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    Die FCA senkt die Stablecoin-Kapitalanforderung von 2 auf 1 Prozent und veröffentlicht Grossbritanniens umfassendes Krypto-Regelwerk.

    FCA senkt Stablecoin-Kapitalanforderung auf 1 Prozent

    von Redaktion cvj.ch am 30. Juni 2026 Legal/Compliance

    Die britische Finanzaufsicht FCA senkt die Stablecoin-Kapitalanforderung von 2 auf 1 Prozent des ausgegebenen Volumens. Mit dem finalen Regelwerk erhält Grossbritannien somit erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets, der am 25. Oktober 2027 in Kraft tritt.

    Die Financial Conduct Authority (FCA) ist Grossbritanniens Finanzmarktaufsicht und überwacht die Zulassung von Finanzdienstleistern im Land. Seit 2023 fällt ebenfalls die Krypto-Finanzpromotion in ihren Zuständigkeitsbereich, ergänzt um die Registrierung gegen Geldwäsche. Anders als die Bank of England reguliert sie vor allem marktbezogene Tätigkeiten wie Handel, Verwahrung und Emission. Zuvor erfasste die Aufsicht Krypto-Firmen in Grossbritannien nur über die Geldwäscheregeln. Rechtliche Grundlage des neuen Regimes ist der Financial Services and Markets Act 2000 (Cryptoassets) Regulations 2026. Das Parlament verabschiedete dieses Gesetz im Februar 2026. Seither konsultierte die Behörde Marktteilnehmer zu Kapitalanforderungen, Marktmissbrauchsregeln und operativen Standards. Zunächst öffnet das Autorisierungsfenster im September 2026, während vorbereitende Treffen bereits ab Juli 2026 laufen. Wer bis Oktober 2027 keine Autorisierung besitzt, darf danach nicht länger als registriertes Krypto-Unternehmen operieren.

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    Wie Branchen-Feedback die Kapitalanforderung halbierte

    Den sogenannten K-SII-Koeffizienten halbierte die FCA von 2 auf 1 Prozent des gesamten ausgegebenen Stablecoin-Volumens. Der Koeffizient legt fest, wie viel Eigenkapital ein Emittent relativ zum umlaufenden Token-Bestand vorhalten muss. Für grosse Emittenten bedeutet die Halbierung folglich eine deutlich geringere Kapitalbindung. Ausschlaggebend für die Korrektur war eine vorangegangene Konsultation. In dieser stufte die Branche die ursprüngliche 2-Prozent-Schwelle als international nicht wettbewerbsfähig ein. Die Behörde reagierte daher direkt auf das Feedback und korrigierte den Wert nach unten.

    "Das Feedback, das wir erhalten haben, war, dass wir etwas zu hoch angesetzt haben." - David Geale, Executive Director für Zahlungen und digitale Finanzen, FCA

    Über die Kapitalsenkung hinaus enthält das finale Regelwerk mehrere Erleichterungen gegenüber dem Konsultationsentwurf. So erhalten Emittenten in bestimmten Fällen mehr Zeit für die Rückgabe von Geldern bei Einlösungen. Einige öffentliche Offenlegungspflichten strich die FCA ausserdem, was den laufenden Berichtsaufwand für Emittenten verringert. Ferner passte sie die Handelsregeln für Krypto-Börsen an, um die tatsächliche Funktionsweise der Märkte besser abzubilden. Damit orientieren sich die Vorgaben stärker an der realen Marktstruktur als der ursprüngliche Entwurf.

    Gleichzeitig vereinheitlichte die Behörde die Risikovorgaben für Handelsplattformen. Für zulässige Krypto-Assets gilt künftig eine einheitliche Netto-Risikopositionsanforderung von 40 Prozent. Diese ersetzt ein früheres Zwei-Stufen-System, das je nach Asset unterschiedliche Schwellen vorsah. Die Gegenpartei-Ausfallvolatilitätsanpassung liegt ebenfalls bei 40 Prozent. Damit gilt für alle zugelassenen Token derselbe Risikopuffer, unabhängig von ihrer bisherigen Risikoklasse.

    Warum die FCA-Regeln nur Sterling-Stablecoins erfassen

    Die FCA-Emittentenregeln gelten ausschliesslich für Sterling-denominierte Stablecoins. Gemeint sind digitale Token mit einer festen Bindung an das britische Pfund. Den globalen Stablecoin-Markt dominieren hingegen Dollar-Token. Innerhalb dieses Marktes deckt das Sterling-Segment somit nur einen kleinen Teil ab. Grosse Dollar-Stablecoins fallen entsprechend nicht unter das FCA-Emittentenregime. Damit bleibt der grösste Teil des Volumens vorerst ausserhalb der direkten Emittentenaufsicht der FCA.

    Systemrelevante Stablecoins unterliegen einem anderen Aufseher. Sie könnten breit im Zahlungsverkehr eingesetzt werden und fallen deshalb unter ein strengeres Regime der Bank of England. Beide Behörden koordinieren letztlich den Übergang zwischen den Zuständigkeiten. Für die übrigen Emittenten schreibt die FCA weiterhin eine vollständige 1:1-Deckung des ausgegebenen Volumens vor. Diese Reserven müssen in zulässigen liquiden Assets liegen. Schliesslich soll diese Deckung jederzeit eine Einlösung zum vollen Nennwert sichern.

    Zudem muss ein Statutory Trust die Reserven für die Halter verwahren. Die Verwahrung erfolgt bei einer unabhängigen Drittpartei ausserhalb der Emittenten-Gruppe. Überschüssige Assets im Sicherungs-Pool sind auf maximal 5 Prozent begrenzt, sodass der Emittent den Reservetopf nicht überdimensionieren kann.

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    Wer sich bis Februar 2027 autorisieren lassen muss

    Das Regelwerk erfasst ein breites Spektrum regulierter Tätigkeiten. Dazu zählen Krypto-Handelsplattformen, sogenannte QCATPs, sowie Custodians und Stablecoin-Emittenten. Ebenso fallen Staking-Anbieter und Kredit- sowie Darlehensgeschäfte unter die Aufsicht. Ferner erfasst der Rahmen bestimmte DeFi-Firmen mit einer identifizierbaren Kontrolleinheit. Besonders relevant ist die Behandlung früherer Registrierungen. Eine vorhandene AML-Registrierung nach den Money Laundering Regulations konvertiert nämlich nicht automatisch in eine Lizenz. Betroffene Unternehmen müssen daher den vollständigen Zulassungsprozess durchlaufen und eine neue Autorisierung beantragen, statt auf ihrer bisherigen Eintragung aufzubauen.

    Das Autorisierungsfenster öffnet am 30. September 2026 und schliesst am 28. Februar 2027. Bereits ab Juli 2026 bietet die FCA über den PASS-Service vorbereitende Treffen an. Entsprechende Anfragen sind seit Mai 2026 möglich. Eine frühzeitige Antragstellung verschafft Firmen folglich mehr Planungssicherheit. Bis zum Inkrafttreten des Regimes im Oktober 2027 beschränkt sich die Aufsicht weiterhin auf Finanzpromotion und Geldwäschevorgaben.

    Operativ verschärft das Regelwerk die Anforderungen spürbar. Gleichzeitig sind künftig jährliche Stresstests für alle regulierten Firmen verpflichtend. Ebenso entsteht ein Marktmissbrauchsrahmen mit Regeln gegen Insiderhandel und Marktmanipulation, der Standards aus dem traditionellen Wertpapierhandel auf Kryptobörsen überträgt. Nach Darstellung von The Block müssen grosse Plattformbetreiber zudem ein Onchain-Monitoring einrichten.

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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