Der Tod gehört zum Leben dazu. Ohne ihn würde man das Leben gar nicht richtig wertschätzen, heisst es. Doch kaum jemand möchte sich mit dem Tod beschäftigen. Hinsichtlich Kryptowerten sollte man das allerdings tun.
In dieser zweiteiligen Serie sollen die technischen und rechtlichen Herausforderungen für Besitzer von Kryptowerten aufgezeigt werden. Während im ersten Teil der Fokus auf Spezialitäten bei der Vererbung von Kryptowerten und der Erbenstellung liegt, wird im zweiten Teil die praktische Umsetzung, inklusive Musterverträge behandelt.
Den meisten Menschen macht es Angst, über ihren eigenen Tod nachzudenken. Daher verwundert es nicht, dass tausende von Personen welche Kryptowerte wie Bitcoins und Ether besitzen, sich diese Frage noch nie gestellt haben.
Dabei wäre es in diesem Zusammenhang wichtig, sich einige Gedanken zu machen, wie die Erben den Zugriff auf die hinterlassenen Kryptowerte erhalten. Es gibt nämlich keine Behörde oder Unternehmen, die den Zugang zu Wallets wiederherstellen könnten. Es hängt allein vom Erblasser ab, ob er seinen Erben genügend Informationen bereitstellt, damit diese auf hinterlassene Krypotwerte zugreifen können. Ohne einen Plan ist es gut möglich, dass die Kryptowerte für immer verloren sind. Es existieren auch Bücher, welche sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Für Englisch sprechende Personen empfiehlt sich das Buch von Pamela Morgan mit dem Titel „Cryptoasset Inheritance Planning: A Simple Guide for Owners“. Im deutschsprachigen Raum wird demnächst ein Buch von Marc Steiner mit dem Titel „Kryptos – Verwahren und Vererben“ erscheinen.
Planung ist alles
Schlagzeilen wie: „Gründer tot, Private Schlüssel weg“ oder „Krypto-Millionär gestorben: Familie sucht nach Private Keys“ sind nicht neu und dennoch setzen sich erschreckend wenige Personen mit dem Thema auseinander. Selbst Kryptobörsen wissen nicht, wie man mit diesem Thema umgeht und sind nicht in der Lage, einen Wiederherstellungsmechanismus anzubieten. Ob die Erben also je etwas von den Kryptowerten des Erblassers erfahren, hängt einzig und alleine vom Erblasser ab.
Ein kurzer Abstecher ins Erbrecht
Das schweizerische Recht unterscheidet zwischen zwei Arten von Erben. Einerseits sind dies die gesetzlichen Erben, i.d.R. Kinder, Ehegatten und nahe Verwandte, welche von Gesetzes wegen am Erbe teilhaben. Andererseits gibt es die sogenannten eingesetzten Erben, welche aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrages am Nachlass beteiligt sind. Daneben kann es noch weitere Begünstigte, wie die Vermächtnisnehmer, geben, welche zwar keine Erbenstellung innehaben aber dennoch an der Hinterlassenschaft partizipieren.
Ohne eine entsprechende Anordnung des Erblassers in einem Testament oder Erbvertrag, erben ausschliesslich die gesetzlichen Erben. Sind Nachkommen vorhanden, erben diese zu gleichen Teilen. Sind keine Nachkommen vorhanden, gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. Die Eltern erben ebenfalls nach Hälften. An die Stelle der vorverstorbenen Mutter oder des vorverstorbenen Vaters treten die Nachkommen (i.d.R. Brüder und Schwestern des Erblassers). Ist ein überlebender Ehegatte vorhanden, so erbt dieser die Hälfte, wenn Nachkommen des Erblassers vorhanden sind. Sind keine Nachkommen vorhanden so erbt er ¾, wenn Erben des elterlichen Stamms vorhanden sind. Ansonsten erhält er die ganze Erbschaft.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ohne Testament der langjährige Lebenspartner ebenso wenig, wie die beste Freundin und das Patenkind erhält. Sie alle gehen ohne Testament leer aus. In den meisten ausländischen Jurisdiktionen ist es im Übrigen ähnlich. Wer also weitere Personen berücksichtigen will, kommt nicht darum, zu planen.
Spezialitäten bei der Vererbung von Kryptowerten
Bei der Planung der Vererbung von Kryptowerten gilt es folgende Punkte zu beachten:
Niemand hat Kenntnis davon
Falls keiner der Erben Kenntnisse über den Besitz von Kryptowerten des Erblassers hat, werden sie auch nicht danach suchen. Es wird die Erben daher auch nicht weiter stören. Sollten jedoch in einer früheren Steuererklärung des Erblassers plötzlich Kryptowerte auftauchen, sieht die Sache naturgemäss anders aus. Da der Verstorbene in der Schweiz bis zu seinem Ableben noch Steuern zu zahlen hat und die Erben daher nochmals eine Steuererklärung einreichen müssen, ist es gut möglich, dass sich die Erben die früheren Steuererklärungen anschauen. Daher ist es wichtig, dass der Erblasser seine Erben oder eine Vertrauensperson frühzeitig darüber informiert, dass er Kryptowerte besitzt und wie diese nach seinem Tod in den Besitz der Erben gelangen können.
Verhindern der Schatzsuche
Der dezentrale Charakter von Kryptowerten hat den Nachteil, dass der Zugriff auf die Wallets ohne Private Keys / Seed Phrases nicht möglich ist. Ohne die notwendigen Zugangsinformationen des Eigentümers, können die Erben nicht auf die Wallets zugreifen. Es gibt keine staatliche Behörde, welche hier weiterhelfen kann. Daher ist es wichtig, die Erben nicht nur über den Besitz von Kryptowerten zu informieren, sondern Ihnen auch zur richtigen Zeit die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Erben Zugang zu den Kryptowerten erhalten. Dabei gilt es zu beachten, dass die Erben allenfalls nicht über dasselbe technische Wissen wie der Erblasser verfügen. Eine gute Balance zwischen Komplexität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit ist wichtig. Es bringt nichts, wenn die Erben 2 Jahre brauchen, bis sie den Zugangsplan des Erblassers entschlüsseln.
Das Rennen um den Jackpot
Es gilt zu verhindern, dass ein Erbe oder eine Drittperson versucht, die Kryptowerte heimlich beiseite zu schaffen. Kryptowerte sind in dieser Beziehung ganz ähnlich wie Schmuck oder Bargeld. Derjenige der sie als erster findet, kann sich diese theoretisch aneignen. Schmuck oder Bargeld wird in der Regel nur von einem beschränkten Personenkreis „entwendet“ werden. Auch taucht dieses Gut oftmals irgendwo wieder auf und hinterlässt Spuren. Bei Krypotwerten kann der „Dieb“ mit minimalen Aufwand sicherstellen, dass die restlichen Erben nicht beweisen können, wer die Werte gestohlen hat. Es könnte theoretisch auch ein x-beliebiger Hacker gewesen sein.
Um dieses Problem zu entschärfen, kann es sich als nützlich erweisen, wenn man einen Teil der Zugangsinformationen an einen neutralen Dritten übergibt. Ein Freund, Willensvollstrecker oder Notar kann beispielsweise einen Teil der notwendigen Informationen aufbewahren und nur dann an die Erben herausgeben, wenn feststeht, dass der Erblasser gestorben ist und der Erbe entsprechend berechtigt ist. Banken übernehmen diese Funktion schon heute und tätigen Zahlungen vom Bankkonto des Erblassers nur, wenn sich die Erben erforderlich legitimieren.
Lesen Sie im zweiten Teil, wie sich die praktische Planung und Umsetzung eines Erblasses von Krypto-Werten gestaltet.