Der regulatorische Rahmen für die Distributed Ledger Technology (DLT) in der Schweiz wurde bereits seit Jahren ausgearbeitet. Die Anpassung des Schweizer Rechts geht nun mit überwältigender Unterstützung der Politik in die Endphase.
Die Schweiz entwickelt bereits seit 2014 einen regulatorischen Rahmen für DLTs und folgt dabei dem Prinzip der "Technologieneutralität". Folglich hat die Schweiz die bestehenden, auf Prinzipien basierenden Gesetze auf pragmatische Weise an die technologische Innovation angepasst, um die Systemstabilität zu wahren, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und nachhaltige Investitionen im DLT-Bereich zu fördern.
Implementierung im Jahr 2021
Die laufende Konsultation zu den Anpassungen verschiedener Ausführungsverordnungen des Zivil- und Finanzrechts stellt einen grundlegenden Meilenstein dar, der die Rechtmässigkeit von Vermögenstransaktionen auf DLT-Plattformen sicherstellt, DLT-basierte Handelssysteme zulässt und die Behandlung von DLT-basierten Vermögenswerten in Konkursverfahren kodifiziert.
Die Entwicklung der DLT-basierten Regulierung war von regelmässigen Konsultationen mit den betroffenen Stakeholder geprägt und hat eine bemerkenswert hohe politische Unterstützung erfahren. Es wird daher mit einer zügigen Finalisierung und Bewilligung der Änderungen an den Durchführungsverordnungen und mit einem zeitnahen Inkrafttreten des regulatorischen Rahmens im Jahr 2021 gerechnet.
Eine konsequente, pragmatische und effiziente Entwicklung
Die notorisch günstigen Rahmenbedingungen der Schweiz (politische und wirtschaftliche Stabilität, Ausbildung der Arbeitskräfte, Steuereffizienz) haben DLT-basierte Unternehmen bereits seit 2012-13 angezogen. Die Behörden haben diese Innovationen im Rahmen eines regulatorischen Prozesses unterstützt, der auf technologischer Neutralität basiert und den vorherrschenden prinzipienbasierten Rechtsrahmen auf pragmatische Weise anpasst oder ergänzt.
Wichtige Schritte waren die Beseitigung von Markteintrittsbarrieren für Fintechs im Jahr 2016, die Einführung einer Sandbox am 1. September 2017, die Herausgabe von Initial Coin Offering-Leitlinien durch die FINMA in den Jahren 2018 und 2019 (wobei letztere Version die für Stablecoin-Projekte geltenden Bestimmungen klarstellt), die Einführung von Krypto-Aufsichtsregeln für Banken im Oktober 2018, die Hinzufügung der Fintech-Lizenz als neue Bewilligungsform am 1. Januar 2019 und die Einführung eines strengen AML Ansatzes auf der Blockchain am 26. August 2019 (in Umsetzung der Beschlüsse der FATF vom Juni 2019). Der Bundesrat hat im Dezember 2018 das Projekt eines umfassenden DLT-Rechtsrahmens gestartet und dabei die Notwendigkeit punktueller Anpassungen antizipiert, um bestmögliche Rahmenbedingungen für DLT-Geschäfte in der Schweiz zu erreichen.
Kernänderungen des Bundesrates
Der Bundesrat identifizierte drei zentrale Gesetzesanpassungen. Die erste Anpassung betrifft das Schweizerische Obligationenrecht. Das Gesetzbuch vernachlässigt die Anerkennung von DLTs als elektronisches Register für Rechte. Die Anpassung implementiert eine solche Anerkennung und garantiert die Funktion von handelbaren Wertpapieren für solche Registrierungen. Das Ergebnis ist die Schaffung von Rechtssicherheit rund um die Emission und Verhandlung solcher registrierten Wertpapiere über die Blockchain.
Die zweite Änderung bezieht sich auf das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, das keine Handelssysteme auf Basis von DLT vorsieht. Daher wird dieses Gesetz um eine neue Zulassungskategorie ergänzt, die DLT-basierten Handel, Clearing, Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren erlaubt. Die neue Zulassung ist offen für regulierte Finanzinstitute und Privatkunden und unterliegt dem AML-Gesetz.
Die dritte Anpassung betrifft das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz und regelt die Absonderung von DLT-basierten Vermögenswerten im Falle des Konkurses eines Verwahrers. Diese vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Schweizer Parlament am 10. September 2020 einstimmig angenommen.
Vorgeschlagene Änderungen auf Verordnungsebene
Die Konsequenz der Zustimmung des Parlaments zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ist die Anpassung mehrerer Verordnungen zur Umsetzung der Gesetze in die Praxis. Der Bundesrat hat die Konsultation am 19. Oktober 2020 eingeleitet. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier:
- Das in der Bundesschuldbetreibungs- und Konkursordnung geregelte Verfahren zur Rückgabe von Vermögenswerten wird auf Krypto-Vermögenswerte ausgeweitet.
- Die Spezifikation der bewilligungspflichtigen Krypto-Vermögenswerte und die Kriterien für solche Bewilligungen werden in die Bankenverordnung aufgenommen.
- Die Finanzinstitutsverordnung soll die neue Zulassungskategorie widerspiegeln, die den DLT-basierten Handel, das Clearing, die Abwicklung und die Verwahrung erlaubt.
- Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung legt die Zulassungsbedingungen und die damit verbundenen Pflichten fest, die an die neuen DLT-basierten Handelssysteme geknüpft sind. Diese Anforderungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und sehen Erleichterungen für kleinere Handelsplätze vor.
- Die Finanzdienstleistungsverordnung soll angepasst werden, um die Prospektpflicht im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren auf DLT-basierten Handelssystemen zu berücksichtigen.
- Es wird auch vorgeschlagen, die Bedingung der alleinigen Verfügungsgewalt über fremdes Vermögen für die Anwendung der AML-Verordnung zu lockern, ein Vorschlag, der wahrscheinlich Reaktionen aus dem privaten Sektor hervorrufen wird.
- Schliesslich sollen kleinere Änderungen die aktuelle Gebührenverordnung der FINMA an die Realität von Krypto-Assets und Krypto-Finance im weiteren Sinne anpassen.
Die geplanten Änderungen sollen die Attraktivität der Krypto-Nation Schweiz erhöhen, indem sie umfassende Rechtssicherheit schaffen. Dies wird Unternehmer betreffen, die DLT-basierte Produkte und Dienstleistungen anbieten wollen. Sie werden auch von grössenabhängigen Erleichterungen in Bezug auf Governance, Kapital- und Liquiditätsanforderungen im Falle von DLT-basierten Handelssystemen profitieren. Es wird die Verbraucher betreffen, die in der Lage sein werden, die Vorteile der Finanzinnovation in einem geschützten und transparenten Umfeld zu nutzen (gemeint sind insbesondere die Konkursregeln und Transparenzanforderungen sowie die Aufsichtstätigkeit, die für Anbieter von DLT-basierten Finanzdienstleistungen gilt).
Konklusion
Die überwältigende Unterstützung für den Gesetzgebungsprozess seit seinem Start im Herbst 2018 und die breite Einbindung der Stakeholder während des gesamten Prozesses würden einen raschen Beginn der Umsetzung der Regeln begünstigen; die Branche würde sich wünschen, dass dies früher als am 1. August 2021 geschieht, damit die grundlegenden Änderungen des Obligationenrechts der Tokenisierungsbranche Rechtssicherheit bieten können.
Die laufende Konsultation zu den Anpassungen mehrerer Durchführungsverordnungen in der Schweiz ist der letzte Schritt in dem im November 2018 begonnenen Prozess der grundlegenden Weiterentwicklung des Schweizer Rechtsrahmens, um ein unterstützendes und risikokontrolliertes Umfeld für DLT-basierte Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Der Abschluss des Prozesses wird die Schweiz mit dem weltweit umfassendsten und am besten artikulierten DLT-Rechtsrahmen ausstatten, der durch die Anpassung aktueller Gesetze im Gegensatz zur Einführung eines eigenen Gesetzes realisiert wird.