Krypto-Broker in der Schweiz konnten bis dato Bitcoin auf direktem Weg an die Wallets ihrer Kunden übertragen, ohne dass sie eine umfangreiche KYC-Prüfung durchführen müssen, solange die Transaktion 5'000 CHF nicht überschreitet. Der Regulator möchte diese Obergrenze nun reduzieren.
Gemäss den von der FINMA vorgegebenen KYC (Know your Customer) Regeln musste bis Anfang dieses Jahres ein Kunde kein Konto erstellen oder Dokumente hochladen, wenn der Gesamtbetrag seiner Kryptotransaktion nicht CHF 5'000 pro Transaktion überschreitet (oder mehrere Transaktionen die miteinander verbunden sind, nicht 100'000 CHF überschreiten). Wenn ein Kunde Bitcoin durch eine Banküberweisung kauft, ist der Name und die Adresse des Käufers für den Broker immer noch sichtbar, und die überweisende Bank hat eine vollständige Prüfung ihres Kunden (KYC) durchgeführt. Dies wird gemeinhin als "KYC-less" (ohne KYC) bezeichnet.
Schweizer "VASPs" von präzisierter FINMA KYC-Vorgabe betroffen
Schweizer Virtual Asset Service Provider (oder VASPs - ein Begriff, der von den Regulierungsbehörden verwendet wird, um sich auf Broker, Börsen, Banken und andere Finanzintermediäre zu beziehen, die mit Kryptowährungen handeln), aber auch Bitcoin-ATM-Betreiber, arbeiten im Rahmen dieser Verordnung, um ihren Kunden eine bequeme, datenschutzfreundliche Möglichkeit zum Kauf und Verkauf von Bitcoin zu bieten.
Im Jahr 2020 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den GvW-FINMA-Artikel 51a eingeführt. Artikel 51a reduzierte die bisherige Grenze von CHF 5'000 auf CHF 1'000 pro Transaktion (oder mehrere Transaktionen, die miteinander verbunden zu sein scheinen). Die Bitcoin Association Switzerland kritisierte, dass die neue Regelung einen rechtlichen Unterschied zwischen Kryptowährungen und traditionellen Währungen schafft, da bei letzteren die Grenze bei CHF 5'000 bleibt.
Präzisierte FINMA Formulierung: "miteinander verbundene Transaktionen"
Anfang dieser Woche haben die Schweizer Anbieter von Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor (VASP) Briefe von ihren Selbstregulierungsorganisationen (SRO) erhalten, in denen klargestellt wird, was "mehrere Transaktionen, die miteinander verbunden zu sein scheinen" bedeutet:
"Zwischenzeitlich hat die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA gegenüber den SRO eine allgemeinverbindliche Definition von „miteinander verbundenen Transaktionen“ bei Wechselgeschäften im VASP-Bereich vorgegeben. Demgemäss qualifizieren Transaktionen nun als „miteinander verbunden“, wenn diese innerhalb von 30 Tagen von der gleichen Person vorgenommen werden." - Auszug aus einem CVJ.CH vorliegenden SRO Schreiben
In der Praxis bedeutet dies: Die Limite wird auf 1'000 Franken pro 30 Tage gesenkt. Die VASPs haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2021, um die neue Grenze umzusetzen.
Während die Schweiz immer noch eines der wenigen Länder ist, die in Bezug auf Bitcoin regulatorische Klarheit haben, wird sich diese reduzierte Grenze auf ihre Attraktivität als Standort für VASPs auswirken. Laut Brancheninsider Lucas Betschart, Geschäftsführer des Crypto Compliance Spezialisten 21 Analytics, kann die Aufsichtsbehörde höchstwahrscheinlich mit einem gewissen Druck seitens der Branche rechnen.