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    CVJ Wochenrückblick

    Wochenrückblick: FINMA genehmigt ersten Bitcoin-ETF der Schweiz

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    von Redaktion cvj.ch am 24. Oktober 2026 News

    Was hat sich diese Woche rund um Blockchain und Kryptowährungen getan? Die relevantesten lokalen und internationalen Geschehnisse sowie ansprechende Hintergrundberichte pointiert und kompakt im Wochenrückblick.

    Selektierte Artikel der Woche:

    Die Finanzmarktaufsicht FINMA hat diese Woche erstmals einen börsengehandelten Fonds bewilligt, der direkt Bitcoin hält. Zwei Tage später meldete sich der Anbieter: die Zürcher BIT Asset Management, eine Tochter der BIT Group aus Singapur. Ihr „Bitcoin Fund ETF“ mit dem Kürzel BBIT soll voraussichtlich ab November an der SIX starten. Bisherige Bitcoin-Produkte an der Börse sind rechtlich Schuldverschreibungen, deren Käufer nur eine Forderung gegenüber dem Herausgeber halten. Der neue ETF ist hingegen ein Fonds und steht zudem Privatanlegern offen. Möglich wurde das erst durch eine Ausnahme, denn Fonds müssen ihr Risiko normalerweise auf mehrere Anlagen verteilen. Die FINMA begründet die Ausnahme mit der langen Handelsgeschichte und dem hohen Handelsvolumen von Bitcoin. Laut BIT ist es derzeit der einzige Bitcoin-ETF Europas mit direkter Anlage. Gleichzeitig warnt die FINMA, das Marktrisiko bleibe sehr hoch. Gebühren nennt BIT noch nicht, ausserdem warten weitere Anbieter auf eine Bewilligung.

    Die FINMA hat erstmals einen Bitcoin-ETF in der Schweiz bewilligt, der als Publikumsfonds auch privaten Anlegern offensteht.

    FINMA bewilligt ersten Bitcoin-ETF der Schweiz

    Die FINMA hat erstmals einen Bitcoin-ETF in der Schweiz bewilligt, der als Publikumsfonds auch privaten Anlegern offensteht.

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    Deutsche Bank verwahrt bald Krypto-Assets für Firmenkunden

    Laut Gerald Podobnik, Co-Chef der Firmenkundensparte, startet die Deutsche Bank in wenigen Wochen ihre Krypto-Verwahrung für Unternehmen. Bei diesem Dienst hält die Bank für ihre Kunden die privaten Schlüssel, die den Zugriff auf die Kryptowerte erlauben. Kunden müssen deshalb keine eigene Infrastruktur aufbauen. Zum Start verwahrt die Bank Bitcoin, Ether und die Stablecoins USDC, EURC und EURAU. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Vermögensverwalter, Hedgefonds und staatliche Stellen in Europa, Privatkunden bleiben dagegen aussen vor. Zunächst konzentriert sich die Bank auf Deutschland, 2027 soll Asien folgen. Welche Städte sie dort anvisiert, ist allerdings offen. Zudem steht der Zeitplan unter regulatorischem Vorbehalt, und eine Lizenz hat die Bank bislang nicht selbst bestätigt. Im Heimmarkt kommt sie ausserdem spät, denn Commerzbank, LBBW, DZ Bank und DekaBank halten bereits Lizenzen oder sind am Markt. Podobnik sieht die neuen Dienste dabei als Ergänzung zum klassischen Geschäft.
    Die Deutsche Bank steht vor dem Start ihrer Krypto-Verwahrung für Firmenkunden und will den Dienst 2027 auf asiatische Märkte ausweiten.

    Deutsche Bank will Krypto-Verwahrung binnen Wochen starten

    Die Deutsche Bank steht vor dem Start ihrer Krypto-Custody für Firmenkunden und will den Dienst 2027 auf asiatische Märkte ausweiten.

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    Stablecoin-Belohnungen: US-Aufsicht prüft jeden Fall einzeln

    Die OCC hat als erste Bankenaufsicht auf US-Bundesebene ihre endgültige Regel zum Stablecoin-Gesetz GENIUS Act veröffentlicht. Die Behörde gehört zum Finanzministerium und beaufsichtigt Nationalbanken. Das Gesetz von 2025 verlangt, dass Herausgeber ihre Token voll mit Dollar oder ähnlich liquiden Anlagen decken. Zinsen dürfen sie zudem keine zahlen. Ab Januar 2027 regelt die OCC verbindlich Zulassung, Reserven und Rücknahme der Token. Umstritten bleiben allerdings Belohnungen, die nicht der Herausgeber, sondern Plattformen wie Coinbase auszahlen. Der Entwurf hatte bei solchen Partnermodellen noch pauschal eine Umgehung vermutet, die Schlussfassung prüft dagegen jeden Fall einzeln. Ob bestehende Programme die Regeln einhalten, liess die Behörde jedoch offen. Banken befürchten, dass solche Belohnungen ihnen Einlagen abziehen. Deshalb kritisiert der Bankenverband ABA, die Regel zementiere den Status quo für Krypto-Plattformen. Finanzminister Scott Bessent unterstützt die Regel hingegen. Eine Antwort des Gesetzgebers fehlt jedoch, denn das Marktstrukturgesetz CLARITY Act steckt im Senat fest.
    Die OCC hat ihre Schlussregel zum GENIUS Act publiziert, gültig ab Januar 2027, und prüft Stablecoin-Belohnungen über Partner einzeln.

    US-Bankenaufsicht OCC legt Stablecoin-Regeln zum GENIUS Act vor

    Die OCC hat ihre Schlussregel zum GENIUS Act publiziert, gültig ab Januar 2027, und prüft Stablecoin-Belohnungen über Partner einzeln.

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    JPMorgan: Behördenregeln ersetzen kein Krypto-Gesetz

    Die US-Grossbank JPMorgan sieht das Scheitern des CLARITY Act im Senat nur teilweise durch neue Behördenregeln ausgeglichen. Das Gesetz soll klären, welche Aufsicht für den US-Kryptomarkt zuständig ist. Im September scheiterte es jedoch an einer Verfahrenshürde, denn statt der nötigen 60 Stimmen kamen nur 49 zusammen. Stattdessen erlaubt die Börsenaufsicht SEC bis 2031 den Handel mit Aktien, die als Token auf einer Blockchain existieren. Zudem erteilt die Bankenaufsicht OCC Kryptofirmen Bundeslizenzen, mit denen sie etwa Vermögen verwahren dürfen. Immerhin gelten diese laut JPMorgan als schwer umkehrbar. Allerdings könnte eine neue Regierung solche Behördenschritte schon in zwei Jahren aufheben, warnen die Analysten. Ein Gesetz kann dagegen nur der Kongress ändern. Ein Antrag des Republikaners Tillis hält zwar eine neue Abstimmung offen, eine Verabschiedung in diesem Jahr bleibt jedoch unwahrscheinlich. Bis ein Gesetz steht, verlangen Anleger laut JPMorgan deshalb weiterhin einen Aufschlag für politische und rechtliche Risiken.
    JPMorgan wertet die Schritte der US-Behörden nur als Teilersatz für den gescheiterten Clarity Act und erwartet weiter Risikoprämien.

    Clarity Act: JPMorgan sieht Scheitern nur teilweise ausgeglichen

    JPMorgan wertet die Schritte der US-Behörden nur als Teilersatz für den gescheiterten Clarity Act und erwartet weiter Risikoprämien.

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    Solana wechselt im laufenden Betrieb das Konsensverfahren

    Ausserdem: Die Blockchain Solana hat diese Woche ihr Konsensverfahren gewechselt, also die Regeln, nach denen das Netzwerk Transaktionen endgültig bestätigt. Das neue Protokoll Alpenglow übernahm am Mittwoch, die Übergabe dauerte laut Solana rund 900 Millisekunden. Den Startschuss unterzeichneten 446 der 654 Validatoren. Das Konzept entstand unter der Leitung von Roger Wattenhofer von der ETH Zürich. Bisher liefen die Stimmen der Validatoren, also der Betreiber, die Blöcke bestätigen, als gewöhnliche Transaktionen über die Blockchain. Nun tauschen sie diese direkt untereinander aus und bündeln sie zu Zertifikaten. Dadurch soll die Zeit bis zur endgültigen Bestätigung von rund 12.8 Sekunden auf etwa 150 Millisekunden sinken. Gemessene Werte hat Solana allerdings noch nicht offiziell veröffentlicht, die 150 Millisekunden bleiben deshalb ein Zielwert. Bislang meldet Solana zudem keine Störungen im Hauptnetz. Zwar verkraftet das Netz nun zusätzliche Ausfälle, gegenüber Angriffen sinkt die Toleranz jedoch von 33 auf 20% der Stimmkraft.

    Solana Alpenglow ersetzt am 21. Oktober das Konsensverfahren TowerBFT, Validatoren zahlen danach 0.8 SOL pro Epoche statt Vote-Gebühren.

    Solana Alpenglow Upgrade soll Finalität auf 150 Millisekunden senken

    Solana Alpenglow ersetzt am 21. Oktober das Konsensverfahren TowerBFT, Validatoren zahlen danach 0.8 SOL pro Epoche statt Vote-Gebühren.

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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