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    Sie sind hier:Home»Fokus»Legal/Compliance»Der Traum vom Schweizer Bankkonto
    Blockchain

    Der Traum vom Schweizer Bankkonto

    von Raphael Baumann am 20. August 2019 Legal/Compliance

    Was für jede Schweizerin und jeden Schweizer eine Selbstverständlichkeit ist, ist für einige Krypto- und Blockchain-Unternehmen nach wie vor nicht leicht zu erhalten, respektive zu behalten.

    Insbesondere Unternehmungen die ein ICO / STO durchgeführt haben oder planen, sind in der Praxis immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ihnen ein Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank verwehrt wird. Obwohl sich mittlerweile viele, insbesondere kleinere Banken, in diesem neuartigen Geschäftsfeld positioniert haben, ist der Erhalt eines Kontos nach wie vor kein Selbstläufer. Es braucht jedes Mal von neuem Überzeugungsarbeit und oft sind umfangreiche interne und externe Abklärungen der Banken notwendig. Erschwerend kommt hinzu, dass gewisse Großbanken gänzlich auf dieses Geschäftsfeld verzichten, andere Banken ihre Stellung ausnutzen und dabei erhöhte Bankgebühren durchsetzen oder wiederum andere sehr umfangreiche Compliance-Anforderungen an die Krypto- und Blockchain-Unternehmungen stellen. Eine für alle Parteien passende Lösung gibt es in den seltensten Fällen.

    Das Hoffen auf Seba, Sygnum und Bitcoin Suisse

    Zurzeit streben in Zug Seba, Sygnum und Bitcoin Suisse eine Banklizenz an. Während Seba und Sygnum schon seit längerem auf die Erteilung warten, hat sich Bitcoin Suisse erst kürzlich dazu entschlossen, ein Lizenzierungsgesuch bei der FINMA in Bern einzureichen. Eigentlich ging man davon aus, dass Seba und Sygnum bereits Ende Juni 2019 über die entsprechende Lizenz verfügen sollten. Aus dem wurde bekanntlich nichts. Neuste Gerüchte deuten auf einen Lizenzerhalt anfangs Herbst 2019 hin.

    Update: Seba und Sygnum haben ihre Lizenzen am 26. August erhalten.

    Damit bleibt die Hoffnung am Leben, dass in naher Zukunft Krypto- und Blockchain-Unternehmen in der Schweiz einfacher zu einem Bankkonto kommen. Wie sich die neuen Finanzinstitute dann effektiv verhalten werden, weiss aber heute noch niemand mit absoluter Sicherheit. So oder so würde die neue Konkurrenz das Geschäft beleben und dies kann in diesem Sektor nicht schaden.

    Alternative - Liberierung des Gesellschaftskapitals mittels Kryptowährungen

    Wer sich den Traum eines eigenen Krypto- und Blockchain-Unternehmens dennoch erfüllen will und dabei auf eine Bank verzichten möchte, kann seit September 2017 seine Unternehmung auch mittels Kryptowährungen kapitalisieren. Was damals noch revolutionär war, ist mittlerweile duzendfach erprobt. Spezialisierte Revisoren und Notare bieten solche Gründungen mittlerweile zum Fixpreis an.

    Sogar die Rechnungen des Handelsregisters, des Notars und der Revisoren lassen sich in Zug mit Kryptowährungen bezahlen. Danach ist die neu gegründete Unternehmung aber unweigerlich mit der Situation konfrontiert, dass ein Bankkonto für die Bezahlung von Löhnen und anderen Rechnungen oftmals finanziell vorteilhafter wäre. Ganz ohne Bank kommt eben auch eine Krypto- und Blockchain-Unternehmung nicht aus.

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    Über den Autor

    Raphael Baumann

      Raphael Baumann ist Anwalt und Notar in Zug. Seit Abschluss seines Studiums im Jahr 2016 beschäftigt er sich mit den rechtlichen und regulatorischen Themen zu Blockchain und Fintech. Ferner ist er Mitglied in der Regulatory Gruppe und der Task Force Security Token Offering der Crypto Valley Association.

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