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    Die Bankiervereinigung SBVg fordert in ihrer FINIG-Stellungnahme ein direktes Stablecoin-Emissionsrecht für Schweizer Banken.

    Bundesrat bereitet automatischen Informationsaustausch (AIA) für Krypto-Bestände vor

    von Redaktion cvj.ch am 16. Mai 2024 Legal/Compliance

    Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard zur Verhinderung von Steuerhinterziehung. Eine Erweiterung des AIA betrifft die Anwendung auf Krypto-Assets, deren Umsetzung der Bundesrat durch die Eröffnung einer Vernehmlassung bis Januar 2026 anstrebt.

    Im Oktober 2022 habe die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) und den neuen Melderahmen für den AIA über Krypto-Assets (MRK) publiziert, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. Die zugehörige Empfehlung des OECD-Ministerrats hält fest, dass beide Regelwerke als verbindliche AIA-Standards gelten, die global umzusetzen sind. Ebenso in der Schweiz.

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    Automatischer Informationsaustausch über Krypto-Bestände

    Nach dem Schweizer AIA-Gesetz, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, müssen alle Schweizer Finanzinstitute Kunden identifizieren, die in einem anderen Teilnehmerland steuerlich ansässig sind. Wenn eine meldepflichtige Person identifiziert wird, meldet das Finanzinstitut die entsprechenden Informationen jährlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese leitet dann die Daten an die zuständigen Steuerbehörden des jeweiligen AIA-Partnerstaats weiter.

    Seit der Verabschiedung durch die OECD im Jahr 2014 handelt es sich hierbei um die erste Aktualisierung des Rahmens. Die Schweiz habe sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch allfällige Weiterentwicklungen zu übernehmen. Während die Änderung des GMS Auslegungsfragen kläre und den Praxiserfahrungen Rechnung trägt, regle der MRK den Umgang mit Krypto-Assets und deren Anbietern. Sogenannte "Kryptowerte" werden als digitale Vermögenswerte definiert, die auf einer Distributed Ledger oder einer ähnlichen Technologie beruhen.

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    Umsetzung bis 2026

    Vorbehältlich der parlamentarischen Zustimmung beabsichtigt der Bundesrat, den AIA-Melderahmen für Krypto-Assets (MRK) ebenfalls umzusetzen. Dieser soll Lücken im Steuertransparenzdispositiv schliessen und eine Gleichbehandlung mit den traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sicherstellen, so die Mitteilung. Die Umsetzung des MRK erweitere die fortschrittliche Krypto-Regulierung in der Schweiz und trage zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei.

    Die Vernehmlassung des Bundesrats dauert bis am 6. September 2024. Danach wird die Vorlage an das Schweizer Parlament übergeben. Bis im Januar 2026 sollte die Anpassung finalisiert werden und in Kraft treten.

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    Redaktion cvj.ch

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