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    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » Die FATF „Travel Rule“ – Ein Überblick
    regulatorisch konforme transaktion

    Die FATF „Travel Rule“ – Ein Überblick

    von Redaktion cvj.ch am 17. Dezember 2019 Legal/Compliance

    Im Juni veröffentlichte die FATF, die globale Aufsichtsbehörde für Geldwäsche, ihre Richtlinien im Umgang mit virtuellen Währungen. Diese beinhalten u.a. die „Travel Rule“.  Diese 2012 eingeführte Empfehlung, schreibt ein Austausch von Kundendaten zwischen Finanzintermediären vor.

    Sachverhalt FATF "Travel Rule"

    Die Financial Action Task Force (FATF), eine regierungsübergreifende Organisation mit Sitz in Paris, hat am 21. Juni ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Umgang mit virtuellen Währungen abgegeben. Zukünftig sollen sogenannte «virtual asset service providers (VASPs)» nach den erlassenen Vorgaben operieren. Die Empfehlungen lehnen sich stark an die Regulierung des traditionellen Bankengeschäfts. Bei der sogenannten «Travel Rule» müssen Transfers über 1’000 USD Informationen des Senders sowie des Empfängers enthalten. Diese müssen an die empfangende Finanzinstitution weitergegeben werden.

    In der Schweiz wird die Travel Rule durch die FINMA im Artikel 10 der Geldwäschereiverordnung reguliert. Viele Schweizer VASPs haben sich in der OpenVASP Association zusammengetan um diese zu implementieren. Die erste automatisierte, Travel Rule-konforme Bitcoin-Transaktion zwischen Schweizer Finanzintermediären fand im August 2020 mit der Software Lösung von 21 Analytics statt.

    Veranstaltung in Zürich zum Thema

    Eine Frühstücksveranstaltung zum Thema "Travel Rule" wurde kürzlich von GWP, eine auf regulatorische Fragestellungen in der Finanzindustrie spezialisierte Kanzlei, in Zürich durchgeführt. Wir stellten den Referenten Pawel Aleksander, CIO von Coinfirm, Michael Schneebeli, Partner bei GWP und Ekaterina Anthony, DLT-Teamleiterin bei GWP, einige Fragen zu diesem Thema.

    CVJ.CH: Die GAFI-Empfehlung enthielt kürzlich Leitlinien für "Virtual Assets" und "Virtual Asset Service Provider" (VASP's). Können Sie kurz erläutern, worum es bei den neuesten GAFI-Empfehlungen geht und was die VASP-Definition abdeckt?

    Ekaterina: Im Juni hat die FATF eine aktualisierte Guidance veröffentlicht, aber der Begriff Virtual Assets (VA) und Virtual Assets Service Provider (VASP) wurde bereits Anfang 2018 eingeführt. Die Definition VASP umfasst ein breites Spektrum von natürlichen (natürliche Personen) und juristischen Personen, die als VASP Finanzintermediäre tätig sind. Das können Börsen, Wallet-Anbieter, Finanzdienstleister im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Angebot und dem Verkauf von virtuellen Vermögenswerten und anderen möglichen Geschäftsmodellen sein. Es ist auch wichtig zu wissen, dass nicht nur Transaktionen mit Papier- oder digitalen Währungen als VASP-Operationen betrachtet werden, sondern auch die Verwahrung der digitalen privaten Schlüssel als VASP-Aktivität.

    Die wichtigsten Empfehlungen der jüngsten GAFI-Leitlinien sind die Empfehlungen 15. und 16., in denen die GAFI alle Ländermitglieder verpflichtet, die gleichen Anforderungen wie bei Banküberweisungen zu erarbeiten und anzuwenden, die so genannten "Travel Rules".

    CVJ.CH: Was umfasst die so genannte "Travel Rule"?

    Pawel: Die "Travel Rule" bedeutet, dass die Virtual Asset Service Provider (VASPs), einschließlich Krypto-Börsen, bei der Geldüberweisung Informationen über ihre Kunden austauschen sollen. Die Empfehlungen für einen etablierten Industriestandard für Krypto, ähnlich wie bei der traditionellen Banküberweisung (via Swift), sind durch den anonymen Charakter der Transaktion auf der Blockchain und der Notwendigkeit, Geldwäsche und andere unkontrollierte Aktivitäten zu verhindern, entstanden.

    CVJ.CH: Die erforderlichen Zusatzinformationen können technisch nicht über die Blockchain übertragen werden, wo die Wertübertragung stattfindet. Was bedeutet das konkret für die VASP's, um die Kriterien der FATF trotzdem erfüllen zu können?

    Pawel: Die Übertragung der Informationen über den Absender und den Empfänger der Transaktion zwischen den VASP's, kann über verschiedene Kommunikationskanäle erfolgen. Die Verwendung der Blockchain als dauerhafte Speicherung von Informationen ist von Vorteil. Die Verwendung anderer Nachrichtenebenen, in denen die Daten nicht permanent sind, kann jedoch praktischer sein, insbesondere wenn "das Recht auf Vergessen" und Fragen zu personenbezogenen Daten berücksichtigt werden müssen.

    CVJ.CH: Neben dem Austausch der Daten der beteiligten Zahlungsbeteiligten, sind auch weitere Abklärungen über die Herkunft der Mittel erforderlich. Inwiefern unterscheiden sich die Verfahren für Blockchain-basierte Krypto-Währungen und der Prozess von traditionellen Finanzintermediären?

    Pawel: Jede Blockchain-Wallet sollte anhand einer vollständigen Reihe von AML-Risikobewertungsszenarien und deren potenziellem Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten überprüft werden. Die effektive Lösung sollte Blockchain-unabhängig sein und alle Blockchain-Assets abdecken, die von VASP's verwaltet werden. Sie sollte eine Echtzeit-Überwachung und Alarmierung von Hunderttausenden Blockchain-Adressen ermöglichen und alle Transaktionen auf den Wallets auf ihre Beziehung zu illegalen Aktivitäten bewerten. Eine wirksame Lösung sollte auch laufende illegale Aktivitäten erkennen, selbst durch eine Kette von Hunderten von Waschvorgängen und einen vollständigen Auditprozess ermöglichen. Die Coinfirm AML-Plattform bietet diese Funktionen.

    CVJ.CH: Die Schweizer FINMA hat sich bereits mit den neuesten GAFI-Empfehlungen beschäftigt und die "Travel Rule" in Art. 10 GwV-FINMA veröffentlicht. Der Rechtsexperte Jeremy Bacharach von der Universität Genf glaubt, dass VASP's gegenüber traditionellen Finanzintermediären im Nachteil sind, da jede Transaktion in Krypto-Währungen als Transaktion mit erhöhtem Abklärungsbedarf eingestuft wird. Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

    Ekaterina: Ja, die FINMA hat ihre Empfehlungen veröffentlicht und tatsächlich ist die Position der FINMA viel ausgeprägter als die der GAFI. So erlaubt die FINMA beispielsweise keine VASP-Transaktionen in unkontrollierten Wallets und verlangt die Überprüfung einer Transaktionspartei. Dies geschieht, um illegale Aktivitäten zu verhindern. Ich glaube nicht, dass digitale Assets dadurch langfristig im Nachteil sind. Durch die Nutzung Blockchain-basierter digitaler Dienste, benötigen Institute mehr Transparenz. Im Moment wird jede Krypto-Transaktion per Definition als hochriskant eingestuft. Dies geschieht auch aufgrund von zu wenig Fachwissen und etabliertem technologischen Prozess. Eine Massen-Adaption findet derzeit statt und die Branche gestaltet die Vorgehensweise und Technik zum Risikomanagement im Zusammenhang mit digitalen Assets. Der Einsatz von technischen Compliance-Tools wie Coinfirm und professionellem Compliance-Know-how, wird die Attraktivität digitaler Assets in Bezug auf Prozesseffizienz, Kosten und Risikomanagement erhöhen.

    CVJ.CH: Mit der "Travel Rule" müssen VASP's- und Krypto Börsen also Daten zwischen Zahlungssendern und -empfängern austauschen. Bereitet sich der Markt aus Ihrer Sicht auf diese Anforderung vor?

    Michael: Im aktuellen rechtlichen Umfeld und den jüngsten GAFI-Empfehlungen sehen wir die Notwendigkeit, Industriestandards zu setzen, um das richtige Gleichgewicht zwischen Anonymität, Datenschutz und regulatorischer Transparenz herzustellen. Solche Normen sollten prüfbar sein und auf der Grundlage einer offenen, Blockchain-basierten Infrastruktur entwickelt werden. Obwohl neue Steuervorschriften, wie der automatisierte Austausch von Informationen und Social Media-Anwendungen Kunden zwingen können, ihre personenbezogenen Daten weiterzugeben, muss die berechtigte Erwartung des Kunden an den Datenschutz respektiert werden. Die neuen Normen sollten daher widerspiegeln, dass die Weitergabe personenbezogener Daten, weiterhin streng auf die Weitergabe der für die Einhaltung der FATF-Vorschriften erforderlichen Daten beschränkt bleibt. Dabei sollten grundlegende Datenschutzrechte wie das "Recht auf Vergessen" respektiert werden. Letztendlich besteht ein erheblicher Bedarf an einer solchen Standardsetzung, da die Anwendung voraussichtlich bereits Mitte 2020 beginnen wird und die Vorschriften von AML, KYC, GDPR und PSD2 Regulationen eingehalten werden müssen. Tatsächlich vereinfacht eine Blockchain-basierte Infrastruktur die PSD2-Anwendung.

     

    CVJ.CH berichtete über die "Travel Rule" in Bezug auf die Anforderungen von Finanzintermediären, welche mit Kryptowährungen agieren hier und hier .

     

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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