Das Finanzamt Neuseelands hat in einem Entwurf vorgeschlagen, alle Krypto-Währungen von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Krypto-Finanzdienstleistungen sind vom Entwurf ausgeschlossen
Das Inland Revenue Department Neuseelands, kurz IRD, welches das Papier am 24. Februar publiziert hat, möchte damit das starke Wachstum des Kryptomarktes unterstützen.
Die Änderungen wären für die meisten Teilnehmer des Marktes von Vorteil, lediglich für Krypto-Finanzdienstleistungen würden dann noch Mehrwertsteuern anfallen.
„Die rechtliche Norm, nach der Geld und Finanzdienstleistungen einer Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuer unterliegen können, wurde bis anhin nicht für alle Kryptowährungen angewandt. Dies führte dazu, dass je nachdem wie diese konzipiert sind, derzeit auf einige Kryptowährungen Mehrwertsteuer erhoben wurde und auf andere nicht. Diese Ungleichbehandlung bei der Erhebung von Mehrwertsteuer bevorteilt unbeabsichtigt bestimmte Kryptowährungen gegenüber anderen, was zu einer ungewollten Verzerrung des Kryptomarktes führen könnte."
Dienstleistungen, wie beispielsweise jene von Kryptobörsen, werden weiterhin mehrwertsteuerpflichtig bleiben. Lediglich der direkte Kauf von Krypto-Währungen würde von der Regelung betroffen sein.
„Die vorgeschlagene Befreiung von der Mehrwertsteuer bezieht sich ausschließlich auf den Kauf von Kryptowährungen. Andere Krypto-Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um einen direkten Kauf handelt, wie zum Beispiel Krypto-Mining, Beratungsdienstleistungen oder die Dienstleistungen von Kryptobörsen, sind weiterhin steuerpflichtig.“
Einfache Steuergesetze förderlich für Wachstum der Branche
Das neuseeländische Finanzamt ist der Überzeugung, dass einfache und klare Steuergesetze das Wachstum der Branche fördern können, da sie sicherstellen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen keinen Nachteil vom Handel mit Krypto-Währungen haben. Die Verbraucher, respektive die Öffentlichkeit können nun ihr Feedback zur Initiative einreichen.
In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium für klare Vorgaben hinsichtlich der Umsatzsteuer gesorgt. Kursgewinne bei Krypto-Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ether und Co. sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Auch das Mining von Krypto-Währungen fällt nicht unter die Umsatzsteuerpflicht.
Gehaltszahlungen in Krypto-Währungen möglich
Auch in Sachen "Gehalt in Krypto-Währungen" ist Neuseeland offen aufgestellt, so besagt eine Regelung aus dem Jahr 2019, dass Unternehmen die Lohnzahlungen auch in Bitcoin und Co. ausführen können. Die nationale Steuerbehörde nimmt dabei auch Bezug auf die steuerliche Handhabung. So können die Unternehmen unter der Verwendung der PAYE-Rahmenbedingungen ("Pay as you earn") die Krypto-Zahlungen auch offiziell versteuern.
Wie sich Krypto-Löhne mit dem Schweizer Recht vereinbaren lassen, hat unser Gastautor Fabio Andreotti erläutert.