Der dreijährige Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht (SEC) und Ripple Labs erhielt vor einem Monat das erste ausschlaggebende Urteil. Ein Gericht entschied, der XRP-Token als solches sei nicht als Wertpapier einzustufen. Nun hat die SEC Berufung gegen das Gerichtsurteil eingelegt.
Um Weihnachten 2020 reichte die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) eine wegweisende Klage gegen Ripple ein. Die Agentur behauptete, das Unternehmen habe US-Kunden durch den öffentlichen Verkauf der Kryptowährung XRP ein nicht-registriertes Wertpapier angeboten. Nach einem intensiven Rechtsstreit und knapp 200 Millionen USD an Anwaltskosten fällte ein US-Gericht im Juli 2023 den ersten Entscheid. Die SEC möchte das Urteil, XRP-Verkäufe seien nur teilweise als Wertpapierangebot einzustufen, jetzt von einem Bundesberufungsgericht überprüfen lassen.
XRP: ein Wertpapier oder nicht?
Die ursprüngliche Klage der SEC beschuldigte Ripple Labs, den CEO Brad Garlinghouse sowie Mitgründer Chris Larsen, durch den Verkauf von XRP im Rahmen eines nicht registrierten Wertpapierangebots illegal mehr als 1.3 Mrd. USD aufgebracht zu haben. Laut der US-Bezirksrichterin Analisa Torres war das öffentliche Angebot des XRP-Token ("Programmatic Sales") jedoch mit den Bundeswertpapiergesetzen vereinbar. Lediglich den Verkauf an institutionelle Akteure stufte die Richterin als nicht-registriertes Wertpapierangebot ein. Für Ripple war dies ein entscheidender Teilsieg in einem langjährigen Rechtsstreit mit der SEC.
Jedoch hat die Aufsichtsbehörde nach einer sorgfältigen Abwägung Berufung gegen das Urteil eingelegt. Eine Prüfung durch ein Bundesberufungsgericht könne Rechtsfragen abklären, bei denen es "erhebliche Gründe für Meinungsverschiedenheiten" gäbe. Der Ausgang eines Berufungsverfahrens hätte besondere Konsequenzen für die Durchsetzung der Wertpapiergesetze sowie eine grosse Anzahl anderer Klagen.
"Insbesondere möchte die SEC die Entscheidung des Gerichts überprüfen lassen, dass die 'programmatischen Angebote' und Verkäufe der Beklagten an XRP-Käufer über Handelsplattformen und die 'sonstigen Ausschüttungen' von Ripple im Austausch für Arbeit und Dienstleistungen kein Angebot oder Verkauf von Wertpapieren im Sinne des [Howey-Tests] darstellen." - Berufungsschrift der SEC
Ein Präzedenzfall für Krypto-Regulierung in den USA
Der Ausgang des Ripple-Falls ist deshalb so entscheidend, da die SEC bereits über ein Dutzend weiterer Kryptowährungen als nicht-registrierte Wertpapiere einstufte. Allgemein vertritt die Behörde unter Leitung des Vorsitzenden Gary Gensler die Ansicht, alle Krypto-Assets - abgesehen von Bitcoin - fielen unter ihren Zuständigkeitsbereich. Vor der Klage im März forderte die SEC die US-Kryptobörse Coinbase schliesslich auf, den Handel für alle der über 200 angebotenen Kryptowährungen (ausser Bitcoin) auszusetzen.
Torres muss nun entscheiden, ob die SEC gegen ihr Urteil Berufung einlegen darf. Dies würde das Verfahren zweifelsohne verlängern und den Weg für eine weitere Überprüfung des ursprünglichen Urteils öffnen. Nach dem in dem Schreiben dargelegten Zeitplan ist die Antwort von Ripple am 16. August fällig, und die SEC wird ihr Eröffnungsschreiben zwei Tage später einreichen. Die Berufung würde vor dem US Court of Appeals for the Second Circuit verhandelt werden.