ausarbeitung eines Regulierungsplans für künstliche Intelligenz (KI) und Krypto-Assets. Auch soll seine Arbeitsgruppe eine strategische Krypto-Reserve evaluieren.
Nach einer Welle verschiedener Executive Orders zu Migration und Wirtschaft widmete sich Trump in seiner ersten Woche dem Thema Krypto. Die neu gegründete Krypto-Arbeitsgruppe hat jetzt sechs Monate Zeit, um dem Präsidenten ihre Empfehlungen zu Regulierungs- und Gesetzesvorschlägen vorzulegen. Sacks wird mit dem Finanzminister, dem Generalstaatsanwalt, dem Handelsminister, dem Vorsitzenden der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC und dem Vorsitzenden der US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel CFTC zusammenarbeiten. Alle der Beteiligten können grob als "Krypto-freundlich" bezeichnet werden.
USA wird zur Krypto-Nation
Die Executive Order von Präsident Trump bestätigt sein Vorhaben, die Vereinigten Staaten als Weltmetropole im Bereich Krypto-Assets zu positionieren. Gesetzlich fragwürdige Strategien bei Behörden wie der SEC wurden sofort rückgängig gemacht. Damit werde die Administration "für das Land viel Geld verdienen", fügte Trump an. Die unmittelbaren Auswirkungen dieses Kurses zeichnen sich bereits ab. Mittlerweile warten fast 50 Krypto-ETFs auf dem Tisch der SEC auf eine Genehmigung. Die Liste hat sich seit Genslers Rücktritt mehr als verdoppelt. Ein Grossteil der ausstehenden Produkte konzentrieren sich auf alternative Krypto-ETFs neben Bitcoin und Ethereum. Insbesondere Solana und XRP, sowie Memecoins wie Dogecoin und Bonk warten auf ETF-Genehmigungen.
Auch hat die SEC das Staff Accounting Bulletin No. 121 ("SAB 121") aufgehoben. Die umstrittene Vorschrift hinderte verpflichtete Finanzinstitute, die Bitcoin und Krypto-Assets für Kunden verwahren, diese Bestände als Verbindlichkeiten in ihren Bilanzen auszuweisen. Dieser Rechnungslegungsstandard führte zu erheblichen operativen und finanziellen Belastungen für Banken - primär aufgrund der Vorschriften für Eigenmittelhinterlegung. SAB 121 hielt sie effektiv davon ab, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets anzubieten. Die sofortige Aufhebung der Vorschrift macht das Verwahrungsgeschäft für Banken erneut attraktiv.
Bye, bye SAB 121! It's not been fun: https://t.co/cIwUc0isUE | Staff Accounting Bulletin No. 122
— Hester Peirce (@HesterPeirce) January 23, 2025
Verbot einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC)
Zuletzt stellte Trump mit seiner Executive Order ein Verbot für digitale Zentralbankwährungen ("CBDCs") auf. Eine digitale Zentralbankwährung ist eine digitale Form der Fiat-Währung eines Landes, die von der Zentralbank ausgegeben wird. Sie kann als staatliche Version eines Stablecoins betrachtet werden. In Hinsicht auf Privatsphäre und die verminderte Rolle der Privatwirtschaft wirft die Einführung eines CBDCs jedoch wichtige Fragen auf. Aus diesen Gründen entschied sich die Schweizerische Nationalbank gegen eine digitale Zentralbankwährung, wie im CVJ.CH-Interview mit Thomas Moser, einem stellvertretenden Mitglied des SNB-Direktoriums, nachgelesen werden kann.
Die EU forscht dennoch weiter an digitale Zentralbankwährung. Bereits in den kommenden Jahren möchte die Europäische Zentralbank (EZB) einen CBDC für die breite Masse einführen. Mit seiner Executive Order reisst Trump die Wurzeln für ähnliche Vorhaben in den Vereinigten Staaten aus. Die Verordnung schreibt die sofortige Einstellung aller laufenden Pläne oder Initiativen im Zusammenhang mit der Schaffung eines CBDCs vor. Auch dürfen keine weiteren Massnahmen zur Entwicklung oder Umsetzung solcher Pläne ergriffen werden.