Die jüngsten Revisionen des Geldwäschereigesetzes der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) fordern neue "Know Your Customer" (KYC) Prozesse für alle Kryptowährungstransaktionen über 1'000 CHF. Der Schwellenwert wurde dabei von den bestehenden 5'000 CHF herabgesetzt, die für andere Währungen gelten.
Die Korrekturen sind die Folge der neusten Anpassungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG). Aufgrund der detaillierten Bestimmungen im revidierten GwG ist es nicht notwendig, die Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person zu präzisieren. Jedoch konkretisiert die FINMA in ihrer Verordnung die Pflicht der Finanzintermediäre zur Aktualisierung der Kundendaten in einer internen Weisung.
Ausserdem will die Finanzmarktaufsicht mit der Teilrevision die Handhabung des Anfang 2021 eingeführten Schwellenwertes für Transaktionen mit virtuellen Währungen klären. Angesichts von nicht präzisierten Risiken und Missbrauchsfällen in der Vergangenheit hält die GwV-FINMA fest, dass der Schwellenwert von 1'000 Franken für verbundene Transaktionen innerhalb von 30 Tagen massgebend sei.
Höhere Schwelle für herkömmliche Vermögenswerte
Bitcoin soll nur noch bis 1'000 Schweizer Franken pro Monat und kumuliert maximal 5'000 Schweizer Franken im Jahr ohne Registrierung getauscht und gehandelt werden dürfen. Bei herkömmlichen Assets wie Gold oder Fremdwährungen liegt diese Limite bei 5'000 CHF pro Tag; eine monatliche Beschränkung gibt es nicht. Gegner der Anpassung kritisieren die Entscheidung in Bezug auf die versprochene Technologieneutralität der FINMA.
"Der Finanzintermediär muss die Vertragspartei identifizieren, wenn eine Transaktion mit einer virtuellen Währung oder mehrere solche Transaktionen, die miteinander verbunden erscheinen, den Betrag von 1'000 Schweizer Franken erreichen oder übersteigen, sofern diese Transaktionen keine Geld- und Wertübertragungen darstellen und mit diesen Geschäften keine dauernde Geschäftsbeziehung verbunden ist." - Fedlex, Publikationsplattform für Bundesrecht
Die FINMA diskriminiere mit dieser Anpassung Kryptowährungen, so die Bitcoin Association Switzerland. Der Entscheid würde einen rechtlichen Unterschied zwischen virtuellen Währungen und traditionellen Währungen schaffen, was dem technologieneutralen Ansatz der FINMA widerspreche. Darüber hinaus kann die FINMA von DLT-Handelsplattformen (Börsen, DEXs, NFT-Handelsplätze, etc.) die Einführung eines informatikgestützten Transaktionsüberwachungssystems verlangen, wenn dies zur wirksamen Überwachung notwendig ist.
Weitere Bürde für Schweizer Kryptofirmen?
Die Förderung der Innovation auf dem Schweizer Finanzplatz setzt voraus, dass Unternehmen nicht mit einer überbordenden Regulierung belastet werden und frei sind, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die mit den Schweizer Werten von Freiheit und Privatsphäre in Einklang stehen. Die vorliegende Revision würde für jeden, der innerhalb von 30 Tagen mehr als 1'000 Franken einer Kryptowährung kauft, einen gründlichen KYC-Prozess verlangen.
Die Durchsetzung einer monatlichen Limite in beliebiger Höhe setzt neue Identifikationsprozesse für Schweizer Kryptofirmen voraus. Selbst kleine Transaktionen müssen ab dem 1. Dezember 2022 verfolgt werden, um die Gesamttransaktionen eines Konsumenten über 30 Tage summieren zu können. Eine Kampagne diverser Branchenvertreter rief Krypto-Nutzer dazu auf, während der öffentlichen Konsultation Einspruch zu erheben. Ob die FINMA trotz dem Gegenwind auf die Anpassung bestehen wird, bleibt abzuwarten.