In einer kürzlich veröffentlichten Aufsichtsmitteilung präsentiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) strikte Vorschriften für Stablecoins in der Schweiz. Unter anderem benötigen Emittenten eine Banklizenz und müssen alle Nutzer über KYC-Verfahren identifizieren.
Laut der FINMA-Mitteilung haben in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz Projekte zur Herausgabe von Stablecoins an Bedeutung gewonnen. Solche Unterfangen verfolgen das Ziel, auf einer Blockchain ein Zahlungsmittel mit geringer Preisvolatilität zur Verfügung zu stellen. Gängig ist eine Bindung an den US-Dollar, wobei Schweizer Unternehemen wie die Swiss Stablecoin AG (SSC) oder das Schweizer Narrow Bank Projekt (SNAB) auf den Franken zurückgreifen. Mit der Aufsichtsmitteilung informiere die FINMA über finanzmarktrechtliche Aspekte, die sich in Bezug auf Stablecoin-Projekte ergeben und die Auswirkungen, die solche Projekte auf die Beaufsichtigten haben.
Kein neues Thema
Bereits in der Wegleitung zu Initial Coin Offerings (ICOs) vom September 2019 äusserte sich die FINMA zu den gesetzlichen Pflichten von Stablecoin-Emittenten. Seither habe der Markt an Bedeutung gewonnen. Die rechtlichen Implikationen seien allerdings nicht neu. In der Regel gewährleistet ein Einlösungsanspruch für die zugrundeliegenden Vermögenswerte die Bindung eines Stablecoins. So können Marktteilnehmer bei Preisabweichungen die Bindung über Arbitrage wiederherstellen.
Deshalb liegt in dieser Beziehung meist eine Einstufung als bankenrechtliche Einlage oder kollektive Kapitalanlage vor, so die FINMA. Zur Abgrenzung zwischen bankenrechtlicher Einlage und kollektiver Kapitalanlage sei insbesondere von Bedeutung, ob die Verwaltung der angebundenen Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko der Stablecoin-Inhaberinnen und -Inhaber (Hinweis auf Kollektivanlage) oder auf Rechnung und Risiko des Herausgebenden (Hinweis auf bankenrechtliche Einlage) erfolgt. Aufgrund des üblichen Zahlungsmittelzwecks von Stablecoins bestehe zudem nahezu immer eine Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz.
Hohe Hürden für Stablecoin-Emittenten
Die FINMA stellt fest, dass in der Schweiz verschiedene Stablecoin-Herausgeber Ausfallgarantien von Banken nutzen, womit sie oftmals keine bankenrechtliche Bewilligung durch die Behörden benötigen. Dadurch entstünden sowohl Risiken für die Stablecoin-Inhaber als auch für die garantiestellenden Banken. Entsprechend meint die FINMA, Stablecoin-Emittenten sollten unter geltendem Schweizer Gesetz eine Banklizenz vorweisen. Die Mindestvoraussetzungen, die sie zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger an die Ausfallgarantien stellt, gelten auch für Stablecoins.
Ebenfalls strikte Anforderungen entstehen aus Sicht der Geldwäschereibekämpfung. Die regelmässige Qualifikation der Verbindlichkeit des Herausgebers gegenüber dem jeweiligen Stablecoin-Inhaber als bankenrechtliche Einlage führt laut der FINMA zu einer dauerhaften Geschäftsbeziehung im Sinne der Geldwäschereigesetzgebung. Der Emittent gilt somit als Finanzintermediär und muss unter anderem den Stablecoin-Inhaber als Gegenpartei gemäss den anwendbaren Pflichten als Vertragspartei identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen. Konkret bedeutet dies ein KYC-Verfahren für alle Halter des Stablecoins. Diese Bestimmung macht die Verwendung eines Stablecoins praktisch obsolet. Der Einsatz würde sich auf die interne Infrastruktur einer Bank limitieren.
FINMA hält sich an geltendes Schweizer Gesetz
Einige Beobachter kritisierten die FINMA harsch für die neuen Anforderungen an Stablecoin-Emittenten. Man wolle die Schweizer Stablecoin-Industrie kastrieren. Doch die Finanzmarktaufsicht wendet lediglich die bestehenden Gesetze an, meinte der Rechtsanwalt Martin Hess in der Juristenzeitschrift AJP/PJA vom August 2023. Das Schweizer Gesetz sei einfach nicht für neuartige Zahlungsdienste ausgelegt.
Um eine sichere Basis für Stablecoins zu haben, müsse die Schweiz die Gesetzgebung ändern, die schlecht konzipierte Fintech-Lizenz abschaffen, die immer noch auf dem Rückzahlungspflicht-Ansatz basiert, und eine neue Zahlungsdienstleister-Lizenz im Finanzinstitutsgesetz definieren. Genau dies habe die Europäische Union schon vor langer Zeit getan. Statt die FINMA zu kritisieren, sollte die Krypto-Branche Druck auf die Bundesverwaltung ausüben, damit diese die Arbeiten für eine Ablösung der Fintech-Lizenz beschleunigt.