Close Menu
Crypto Valley Journal
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Crypto Valley Journal
    • Aktuell
      • News
      • Köpfe
    • Fokus
      • Hintergrund
      • Blockchain
      • Legal/Compliance
      • Nicht-Fungible Token (NFTs)
    • Invest
      • Märkte
      • Finanzprodukte
      • Dezentrale Finanzen (DeFi)
      • Börsenübersicht
    • Wissen
      • Basiswissen
      • Glossar
      • Politiker zu Krypto
    • Statistiken
      • Bitcoin-ETF-Flows
      • Ethereum-ETF-Flows
      • Krypto-Marktdaten
      • On-Chain-Daten
    • Akademie
      • Übersicht
      • Teil 1: Blockchain
      • Teil 2: Geld
      • Teil 3: Bitcoin
      • Teil 4: Kryptowährungen
      • Teil 5: Dezentrale Finanzen
      • Teil 6: Investieren
    • Deutsch
      • English
    Crypto Valley Journal
    Sie sind hier:Home » Aktuell » News » Finanzamt Neuseelands möchte Krypto-Währungen von der Mehrwertsteuer befreien
    Neuseelands

    Finanzamt Neuseelands möchte Krypto-Währungen von der Mehrwertsteuer befreien

    von Redaktion cvj.ch am 26. Februar 2020 News

    Das Finanzamt Neuseelands hat in einem Entwurf vorgeschlagen, alle Krypto-Währungen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

    Krypto-Finanzdienstleistungen sind vom Entwurf ausgeschlossen

    Das Inland Revenue Department Neuseelands, kurz IRD, welches das Papier am 24. Februar publiziert hat, möchte damit das starke Wachstum des Kryptomarktes unterstützen.

    Die Änderungen wären für die meisten Teilnehmer des Marktes von Vorteil, lediglich für Krypto-Finanzdienstleistungen würden dann noch Mehrwertsteuern anfallen.

    „Die rechtliche Norm, nach der Geld und Finanzdienstleistungen einer Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuer unterliegen können, wurde bis anhin nicht für alle Kryptowährungen angewandt. Dies führte dazu, dass je nachdem wie diese konzipiert sind, derzeit auf einige Kryptowährungen Mehrwertsteuer erhoben wurde und auf andere nicht. Diese Ungleichbehandlung bei der Erhebung von Mehrwertsteuer bevorteilt unbeabsichtigt bestimmte Kryptowährungen gegenüber anderen, was zu einer ungewollten Verzerrung des Kryptomarktes führen könnte."

    Dienstleistungen, wie beispielsweise jene von Kryptobörsen, werden weiterhin mehrwertsteuerpflichtig bleiben. Lediglich der direkte Kauf von Krypto-Währungen würde von der Regelung betroffen sein.

    „Die vorgeschlagene Befreiung von der Mehrwertsteuer bezieht sich ausschließlich auf den Kauf von Kryptowährungen. Andere Krypto-Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um einen direkten Kauf handelt, wie zum Beispiel Krypto-Mining, Beratungsdienstleistungen oder die Dienstleistungen von Kryptobörsen, sind weiterhin steuerpflichtig.“

    Einfache Steuergesetze förderlich für Wachstum der Branche

    Das neuseeländische Finanzamt ist der Überzeugung, dass einfache und klare Steuergesetze das Wachstum der Branche fördern können, da sie sicherstellen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen keinen Nachteil vom Handel mit Krypto-Währungen haben. Die Verbraucher, respektive die Öffentlichkeit können nun ihr Feedback zur Initiative einreichen.

    In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium für klare Vorgaben hinsichtlich der Umsatzsteuer gesorgt. Kursgewinne bei Krypto-Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ether und Co. sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Auch das Mining von Krypto-Währungen fällt nicht unter die Umsatzsteuerpflicht.

    Gehaltszahlungen in Krypto-Währungen möglich

    Auch in Sachen "Gehalt in Krypto-Währungen" ist Neuseeland offen aufgestellt, so besagt eine Regelung aus dem Jahr 2019, dass Unternehmen die Lohnzahlungen auch in Bitcoin und Co. ausführen können. Die nationale Steuerbehörde nimmt dabei auch Bezug auf die steuerliche Handhabung. So können die Unternehmen unter der Verwendung der PAYE-Rahmenbedingungen ("Pay as you earn") die Krypto-Zahlungen auch offiziell versteuern.

    Wie sich Krypto-Löhne mit dem Schweizer Recht vereinbaren lassen, hat unser Gastautor Fabio Andreotti erläutert.

     

    Share. Facebook Twitter LinkedIn Email Telegram WhatsApp

    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
    • Website
    • Twitter
    • LinkedIn

    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

    Verwandte Artikel

    Forscher um Justin Drake wollen Ethereum Staking-Rewards verbrennen und die Netto-Emission ab 60.25 Mio. ETH auf null senken.

    Ethereum-Forscher wollen Staking-Rewards schrittweise verbrennen

    Mit der Übernahme von BVNK für bis zu 1.8 Mrd. USD baut Mastercard seine Stablecoin-Infrastruktur für B2B-Zahlungen und Settlement aus.

    Mastercard schliesst Übernahme von BVNK für bis zu 1.8 Mrd. USD ab

    Strategy verkauft Bitcoin für rund 104.73 Mio. USD, gibt 3.01 Mio. neue Aktien aus und kauft STRC-Vorzugsaktien mit Abschlag zurück.

    Strategy verkauft 104 Mio. USD in Bitcoin für Umbau der Kapitalstruktur

    Wintermutes US-Einheit erhielt die Broker-Dealer-Lizenz von SEC und FINRA, womit sie erstmals Krypto-ETF-Anteile abwickeln darf.
    7. August 2026

    Wintermute nimmt mit Broker-Dealer-Lizenz Citadel ins Visier

    Der Senat hat vor der Sommerpause keine Cloture-Abstimmung zum Clarity Act angesetzt. Ethik- und Geldwäsche-Fragen bleiben ungelöst.
    6. August 2026

    Clarity Act steckt im Senat vor der Sommerpause fest

    Forscher um Justin Drake wollen Ethereum Staking-Rewards verbrennen und die Netto-Emission ab 60.25 Mio. ETH auf null senken.
    6. August 2026

    Ethereum-Forscher wollen Staking-Rewards schrittweise verbrennen

    twitter bild button instagram bild button linkedin bild button youtube bild button

    Über Crypto Valley Journal
    Über Crypto Valley Journal

    Am Puls der Bewegung

    • Akademie
    • Kontakt
    • Werbung
    • Über uns
    • Partner
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Disclaimer
    Suche

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.