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    Startups

    Liquiditätshilfen für Startups via Bürgschaftswesen beschlossen

    von Redaktion cvj.ch am 4. Mai 2020 News

    Aus einer heute veröffentlichten Medienmitteilung geht hervor, dass der Bundesrat am 22. April 2020 entschieden hat, aussichtsreiche Startups mit coronabedingten Liquiditätsengpässen über das Bürgschaftswesen zu unterstützen.

    Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen verschaffen Startups einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen nun die praktischen Voraussetzungen geschaffen. Bürgschaftsanträge können ab 7. Mai bis am 31. August 2020 eingereicht werden.

    Bürgschaften von bis zu 1 Mio CHF pro Startup

    Gestützt auf das bestehende Bürgschaftswesen wurde ein besonderes Bürgschaftsverfahren zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen geschaffen. Die Bürgschaft wird zu 65% vom Bund und zu 35% vom Kanton oder vom Kanton vermittelten Dritten getragen. Auf diesem Weg verbürgen Bund und Kanton (bzw. Dritte) gemeinsam zu 100% einen Betrag von bis zu CHF 1 Mio. pro Startup-Unternehmen. Der insgesamt verbürgte Betrag darf dabei höchstens einem Drittel der laufenden Kosten 2019 des Startups entsprechen. In begründeten Fällen kann der Kanton in seiner Beurteilung davon abweichen.

    Welche Startup-Unternehmen sind berechtigt?

    • Startups mit Sitz in einem teilnehmenden Kanton und Gründung nach dem 01.01.2010, aber vor dem 01.03.2020
    •  Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
      mit Sitz in der Schweiz.
    • Startups, die nicht dem Landwirtschaftsbereich zugeordnet sind.
    • Startups, die sich nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befinden.
    • Startups, die aufgrund der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind und unter Liquiditätsengpässen leiden. Die Liquiditätshilfe bietet keinen Ersatz für Finanzierungsrunden.

     

    Startups können über die enstprechende Webseite einen Bürgschaftsantrag stellen. Dieser wird mit allen nötigen Unterlagen aus EasyGov dem teilnehmenden Kanton übermittelt. Eine vom Kanton bezeichnete Stelle prüft die Voraussetzungen und leitet ihre Beurteilung des Bürgschaftsantrags an die zuständige Bürgschaftsorganisation weiter. Diese entscheidet unter Berücksichtigung der Beurteilung der vom Kanton bezeichneten Stelle abschliessend über die Bürgschaft.

    Auf dieser Grundlage kann ein Unternehmen bei einer beliebigen Bank einen verbürgten Kredit beantragen. Berücksichtigt werden Bürgschaftsanträge, die vom 7. Mai bis zum 31. August 2020 via die oben genannte Plattform vollständig eingereicht wurden.

    Kanton Waadt und Neuenburg haben Teilnahme bereits bestätigt

    Die Kantone Waadt und Neuenburg haben als erste Kantone ihre Teilnahme an den Unterstützungsmassnahmen für Startups bestätigt. Die Liste der beteiligten Kantone wird laufend aktualisiert und die zuständigen Stellen, sowie sämtliche Angaben zum Verfahren sind auf der easygov Website einsehbar.

    Die zuständigen kantonalen Stellen können bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein Expertengremium zurückgreifen, das von Innosuisse – der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung koordiniert wird. Dieses Gremium gibt eine Einschätzung ab, ob die antragstellenden Unternehmen die Voraussetzung als wissenschafts- oder technologiebasierte Startups erfüllen.

    cvj.ch

     

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    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch

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