Mit der Vorlage will der Bundesrat die Rechtssicherheit erhöhen, Hürden für Anwendungen beseitigen, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren, sowie Missbrauchsrisiken begrenzen.
Bundesrat möchte Rahmenbedingungen verbessern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Botschaft zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT verabschiedet. In seiner Mitteilung schreibt der Bundesrat: Im Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor publiziert. Er hat dabei betont, dass er bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.
Der Bericht zeigte unter anderem auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits heute gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Er wies aber auch auf punktuellen Handlungsbedarf hin, weshalb der Bundesrat bereits im März 2019 eine Reihe von Anpassungen bestehender Gesetze in die Vernehmlassung schickte. Hingegen verzichtete er auf die Schaffung eines spezifischen Technologiegesetzes.
Der Bundesrat hat nun die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet. Die Vorlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Vernehmlassung in diversen Punkten überarbeitet und weiterentwickelt. Mit dem als Mantelerlass ausgestalteten Bundesgesetz werden punktuelle Anpassungen in neun Bundesgesetzen vorgeschlagen, sowohl im Zivilrecht als auch im Finanzmarktrecht. Das Parlament wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.
Swiss Blockchain Federation begrüsst vom Bundesrat verabschiedete Vorlage
Die Swiss Bockchain Federation (SBF) schreibt in ihrer Mitteilung: Das DLT-Gesetz ist als Mantelerlass ausgestaltet, mit dem gesamthaft zehn Bundesgesetze punktuell angepasst werden. Insbesondere wird im Obligationenrecht die Rechtsfigur eines Registerwertrechts eingeführt, mit dem eine robuste Rechtsgrundlage für die Digitalisierung oder Tokenisierung von Vermögenswerten (Rechten) wie Aktien, Schuldverschreibungen und anderen Finanzaktiven und deren Übertragung geschaffen wird.
Gesamthaft ist die dem Parlament jetzt unterbreitete Fassung gegenüber dem Vorentwurf deutlich verbessert worden.
Die SBF hofft, dass das Parlament den Handlungsbedarf und die ausgezeichneten Vorarbeiten des Bundesrats ebenso positiv würdigt und das neue Gesetz rasch berät und verabschiedet.
Fintech-Lizenz für Verwahrer von kryptobasierten Vermögenswerten
Neben Verbesserungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist auch die Erstreckung der sog. Fintech-Lizenz (Art. 1b BankG) auf Verwahrer von kryptobasierten Vermögenswerten neu. Weil absonderbare Vermögenswerte nicht als Publikumseinlagen gelten, wäre deren Verwahrung ohne finanzmarktrechtliche Bewilligung möglich gewesen. Mit der vorgeschlagenen Ausweitung der Bewilligungspflicht werden Verwahrer von Kryptowährungen und anderen kryptobasierten Vermögenswerten einer staatlichen Aufsicht unterstellt, ohne dass diese gleich eine Bankenbewilligung erlangen müssen. Damit kann den begrenzten Risiken dieser Geschäftsmodelle ebenso Rechnung getragen werden wie dem Bedürfnis nach einem starken Kundenschutz.